Mangel am Haus nach Kauf Arglistische Täuschung

Hallo ich habe im Juli ein 30 Jahre altes Haus erworben. Nach Renovierungsarbeiten ist mir ein großer Wasserschaden aufgefallen der sich durch die gesamte unterste Etage des Hauses erstreckt.

Sachschaden über 10.000€ bei der Hausbesichtigung von Privat an Privat habe ich die Verkäuferin extra gefragt ob das Dach mal undicht war oder Wasser eingetreten sei.

Sie sagte nein nur im Keller als es Stark geregnet hat Sei wasser durchs Kellerfenster in Keller gelaufen was ich auch so hin nahm da man nur kleinigkeiten machen musste um dieses zu beseitigen.

Auch vor dem Notar hat die Verkäuferin gesagt das dach sei Dicht und es gäbe keine Schäden Schimmel oder sonstiges.... nur leider ist alles kaputt was holz ist Tragende Balken usW, und auch Schimmel und wir haben 2 kleinkinder und erwarten ein neugebohrenes. Als ich dann die Verkäuferin darauf ansprach gab Sie gleich zu ja da sei mal wasser rein getropft, und auch ein Kollege von mir sagte ja bei der Frau ist mal ein wassereinbruch gewesen er hätte es selbst beseitig.

Die Verkäuferin sagte darauf hin Sie möchte ein Kostenvoranschlag und dann würden wir uns einigen. Nun habe ich ihr den Kostenvoranschlag in Briefkasten geschmissen da Sie auf kein Telefonat mehr Reagierte, 2 Tage später bekamm ich Post von ihrem Anwalt das ich keine gewährleistungsansprüche gegen Sie hätte und vorallem nicht da Sie den schaden noch nie besichtigt hätte was ich auch bezeugen kann das Sie das angesehen hat. Ihre Anwaltskosten von 950€ soll ich jetzt auch bezahlen.Wie gehe ich jetzt vor ? Ich habe eine Private Rechtschutz am 01.10.2014 abgeschlossen und den Schaden am 10.10 festgestellt habe keine Wartezeit ist das nun abgedeckt? Kann ich auf Kaufwandlung oder Schadensersatz klagen? Wie sind die Chancen, wenn die Rechtschutz das nicht übernimmt das ich troztdem Klage zu gewinnen? Ich habe ja auch einen Neutralen Zeugen.

danke für die antworten.

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Anwalt, Kaufvertrag, Immobilien, Hauskauf, Schaden, Wasserschaden
Wasserschaden, Ärger mit Nachbarn

Hallo

In unserer Wohnung hat sich hinter der Küche an dem Platz wo Kalt-und Warmwasserzufuhr für die Spüle sitzen Feuchtigkeit gebildet. Das Kaltwasserrohr ist dauerhaft feucht. Da dieses jedoch relativ weit hinten an der Wand sitzt und wir den Küchenschrank darunter nie benutzen, weil dieser leer steht, haben die diesen Vorfall nicht gemerkt. Erst die Nachbarn haben uns darauf aufmerksam gemacht, dass die Wand nass ist. So weit alles kein Problem.

Jedoch sind die Nachbarn sehr unkooperativ und (man kann es leider nicht anders ausdrücken) hinterhältig. Sie haben den Schaden dem Vermieter gemeldet und sich um einen Gutachter bemüht. Dieser soll angeblich mit meinem Freund in Kontakt getreten sein, was aber nicht geschehen ist. Weder per Mail noch per Brief oder Festnetz bzw Mobiltelefon. Darauf folgte eine böse Mail des Vermieters, dass Konsequenzen drohen würden, wenn mein Freund weiterhin den Zugang zur Wohnung verbieten würde.** Ein solches Verbot hat mein Freund jedoch niemandem zu keiner Zeit erteilt.** Er setzte sich mit dem Hausmeister in Verbindung um einen Termin mit dem Gutachter zu bekommen. Dieser kam dann auch und ging seiner Arbeit nach. Hier kommt der nächste Witz: der Gutachter guckte weder hinter die Schränke noch hinein oder machte sich die Mühle mal irgendein Rohr genauer zu begutachten. Der Schaden würde daher kommen, dass das Wasser beim spülen vorne am Küchenschrank in die Tür laufen würde und das über das Brett an die Wand. (Dazu muss man sagen die Schranktür ist oben komplett trocken, wohingegen sie unten nass ist.)

Daraufhin schaltete mein Freund seine Versicherung ein um einen Zweitgutachter zu verständigen. Diese wollte sich auch in nächster Zeit melden.

Nicht, dass das genug Ärger wäre, heute rief der Rechtsanwalt unserer Nachbarn meinen Freund an, da der Schaden behoben werden sollte.Dieser ließ wiederum verlauten, dass man wieder versucht hätte mit ihm in Kontakt zu treten. Jedoch hat man auch hier meinen Freund weder versucht per Mail, per Post oder auf irgendeine Weise telefonisch zu erreichen.

Da aus unserer Sicht das ganze schon an Schikane grenzt und wir das Verhalten der Nachbarn und des Vermieters inakzeptabel finden , wollte ich mich erkundigen ob dieser ganze Vorgang Rechtens ist.

Rechtsanwalt, Mieter, Vermieter, Nachbarn, schikane, Wasserschaden
Erneuter Wasserschaden in Mietwohnung

Hallo,

vor etwa 1 Jahr kam es zu einem unverschuldetem Wasserrohrbruch in der Mietwohnung über uns. Dadurch bedingt schimmelte lange später unser Badezimmer und die anliegende Schlafzimmerwand. Die Behebung dauerte mehrere Monate, da die Fa. keine direkte Trocknung vornahm, sondern die Nässe im Laufe der zeit selbst abtrockenn sollte. Monatelang lebten wir mit einer aufgerissenen Wand, konnten die Badewanne nicht nutzen (wir haben zwei Kinder!). gefliest wurde nur die Wand um die Badewanne herum wo der schimmel sichtbar wurde. Bröckelnder Putz und andere Schadhafte Stellen wurden ignoriert. Zum Anwalt gingen wir leider etwas zu spät, so dass wir die Miete nicht mehr gemindert haben. Man sagte uns auch, rückwirkend sei das nicht möglich.

Seit etwa 1 Woche tropft es nun stetig im Flur unter der Duschtasse. (Wir haben eine zweigeschossige Wohnung). Wir haben eine alte Badematte drunter gelegt und wischen mehrmals täglich. Die Tapete löst sich ab. Putz bröckelt herunter. Sofort informierten wir den Vermieter, der auch heute eine Fa. rausschickte. Passiert ist heute noch nichts, ausser dass eine Feuchte von 100% festgestellt wurde und ein neuer Termin vereinbart wurde.

1 Woche lang dürfen wir nun die (einzige) Dusche nicht benutzen. Die Badewanne ist laut Aussage der Fa. und des Vermieters zum Duschen nicht geeignet, da die Wände feucht werden könnten und dies wiederum Schimmel begünstigt. Einen Vorhang vor der Badewanne haben wir nicht. Wollen wir eigentlich auch nicht bezahlen ...

Laut ersten Auskünften wird nun wohl die Duschtasche ausgetauscht. Zur Feuchtebehebung im Flur wurde nichts gesagt, ausser, dass wir nicht duschen dürfen.

Wir finden sehr ärgerlich, dass nun zum 2. Mal im Jahr nur eine Teilsanierung vorgenommen wird, wir erneut mehrere Termine wahrnehmen müssen (beide voll berufstätig), wenn doch alles bei einer Komplettsanierung hätte behoben werden können. Wir hatten auch schon beim ersten Schaden auch gemeldet, dass die Toiletten veraltet (Ersteinrichtung, Bau ca. 1970) und undicht sind, der Fussboden im Bad ebenfalss feucht sein und schimmeln könnte .... aber man sah nicht mal nach, sondern ignoriert das. Der Flur, aus dessen Decke es nun stetig tropft, soll ebenfalls nur "teilrenoviert werden". Also, 2 Bahnen Tapete werden ersetzt und gestrichen, dass wars.

In unseren Augen ist das Flickschusterei, die uns nur immer mehr Termine abringt, die wir von der Arbeit freinehmen müssten.

Müssen wir das wirklich hinnehmen? Haben wir eine Chance endlich eine Komplettsanierung der Bäder und des Flurs zu fordern?

Mieter, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Vermieter, Wasserschaden
Trocknungsgerät nach nicht verursachtem Wasserschaden - Mietminderung in welcher Höhe?

Guten Tag, ich habe folgendes Problem:

Ich bin Mieter in einem mehrstöckigem Haus. Der Mieter über uns hatte einen Wasserschaden. (Waschmaschinenabfluss defekt, durch Nichtanwesenheit drang das Wasser in seiner Küche in den Schacht ein, lief bis in den Keller unter mir). In meiner bzw unserer (wohne mit meiner Freundin zusammen) Küche haben wir an diesem Schacht nun gelbe Flecken (2 Stück, circa 20x50cm). Nun wurde ein Trocknungsgerät von der Sanitärfirma in der unserer Küche aufgestellt. 2 Löcher gebohrt und circa 15m Schlauchleitungen verlegt. Nicht nur, das ich in der Küche kaum noch treten kann, bzw. die Waschmaschine nur noch durch übersteigen dieser Leitungen erreiche, nein, ich höre die Waschmaschine kaum noch weil das Trocknungsgerät die gleiche Lautstärke aufweist.

Ich habe den Vermieter bei der Schadensbesichtigung auch auf den Faktor der Mietminderung angesprochen. Dieser meinte "bereitwillig" das es die Versicherung übernimmt. Auf die Höhe der Mietminderung kann mir aber niemand eine Auskunft geben und klagen wollte ich aufgrund fehlender Rechtsschutzversicherung nun nicht. Er willigte ja schon so halb ein.

Meine Frage: Wie hoch darf ich diese Minderung ansetzen? Das 100% zu hoch sind ist mir bewusst. Google spuckt Urteile zwischen 10 und 100% aus. Da dieses Ding aber Tag&Nacht laufen muss, sind mir 10% eindeutig zu wenig. Zumal auch bei geschlossener Küchentür der Unterschied zwischen Waschmaschine und Trockengerät nicht zuzuordnen ist.

Ich bedanke mich schon jetzt für eure mühevollen Antworten.

wohnen, Versicherung, Mietrecht, Mietminderung, Wasserschaden
Ursachensuche für Wasserschaden im Haus

Ich bin zunehmend ratlos wegen eines ganz ganz langsam sich vergrößernden Wasserschadens bei mir im Haus. Wir haben Fussbodenheizung. Im EG an der Decke ist seit etwa 2 Wochen ein nasser Fleck, der nicht mehr größer wird, der aber auch nicht abtrocknet. Im 1. OG direkt darüber gibt es einen vergleichbaren Fleck an der Wand. Mein erster Verdacht fiel auf eine Heizschlange der Fussbodenheizung. Der Größe des Fleckes nach sind da schon einige Liter ausgelaufen, aber der Systemdruck in der Fussbodenheizung fällt überhaupt nicht ab! Der Ausgleichsbehälter hat ein Volumen von etwa 20 Litern, eigentlich müssten sich also 5 Liter Flüssigkeitsverlust oder mehr im Druck bemerkbar machen, oder? Ich hatte auch schon eine Wärmebildkamera ausgeliehen, ich sehe damit zwar den Verlauf der Heizschlangen im Fussboden, aber einen "warmen Fleck" von einer Leckage sehe ich nicht. Andere wasserführende Leitungen sind in der Nähe nicht verlegt. Denkbar wäre auch ein Eindringen von Wasser durch das Dach, welches in der Wand nach unten durchsickert - ich habe aber auf dem Dachboden darüber auch keine verdächtigen feuchten Stellen gefunden, und der feuchte Fleck an der Wand im 1. OG reicht auch nicht bis zur Decke rauf. Mir gehen langsam die Ideen aus. Rein verdachtshalber den Fliesenfussboden im 1.OG aufstemmen, um die Fussbodenheizungsschlangen direkt inspizieren zu können will ich auch nicht unbedingt. Fällt jemandem von Euch etwas ein?

Fußbodenheizung, Wasserschaden
Wasserschaden nach unfachgerechtem Anschluss einer Waschmaschine - komplizierte Haftung?

Kurzfassung zum Hintergrund:

Zu einem unbekannten Zeitpunkt schloss eine unbekannte Person bei einem Bekannten von mir eine Waschmaschine an. Dieser Bekannte wohnt zur Miete, und der Abflussschlauch wurde ohne jegliche Sicherung einfach in ein DN40 Abwasserrohr gestopft. Dies lief einige Zeit wohl ohne Probleme.

Nun wollte dieser Bekannte auch eine Spüle in seiner Küche angeschlossen haben. Dies habe ich korrekt und unentgeltlich gemacht und alle Verbindungen auf Dichtigkeit überprüft, inklusive WM-Ablaufschlauch der nun an einer Tülle am Siphon mit Schlauchschelle angeschlossen war. Das Kaltwassereckventil war jedoch undicht und es lag nicht an der Installation.

Ich habe ihm die Situation geschildert und gesagt er müsse den Vermieter auffordern das Eckventil wechseln zu lassen. Erstens ist der Mieter dafür nicht zuständig, und zweitens lasse ich die Finger von allem was Hauptwasserleitungen und Unterputzarbeiten betrifft die Finger, das wäre mir als nicht-Fachmann zu risikoreich. Er hat mich gebeten alles rückgängig zu machen und den Schlauch wieder in das Rohr zu stopfen, wieder ungesichert. Ich habe ihm gesagt dass das mir unangenehm ist und gesagt, er müsse mindestens den 1. Waschgang beobachten dass nichts schief geht.

(Kompletter Hintergrund: http://pastebin.com/7dw5Ym4E)

Zum Schaden:

Die unsichere Installation ergab sich tatsächlich als unsicher, und einige Tage später bekam ich einen panischen Anruf nachdem die Mieterin unter ihm geklingelt hat dass Wasser in ihre Wohnung läuft. Seine eigene Küche stand auch unter einige Zentimeter Wasser. Er hat den Waschgang nicht beobachtet und der Schlauch flog beim Abpumpen raus.

Wer haftet hier? Ich, der der letzte war der an der fehlerhaften Installation etwas vorgenommen habe? Die Hausverwaltung, die weder eine Abflussmöglichkeit für eine Waschmaschine noch eine Anschlussmöglichkeit für eine Spüle bereitgestellt hat? Der Bekannte, der mir die Anweisungen gegeben hat, den Abflussschlauch wieder in das Abflussrohr zu stopfen, meine Anweisungen zuzuschauen nicht befolgt hat, und dem Vermieter nicht gemeldet hat dass die Anschlüsse fehlen? Derjenige der die Waschmaschine erstmalig fehlerhaft installiert hat?

Mein Bekannter hat weder eine Haftpflicht- noch eine Hausratversicherung, sowie die Mieterin unter ihm. Ich habe eine Privathaftpflichtversicherung wo Gefälligkeitsschäden jedoch ausgeschlossen sind. (Der Schaden ist aber nicht bei dem Bekannten entstanden, sondern bei der Mieterin der ich eigentlich keine Gefälligkeit getan habe - wie wirkt sich das aus?) Der Vermieter hat vermutlich eine Gebäudeversicherung.

Was sollte nun der Ablauf der Dinge sein? Welche Versicherung sollte eingeschaltet werden, und wie wird den Schaden in der unterliegenden Wohnung begutachtet?

Danke.

Mietrecht, Haftpflichtversicherung, Wasserschaden

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