Guten Abend zusammen,

folgender Punkt: Nach gut 8 Monaten der Mietdauer ziehen meine Freundin und ich aus unserer Wohnung aus - im Streit mit der Vermieterin. Diese pocht auf die - sie nennt es - jährliche Thermenwartung. Sie will uns aber keine Auskunft dazu erteilen, wann diese zuletzt stattgefunden hat. Die Therme selbst gibt darüber auch keinen Aufschluss. Nun will Sie, dass wir die Kosten dafür selbst tragen. Daraus ergeben sich für mich folgende Fragen:

1) Kann Sie dies verlangen, wenn Sie uns gegenüber nicht nachweist, wann diese zuletzt gewartet worden ist?

2) Gibt es eine Vorschrift, die eine jährliche Wartung vorsieht?

3) Sollte eine Wartung unausweichlich sein, muss diese von uns getragen werden? Wird diese letztlich mit den Betriebskosten verrechnet und ist eventuell in unserer Vorauszahlung eingepreist?

4) Ich sehe es nicht ein, dass ich bei einer 8-monatigen Mietdauer für die "jährliche Wartung" aufkommen soll. Ist dies rechtens oder muss ich lediglich 8/12 bzw. 75% tragen?

Danke vorab für eure Einschätzungen. Ich habe sicherheitshalber mal den Passus des Mietvertrages angefügt. Aus einigem werde ich schlau, aus anderem nicht.

Niklas