Polizei sprengt Vortrag von Martin Sellner?

Die Polizei hat mit vermummten und behelmten Beamten einen Vortrag des rechten Autors Martin Sellner in einer Gaststätte in Neulingen (Baden-Württemberg) verhindert, indem sie Sellner mit einem Aufenthaltsverbot für die gesamte Gemeinde nach § 30 Abs. 2 PolG belegt hat. Von der Bekanntgabe mitten in Sellners Vortrag existiert ein Video (siehe hier).

Voraussetzung für ein solches Aufenthaltsverbot ist, dass "Tatsachen die Annahme rechtfertigen", dass Sellner vor Ort "eine Straftat begehen oder zu ihrer Begehung beitragen wird". Sellner ist indes nicht vorbestraft und es ist nicht einmal erkennbar, was für eine Straftat überhaupt konkret verhindert werden sollte.

Offenbar versucht der deutsche Staat nach dem gerichtlich gekippten Einreiseverbot gegen Sellner dessen politisches Wirken nun durch andere Maßnahmen zu behindern, die nicht minder rechtswidrig sind.

Das Problem ist, dass man durch die Übergabe mitten im Vortrag und die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit nicht mehr rechtzeitig Rechtsschutz erlangen kann. Selbst wenn ein Gericht später die Rechtswidrigkeit der Maßnahme feststellt, hat das für den Staat keinerlei Konsequenzen. Er kann beim nächsten Mal einfach wieder so verfahren.

Was ist Eure Meinung zum Aufenthaltsverbot gegen Sellner?

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Gut, Sellner muss am Reden gehindert werden. 66%
Schlecht, Meinungsfreiheit gilt für alle. 34%
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