Autoverkauf eines Bastlerautos von Privat an Händler?

Gruß der ratsuchende Sven Guten Tag,

ich suche keinen Rechtsauskunft sondern nur Tipps und Empfehlungen. Ich habe mein Auto gestern bei Ebay Kleinanzeige Inseriert. Ich biete es als Bastler Auto an da es Geräusche im Motorbereich macht und ich keine Ahnung habe. Es Handelt sich um ein Renault Megane II Grandtours BJ ende 2003. Erstzulassung 2.2004. Kilometer 153600. Benziner 114PS, bei 126900 Kilometer neues Getriebe, TÜV noch ein Jahr. Haben vor dem TÜV noch 600€ rein geschossen. Vor 2 Monaten fing das mit dem Geräusch an und haben es seit dem nicht bewegt. Batterie musste ich Laden jetzt zeigt es noch einen Fehler an. Alles in der Beschreibung zum Verkauf als Bastlerfahrzeug angeben für 800€. Sofort hat sich einer aus Berlin gemeldet und geschrieben das er es nimmt, wollte auch das ich gleich das Inserat lösche und seine Anfrage bestätige. Alles schön und gut. Jetzt zu meiner Frage. Sollte ich selber auf einen Kaufvertrag bestehen und auf was sollte ich so alles achten. Da ich keinen Vertrag unterzeichnen möchte wo steht "gekauft wie gesehen". Da mir die rechtlichen Bedenken eines solchen Vertrages bekannt sind, im Bezug der Gewährleitung nicht optischer, hörbarer oder sichtbarer Mängel. Kann ich mich auf die Bezeichnung "Bastlerfahrzeug" beruhen?

Habe eine Kopie des Inserat gemacht und mal mit angehangen.

Gruß der ratsuchende Sven

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Vertrag, Kleinanzeigen, Autoverkauf

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