Darf mein Vermieter das verlangen?

Moin,

da ich noch relativ jung & unerfahren in dieser Thematik bin, wollte ich hier gerne nachfragen ob das alles rechtens ist.
Mein Vermieter durchwühlt meinen Müll und schreibt mir folgende Nachricht:

„Hallo, da du wieder den Müll nicht getrennt hast und alles wieder gemischt hast verlange ich, das du alles wieder herauskommt und trennt, oder ich melde dich beim Ordnungsamt. Mülltonnen sollten auch nicht um 22:30 reingeholt werden, bzw um Mitternacht vollgepackt werden. Auch dein renovierungsmüllsack muss getrennt werden!“

Der Müll war definitiv getrennt, die Pappe hab ich sogar noch platt getreten. Ich bin mittlerweile 19 Jahre alt, Pappe, Plastik und Papier kriege ich wohl noch getrennt.

Gestern war der 11.02.2022 (Freitag) und ich war noch bis um 22 Uhr unterwegs. Wo ist das Problem die Mülltonne, dann von der Hauptstraße zurück zu ihrem eigentlichen Platz zu bringen? Laut war es nicht, ich bin ja kein Unmensch und bin extra laut, wissend dass manche Menschen auch Freitags Abends um 22 Uhr schon schlafen.

Ein Renovierungssack war überhaupt nicht vorhanden 😂. Ich hatte ein Sack voller Pappe und einen Sack für die gelbe Tonne. Mehr nicht🤦🏼‍♂️!

Das ist nicht das erste mal, dass er a meinen Müll durchwühlt + sogar meine Pakete aufmacht, unter dem Vorwand er hätte auch was bestellt und nicht auf den Namen geschaut.

Bin euch für jede Antwort, sei es zu meinem Gunsten oder nicht extrem dankbar.

LG

Wohnung, Mieter, Recht, Vermieter, Mieterrecht
Mein wg zimmer Vermieter hat mir eine Abmahnung geschickt wegen Unordnung und Tierhaltung. Darf er das?

Vorgeschichte:

Der Brief ist sehr detailliert und beschreibt auch ein Gespräch was wir hatten. Aber natürlich nur den Teil der mich dumm da stehen lässt. Es geht unter anderem um die unordnung in der Wohnung, wobei ich zugeben muss das ich die Wohnung aufräum tätigkeiten ab und an mal schleifen lasse ich aber keine falls die Wohnung verdrecke so wie er es behauptet.

Mein Mitbewohner (der sein Zimmer als 2t Sitz mietet und hier ab und an zum Training herkommt) hat sich direkt bei der ersten unordnung in der Wohnung mein Vermieter beschwert. Er hat mir 1 Nachricht geschrieben das die Wohnung unordentlich ist worauf ich geantwortet habe das ich die Wohnung am nächten Tag aufräumen werde (weil es Samstag Abend war und ich nicht um 20.30 noch aufräumen wollte) und da es mich etwas angepisst hat der er mir schreibt das ich putzen soll, hab ich ihn gebeten sich nicht in meine Haushaltsführung einzumischen. Im Nachhinein sehe ich ein das das falsch war und ich nicht so hätte reagieren sollen.

Ich habe die Wohnung aufgeräumt aber trotzdem eine Abmahnung von meinem Vermieter bekommen und er hat mich gebeten meine Katzen aus der Wohnung zu schaffen. Ich bin mit Katze eingezogen und habe mir vor kurzem eine 2te zugelegt, mein neuer Kater ist nun 1 man mir entkommen bei ihm ins Bad gestiegen und hat angeblich auf den Teppich gepinkelt. Mein Vermieter wollte darauf hin das über die tierhaftplicht Versicherung machen, die ich aber nicht habe. Als ich ihn das erzählte kam nichts mehr zu dem Thema.

Trotzdem will er das ich die Tiere aus der Wohnung schaffe. Ich habe ihm mehr als 1 mal gesagt das ich das nicht tun werde und das er mir das auch nicht verbieten kann weil es gesetzte gibt die mich davor schützen. Er meinte das währe ihm egal.

Frage:

Jetzt einige Monate später habe ich die 2te Mahnung bekommen, In der wieder diese 2 hauptbegründungen stehen (unordnung und Katzen). Am Ende des Briefes steht das wenn ich die Mängel biss zum 27. 01 nicht beseitige erfolgt eine fristlose Kündigung ohne Korrespondenz. Jetzt ist meine Frage darf er das mit diesen Begründungen?

Kündigung, Wohnung, Recht, Mietrecht, Vermieter, Mahnung, WG

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