Einmaliger Wasserschaden durch Waschmaschine.

Ich wohne in einer WG mit 2 Mitbewohnern. Zum Semesterbeginn (1.10.) hat einer meiner Mitbewohner eine Waschmaschine besorgt. Er hat sie bei MediaMarkt gekauft, liefern und anschliessen lassen. Der Schlauch der Waschmaschine hing dabei in unserer Badewanne (mit so einer 180 Grad Kurvenhalterung) .

Als ich nun die Waschmaschine zum x-ten mal laufen lies, hat sich der Schlauch aus der Wanne befreit und lag auf dem Boden (er war vorher in der Badewanne und so befestigt wie immer, dies prüfe ich vor jedem Waschgang). Das Wasser lief also ca. eine Stunde auf unserem Badezimmerboden.

Wir waren alle 3 zu Hause, als die Untermieterin hochkam und gefragt hatte, ob wir auslaufendes Wasser hätten. Schnell war klar, dass es unsere Waschmaschine war. Nun haben wir natürlich einen Wasserschaden und sollten diesen beheben. Nur wie sieht es mit der Schuldzuweisung aus? Es gibt folgende Punkte:

  1. Die Waschmaschine wurde von Media Markt Mitarbeitern angeschlossen.
  2. Das Bad sollte im normalfall Wasserdicht verschlossen sein.
  3. Das Wasser lief aus als alle Bewohner anwesend waren

Normal greift zuerst die Gebäuderversicherung des Vermieters. Nun kann diese aber die Schuld (wegen Fahrlässigkeit) auf die Mieter übertragen und das Geld fordern. Meine/Unsere Haftpflicht greif bei Schäden an dritten (auch nur wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt), also dem Mieter von unten. Allerdings sollte ja überhaupt keine Wasser aus dem Bad austreten können oder? Ein Bad muss doch vom Vermieter Wasserdicht verschlossen werden? Die Fugen hinter den Gummileisten sind allerdings eindeutig sehr alt und beschädigt. Also wer hat Schuld? Wer muss für den Schaden aufkommen? Und wer hat evtl. grob Fahrlässig gehandelt?

Ist in meinem Fall damit zu rechnen, dass ich grob fahrlässig gehandelt habe? Wegen evtl. nicht richtig angeschlossener Waschmaschine? Dabei habe ich sie gar nicht angeschlossen sondern eben Mitarbeiter von Media Markt.

Ich habe jetzt Angst, dass ich da 5000 Euro zahlen muss für den Schaden. Als Student ist das unmöglich.

Vielen Dank für Antworten

Manuel

Badezimmer, Versicherung, Wasserschaden, Fahrlässigkeit
Rigipswand hinterlüften um Feuchtigkeit/Schimmel zu vermeiden?

Folgendes Problem. Hatten im Haus im Juni dieses Jahres einen Wasserschaden. Es wurde eine defekte Leitung ebenfalls getauscht. Für Leckortung, Trocknung und Renovierung hat die Versicherung die Firma Belfor vorgeschrieben. Ende September wurde das ganze endlich fertig, aber 4 Wochen danach, war wieder genau an der selben Stelle an der es Nass war nun der neue Rigips total schimmlig geworden. (Es handelt sich um eine Aussenwand) Das Haus ist 40Jahre alt. Der Raum ist im unteren Bereich wo es schimmlig ist etwas ins Erdreich versetzt. Die Rigipsplatten an dieser Aussenwand sind mit Klebepunkten befestigt. Ohne weitere Zwischendämmung (Hohlraum)

Nach dem wir endeckten das sich an der Wand nun Schimmel bildet haben wir sofort gemessen und festgestellt das die neue Rigipsplatte total nass ist. Versicherung hat erstmals einen Gutachter von sich herausgeschickt. Leider durften wir auch hier keinen anderen nehmen als die Firma Belfor. Die haben aber kein sinnvolles Ergebnis zutage bringen können.

Die Versicherung kam jetzt nochmals mit einem Bausachverständigen. Der hat auch wesentlich mehr gesucht und gemacht, wie alle Belfor Mitarbeiter zusammen gesucht haben.

Sein Ergebnis: Zwischen Rigips und Wand würde sich durch wärme und kälte Kondenswasser bilden. Wir sollen an mehreren Stellen oben und unten Lüftungsgitter in die Rigipsplatten machen. Damit diese Hinterlüftet werden.

  1. Hab jetzt wo gelesen, dass man sowas auf keinem Fall machen soll, weil es dann hinter den Rigipsplatten schimmlig werden kann.

  2. Haben das Problem in 40 Jahren nicht gehabt.

  3. Kann sich dort innerhalb 4 Wochen soviel Kondenswasser bilden, dass der neue Rigips total durchfeuchtet und schimmlig ist.

  4. Und warum ist nur das neu eingesetzte Stück betroffen. Das Alte war beim vorhergehenden Wasserschaden auch Nass aber nie schimmlig gewesen.

Vielen Dank für eure Antworten.

Haus, Schimmel, Baumängel, Bauwesen, Wasserschaden, kondenswasser
Mietminderung bei Wasserschaden der 4 Monate anhält

Hallo zusammen,

bräuchte mal eure Einschätzung zu folgendem Sachverhalt:

Wir haben seit dem wir in die Wohnung eingezogen sind ( 15. Juni 2014 ) einen Wasserschaden in der Küche. Der Schaden wurde angeblich in der darüber liegenden Wohnung repariert, sodass eine Trocknungsfirma beauftrag wurde. Die Trocknungen liefen dann 3 Wochen an, bis man festgestellt hat, das es weiterhin tropft und der Schaden doch noch nicht repariert wurde. Die Trocknungsgeräte wurden ausgestellt aber noch nicht von der Firma wieder abgeholt, sodass diese mit Schläuchen etc.. in der Wohnung verteilt waren. Anfang Oktober wurden diese dann abgeholt, da der Schaden immer noch nicht repariert worden wurde, sprich es tropfte weiter.. Nach einem langen hin und her und etlichen Eskalationsfällen und weiteren Schimmelflecken wurde der Schaden nun von unserer eigenen Hausverwaltung Anfang Dezember repariert. Am Montag kommt erneut eine Trocknungsfirma, die ihre Geräte wieder aufbauen soll. Ich vermute, das die Trocknung erneut 2-3 Wochen andauert.. Anfang Januar werden dann die Maler beauftragt.

Unsere Hausverwaltung hat uns empfohlen, eine Mietminderung einzureichen. Und uns versichert, das wir in diesem Fall bis zu 30 % ab August verlangen können. Desweiteren meint sie, dass durch ein neues Gesetz die Mietminderung von der Warmmiete genommen wird und nicht wie gehabt von der Kaltmiete, ist dies korrekt ?

Sind 30 % ok ? Hab in diesem Gebiet einfach keine Erfahrung.

Eckdaten:

Wohnungsfläche: 78 qm Warmmiete: 795 Euro

Mietwohnung, Mietminderung, Wasserschaden

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