Haftung für Motorschaden ( wegen Überhitzung) durch Werkstatt kurz nach Inspektion

Am 05.08.2013 habe ich mein Fahrzeug (Opel Corsa D 1.4) in eine Werkstatt einer größeren Kette gebracht, da die Temperaturanzeige leuchtete und ich nur provisorisch Wasser nachgefüllt hatte. Den Mitarbeiter in der Filiale wies ich bei der Auftragsannahme auf dieses Problem hin und bat ihn, das Kühlsystem zu überprüfen. Es wurde daraufhin eine große Inspektion mit einem Rechnungsbetrag von 572,07€ durchgeführt. Aus der Wartungs-/Checkliste geht hervor, dass das Kühlsystem auf Dichtigkeit geprüft wurde und der Füllstand falls erforderlich korrigiert wurde. Außerdem wurden laut Wartungs-/Checkliste die Schläuche und Anschlüsse des Kühlsystems geprüft.

Nun, nurr knapp einen Monat nach der Inspektion, traten erneut Probleme mit dem Kühlsystem auf. Die Warnleuchte blinkte und der Motorraum fing an zu qualmen. Der Mitarbeiter des Schadensservice der Versicherung stellte fest, dass die Kühlflüssigkeit komplett leer war und der Motor daher Schaden genommen hatte. Das Fahrzeug war nicht mehr fahrtüchtig und wurde daher zur Vertragswerkstatt transportiert. Die Werkstatt bestätigte mir diese Diagnose. Sie gab mir nun, nach Überprüfung, die Auskunft, dass Wasser im Zylinder ist, der Motor ausgetauscht werden muss und somit ein Schaden in Höhe von ca. 5000 € vorliegt. Wie konnte dieses Problem trotz der durchgeführten Inspektion auftreten?

Hätte der Fehler nicht bei der Inspektion auffallen müssen oder ich auf etwas hingewiesen werden müssen??

Die Stellungnahme der Werkstatt argumentiert wie folgt:

Sehr geehrte Frau XY, bezugnehmend auf Ihre Email vom 19. September 2013, bedauern wir sehr, dass Sie Anlass zur Beschwerde haben und möchten wie folgt Stellung nehmen.

Nach Prüfung des Sachverhalts und Rücksprache mit unserer Filiale in Mainz, sowie mit dem zuständigen Bezirksleiter, können wir kein Verschulden unsererseits feststellen.

Ihr Fahrzeug ist am 5. August 2013 zur Wartung in unsere Filiale gebracht worden. Im Rahmen der Inspektion wurde unter anderem auch das Kühlsystem auf Dichtigkeit geprüft. Hierbei konnte kein äußerlicher Wasserverlust festgestellt werden. Der Ausgleichbehälter des Kühlwassers war bis auf Maximum gefüllt und mit ausreichend Frostschutz bis -27 Grad versehen.

Sollte es in der Folgezeit, aus unbekanntem Grund, zu einem Wasserverlust gekommen sein, verfügen aktuelle Fahrzeuge wie der Opel Corsa D über eine Anzeige im Fahrzeuginneren, welche frühzeitig auf einen zu geringen Stand der Kühlflüssigkeit hinweist. Wird dieser Hinweis fahrlässig missachtet, kann dies zu erheblichen Folgeschäden führen.

Aus diesen Gründen sehen wir Ihre Beschwerde gegenüber YX (Werkstattname) als unbegründet an.

Lohnt sich hier der Rechtsstreit oder habe ich keine Chance?

Für durchdachte Ratschläge bin ich sehr dankbar.

Auto, KFZ, Werkstatt, Motor, Schaden
Kleine Werkstatt eröffnen

Hallo Leute !

Das hier werden wahrscheinlich eher ein paar kleinere Fragen.

Ich erzähl euch dazu kurz meine Vorgeschichte:

Mein bester Freund (24) und ich (28) haben beide eine handwerkliche Ausbildung gemacht. Er als Zweiradmechaniker und ich als Kfz-Mechatroniker. Zusäzlich dazu habe ich im Februar diesen Jahres meine Meisterprüfung zum Kfz-Meister abgelegt und erfolgreich bestanden.

Wir schrauben gerne in unserer Freizeit und haben ein paar kleinere Projekte am Laufen ( wie das restaurieren älterer Zweiradmodelle).

Jetzt sind wir zu der Überlegung gekommen, dies nicht nur aus Spass an der Freude zu machen sondern um tatsächlich Profit daraus zu schlagen.

Wie ihr sicher alle wisst, mag es der deutsche Gesetzgeber allerdings nicht, wenn wir dies schwarz machen.

jetzt zu den Fragen, die sich daraus ergeben:

  1. Um eine Werkstatt zu eröffnen und ALLE Arbeiten ausführen zu dürfen, bedarf es ja einer Person die den Meistertitel hat. Darf ich als Kfz-Meister auch diese Position in einer Werkstatt einnehmen die auf Motorräder ausgerichtet ist ?

  2. Wir sollten also wohl besser ein Gewerbe anmelden. Wie läuft das genau mit den Abgaben die wir dann zu entrichten haben ? Das hängt doch damit zusammen wie hoch die erwirtschaftete Geldmenge ist. Ab wann oder inwiefern müssten wir da Steuern zahlen ?

  3. Wir haben selbstverständlich beide einen "regulären" Job und sind dort natürlich versichert. Wie läuft das ab, wenn wir eine Werkstatt eröffnen würden ? Wie wären wir dann versichert ? Wir wollen diese Werkstatt allerdings nur nebenher betreiben. Unsere jetzigen Arbeitsstellen würden wir definitiv behalten.

Das war's erstmal. Ich hoffe ihr könnt mir ein paar nützliche Antworten oder Hinweise geben.

Vielen Dank für eure Mühen !

Motorrad, Selbständigkeit, Handwerk, Recht, Werkstatt, Unternehmen

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