Handy dreimal repariert, nun Recht auf Neues?

Mein Problem ist folgendes: Ich habe letztes Jahr über einen Vertrag von Mobilcom ein Handy bekommen. Dieses macht nur Zicken und muss ungefähr alle 4 Monate eingeschickt werden, weil immer wieder ein oder mehrere Fehler auftreten. So vibriert mal die Kamera und das Bild flackert, ein anderes Mal dann Pixelfehler usw. Der letzte Fehler war ein nicht richtig funktionierender Homebutton.

Mittlerweile habe ich das Handy 4 mal in den Store zum Reparieren gebracht, selbstverständlich alles in der Garantie. Soweit war dies auch kein Problem, es wurde immer repariert. Mittlerweile ist der Fehler der vibrierenden Kamera wieder vorhanden und ich müsste es erneut einsenden. Wegen genau dem Fehler wurde es aber bereits zweimal eingeschickt, einmal schlug die Reparatur fehl, beim anderen Versuch haben sie es geschafft.

Nun meine Frage(n): 1. Ab wann kann ich ein neues Handy verlangen? (Mit Paragrafen Angabe falls möglich) 2. Wie sieht dies aus wenn das Handy Bestandteil eines Vertrages ist? 3. Habe ich die Möglichkeit die Kosten des Vertrages zu senken oder die Einzugsermächtigung des Anbieters zu sperren, solange das Handy in Reparatur ist und ich meinen Vertrag überhaupt nicht nutzen kann? Weil berechnet wird trotz der eingeschränkten Nutzung voll... Bei Nachfrage im Call Center heißt es dann nur "Mobilcom ist nicht verpflichtet Ausgleichszahlungen zu leisten, dies geschieht nur auf Kulanz" kurz: ich müsste für eine Leistung die ich nicht in Anspruch nehmen kann, voll bezahlen. Das beißt sich rechtlich doch sehr, oder? 4. Wie sieht es aus, wenn mir durch die eingeschränkte Erreichbarkeit ein Schaden entsteht, kann ich den dann Mobilcom in Rechnung stellen?

Über Antworten, am BESTEN mit Paragrafen freue ich mich sehr. Die Beste Antwort wird ausgezeichnet ;)

Handy, Rechtsanwalt, Recht, Rechte, Reparatur, Vertrag, Jura, mobilcom, Tarife
Wie kann ich einen befristeten (Alleinauftrag) Maklervertrag vorzeitig kündigen?

Hallo zusammen,

ich möchte den Maklervertrag über die Vermittlung zum Verkauf meiner Immobilie kündigen. Es handelt sich um einen Alleinauftrag mit 6 monatiger Laufzeit, die Hälfte der Zeit ist vorbei. Bei Abschluß des Vertrages wurde der Verkaufspreis der Immo, zusammen mit dem Makler festgelegt. Dieser Preis lag schon deutlich unter meiner Preisvorstellung. Der Preis wurde anhand der aktuellen Marktanalyse vom Makler erstellt u. letztendlich von mir akzeptiert. Der Makler sicherte mir anhand dieses Preises sehr gute Verkaufschancen zu. Jetzt möchte er nach Ablauf von 3 Monaten den Preis nochmals um 30% senken. In diesen 3 Monaten gab es seitens des Maklers keine Kontaktaufnahme, nur auf Rückfragen von mir

Es besteht meinerseits kein Vertrauen mehr in diesen Makler weil ich den Eindruck habe er kümmert sich überhaupt nicht um den Verkauf sondern möchte nur mit dem Preis weiter runter gehen. Er ist schon erfahren u. hat auch mehrere Häuser in der Region verkauft. Ich möchte den Vertrag früher beenden, weil ich das Gefühl habe je länger es dauert desto mehr Verlust muß ich am Ende hinnehmen.

Meine Fragen nun:

1. Wie kann ich, ohne finanziellen Schaden, frühzeitig aus dem Vertrag aussteigen ?

2. Kann ich auf den festgelegten Preis,sollte punkt 1 nicht möglich sein, bei Weiterführung des Vertrages, bestehen ?

3. ist fehlendes Vertrauen in den Makler u. erneute Preisdrückung,ein frühzeitiger Kündigungsgrund ?

Vielen Dank schonmal

Kündigung, Immobilien, Vertrag, Makler

Meistgelesene Beiträge zum Thema Vertrag