Ausfallhonorar lt. Psychotherapievertrag - wie seht es aus?

Diese Frage betrifft nicht mich, möchte ich aber dieser Person gerne helfen. Es geht um die Themen Ausfallhonorar und Psychotherapievertrag.

Die Person hat sich intensiv nach einem Psychotherapeut gesucht. Heutzutage ist es leider oft schwierig ohne erhebliche Wartezeit einen zu finden. Bei der Person hat es auch monaten lang gedauert.

Der Therapeut wäre der Person geeignet. Die probatorische und dann die erste "echte" Sitzungen verliefen positiv.

Da gibt es jedoch einen Punkt, wo sie sich nicht einigen konnten...

Der Psychotherapeut will in ihrem Psychotherapievertrag eine Klausel mit folgendem Wortlaut vereinbaren: "Ich arbeite in einem Bestellsystem, d.h. dass ich für Sie die vorher abgesprochene Therapiestunde reserviere. Da die Krankenkasse nur durchgeführte Stunden bezahlt, ist es notwendig, dass Sie die vereinbarten Termine einhalten. Sollten Sie einmal verhindert sein, so bitte ich Sie, dies so früh wie möglich mitzuteilen. Bei Absagen bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin entstehen Ihnen keine Kosten. Ansonsten muss der nicht wahrgenommene Termin, unabhängig von Gründen, auch Krankheit/Unfall/Verkehrsstau, privat berechnet werden. Mein Honorar beträgt in diesem Fall 80,00 €."

Ohne den Psychotherapievertrag nimmt der Psychotherapeut die Person als Patient nicht an! Auch interessant ist, als sie beim Psychotherapeut argumentiert hat dass ein Unfall, Busausfall usw vorkommen kann; bekam sie als Antwort "dann kann man vom Busunternehmen erstatten lassen". So viel ich weiß, haftet für Verspätungen/Ausfälle kein Verkehrsunternehmen.

Meine Fragen sind:

  • Wie sieht es rechtlich aus? Darf der Psychotherapeut einen solchen Vertrag ausmachen?
  • Muss die Person (Patient) ohne Rücksicht auf sein Verschulden den Ausfallhonorar wirklich selbst tragen?
  • Oder kann es sein, dass einige Vertragsklauseln (wie z.B. die Bezeichnung "unabhängig von Gründen") unwirksam sind? Falls ja, dann wegen welchem Gesetz?
  • Wie könnte die Person (Patient) auf der sicheren Seite sein? (sprich: verliert die Therapiemöglichkeit nicht aber auch keine Risiko annehmen muss)

Bitte um Euren Ratschläge, insbesondere die Gesetzgebungen die hier nützlich wären.

Therapie, Unfall, Rechte, Gesetz, Vertrag, Psychologie, Haftung

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