Prüfingenieur-Fragen für meine Zukunft

Guten Abend, ich werde 17 jahre alt in den nächsten Tagen und habe dieses Jahr mit dem Abitur angefangen und bin derzeit in der EF. Bis jetzt wollte ich Ingenieurinformatiker werden, doch diese Woche hat mein Vater gesagt: Wie würde dir der Beruf vom ,,TÜFLER´´ gefallen? Ich habe somit in Google gesucht und habe den richtigen Beruf Namen gefunden: Prüfingenieur Wenn dies falsch ist, korrigiert mich bitte. Mein Vater hatte auch noch paar Freunde gefragt zum beispiel zwei KFZ-Mechaniker und beide haben gesagt: ,,Ich wollte das auch werden habs aber nicht geschafft damals.´´ Wie ihr sehen könnt ,,damals´´ und danach sind mindestens 20-30 Jahre vergangen und heute sieht es bestimmt ganz anders aus. Aber stimmt dies denn auch wirklich?

Mir gefällt der Beruf schon viel mehr als des Informatikers und mich interessieren auch vor allem seine genauen Tätigkeiten. Fährt man immer mit dem Auto rum in die Werkstätten und prüft dort die Autos oder gibt es auch mal Büro-kram? Und vor allem, welchen Weg müsste ich jetzt nach dem Abitur gehen? Soweit ich weiß muss ich nachdem Abitur ein Studium der Fachrichtung Maschinenbau, Fahrzeugtechnik oder Elektrotechnik machen und danach noch eine Ausbildung oder sehe ich das falsch? Was wäre die Ausbildungsvergütung und der Gehalt danach? Ich würde mich sehr freuen wenn ihr mich aufklären könntet, welche Wege ich jetzt gehen muss. Ich wohne in der Nähe Köln also in NRW falls dies helfen würde mir Antworten zu geben zu meinen Fragen. Vielen herzlichen Dank schon mal.

Liebe Grüße und einen schönen Abend, Yahya

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Haftung für Motorschaden ( wegen Überhitzung) durch Werkstatt kurz nach Inspektion

Am 05.08.2013 habe ich mein Fahrzeug (Opel Corsa D 1.4) in eine Werkstatt einer größeren Kette gebracht, da die Temperaturanzeige leuchtete und ich nur provisorisch Wasser nachgefüllt hatte. Den Mitarbeiter in der Filiale wies ich bei der Auftragsannahme auf dieses Problem hin und bat ihn, das Kühlsystem zu überprüfen. Es wurde daraufhin eine große Inspektion mit einem Rechnungsbetrag von 572,07€ durchgeführt. Aus der Wartungs-/Checkliste geht hervor, dass das Kühlsystem auf Dichtigkeit geprüft wurde und der Füllstand falls erforderlich korrigiert wurde. Außerdem wurden laut Wartungs-/Checkliste die Schläuche und Anschlüsse des Kühlsystems geprüft.

Nun, nurr knapp einen Monat nach der Inspektion, traten erneut Probleme mit dem Kühlsystem auf. Die Warnleuchte blinkte und der Motorraum fing an zu qualmen. Der Mitarbeiter des Schadensservice der Versicherung stellte fest, dass die Kühlflüssigkeit komplett leer war und der Motor daher Schaden genommen hatte. Das Fahrzeug war nicht mehr fahrtüchtig und wurde daher zur Vertragswerkstatt transportiert. Die Werkstatt bestätigte mir diese Diagnose. Sie gab mir nun, nach Überprüfung, die Auskunft, dass Wasser im Zylinder ist, der Motor ausgetauscht werden muss und somit ein Schaden in Höhe von ca. 5000 € vorliegt. Wie konnte dieses Problem trotz der durchgeführten Inspektion auftreten?

Hätte der Fehler nicht bei der Inspektion auffallen müssen oder ich auf etwas hingewiesen werden müssen??

Die Stellungnahme der Werkstatt argumentiert wie folgt:

Sehr geehrte Frau XY, bezugnehmend auf Ihre Email vom 19. September 2013, bedauern wir sehr, dass Sie Anlass zur Beschwerde haben und möchten wie folgt Stellung nehmen.

Nach Prüfung des Sachverhalts und Rücksprache mit unserer Filiale in Mainz, sowie mit dem zuständigen Bezirksleiter, können wir kein Verschulden unsererseits feststellen.

Ihr Fahrzeug ist am 5. August 2013 zur Wartung in unsere Filiale gebracht worden. Im Rahmen der Inspektion wurde unter anderem auch das Kühlsystem auf Dichtigkeit geprüft. Hierbei konnte kein äußerlicher Wasserverlust festgestellt werden. Der Ausgleichbehälter des Kühlwassers war bis auf Maximum gefüllt und mit ausreichend Frostschutz bis -27 Grad versehen.

Sollte es in der Folgezeit, aus unbekanntem Grund, zu einem Wasserverlust gekommen sein, verfügen aktuelle Fahrzeuge wie der Opel Corsa D über eine Anzeige im Fahrzeuginneren, welche frühzeitig auf einen zu geringen Stand der Kühlflüssigkeit hinweist. Wird dieser Hinweis fahrlässig missachtet, kann dies zu erheblichen Folgeschäden führen.

Aus diesen Gründen sehen wir Ihre Beschwerde gegenüber YX (Werkstattname) als unbegründet an.

Lohnt sich hier der Rechtsstreit oder habe ich keine Chance?

Für durchdachte Ratschläge bin ich sehr dankbar.

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