Tauglichkeit für Polizeidienst bei Anpassungsstörung

Guten Tag bzw. Abend,

ich habe mal eine Frage bezüglich des mittleren Polizeivollzuges. Ich habe mich für eine Ausbildung im mittleren Polizeivollzug beworben. Nur habe ich da diesen gewissen "Stempel" auf der Stirn. Ich war im Dezember vergangen Jahres für 2 Wochen in psychiatrischer Behandlung wegen einer Lebenskrise. Meine Oma war verstorben, meine Freundin hatte mich kurz danach verlassen und meine Eltern waren mit der Situation auch überfordert dass Oma nicht mehr war und hatten mit sich selbst zu tun und ich hab mich in Stich gelassen gefühlt und deswegen hatte ich Hilfe gesucht... Gut, zur Kernaussage: Ich habe mich in verschiedenen Bundesländern beworben aber nun von Bayern erste Rezession bekommen.: Ich sei deswegen polizeidienstuntauglich. Nun wollte ich fragen:

a) gilt das für immer oder wird das irgendwann "irrelevant" werden (heißt wie lange wird mir das noch auf die Stulle geschmiert)?

b) Der Polizei-Doc beruft sich auf die PDV 300, da stehen aber nur PsychoSOMATISCHE Störungen als absolutes Ausschlusskriterium drin. Ich ahne da Falsches "im Staate Dänemark".

c) Wurde mir als Ablehnungsgrund "Psychopathische Episode in der Vorgeschichte" genannt... das ist aber bei weitem keine Anpassungsstörung (denn die hat mittlerweile jeder 5te Deutsche, die meisten wissen es nur nicht dass Sie was haben oder verdrängen es).

d) Bestehen für mich noch Chancen jemals in den Polizeidienst aufgenommen zu werden, selbst wenn mir Psychiater bestätigen können dass ich DOCH alle Steine in der Mauer habe.

Danke schon mal im Vorraus.

Psychologie, Chance, Polizeidienst, Verjährung, Tauglichkeit, Anpassungsstörung
Arbeitsunfall vor ca 1 Jahr, jetzt wieder starke Schmerzen, noch Anspruch auf kostenlose Behandlung?

Hallo,

ich hatte vor ca. 1 bis 1 1/2 Jahren einen Arbeitsunfall als ich meinen Zivildienst geleistet habe. Damals ist mir eine stark ätzende Flüssigkeit ins Auge gekommen. Ich habe das Auge ausgespühlt und es dabei belassen. Doch ich habe das alles etwas unterschätzt. Der Vorfall war Freitags und über das Wochenende verschlimmerte sich mein Auge stark. Das Auge tränte ständig und es war ein permanenter Druck zu spüren. Bin dann am Montag zum Arzt, dachte damals schon ich bekomme Probleme weil ich nicht direkt nach dem Unfall hin bin.

Der Unfall wurde bei meinem Hausarzt aufgenommen und anschließend schickte er mich zu einem Augenarzt (weiß nicht mehr ob ich eine Überweisung bekommen habe). Bei dem habe ich auch nochmal den Vorfall geschildert. Ich erhielt 2 kleine Packungen mit Augentropfen, ich sollte dann wieder kommen wenn sie aufgebraucht sind. Ich habe sie täglich genommen und dann keine Beschwerden mehr gehabt. Binn dann nicht mehr hin. In den letzten Monaten hatte ich ab und zu schmerzen im Auge, aber das war auszuhalten, lies auch immer recht schnell nach. Seit ein paar Tagen jedoch habe ich wieder täglich gewaltige Probleme mit dem Auge. Es ist genau wie früher, das Auge tränt, der starke Druck und es ist oft sehr gerötet.

Wenn ich mich jetzt wieder beim Arzt melde, ist das dann zu spät und ich muss alle entstehenden Kosten selbst tragen? Wie ist es mit der Praxisgebühr, muss ich die sofern das noch über den Arbeitsunfall läuft zahlen? Muss ich bevor ich zum damaligen Augenarzt gehe vorher noch zu meinem Hausarzt und mir da eine Art Bescheinigung holen, bei ihm wurde der Arbeitsunfall ausführlich aufgenommen oder reicht es wenn ich nur zum Augenarzt gehe, der mich damals behandelt hat?

Für hilfreiche Antworten bin ich sehr dankbar!

Freundlicher Gruß rall333

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Strafanzeige wegen misshandeln von Schutzbefohlenen auch nach der verjährungsfrist Frist stellen?

Hallo,

ich wollte eigentlich nur fragen ob es irgend einen Sinn macht einen Strafantrag.

Folgende Situation: Ich wurde in meiner Kindheit wiederholt körperlich und seelisch misshandelt. Bei einem der schlimmsten Erlebnisse die ich erlebt hatte, ich war wohl gerade vierzehn Jahre alt, prügelte mich meine Mutter so das die Nachbarin klingelte. Spezial für dieses Ereignis, es waren noch einige andere weniger schlimme, weniger schlimm in den fettesten Anführungszeichen, hätte ich auch Beweise. Nachbarn, Geschwister solche Sachen. Zeugenaussagen eben.

Jetzt ist aber so dass das seit fast 2 Jahren verjährt ist und ich, jedenfalls wüste ich nicht wie, keine fortlaufende Misshandlung, die es gegeben hat und die noch nicht verjährt ist, beweisen kann. Jedenfalls wüsste ich nicht wie.

Einzig das würde meiner Aussage Nachdruck verleihen, das meine Schwester für zwei Jahre in einer Pflegefamilie war.

Ich weiß nicht. Irgendwie habe ich das Bedürfnis das zu machen... und sei es nur als eine späte Erinnerung im Sinne von "für dich ist es vielleicht vorbei aber für mich nicht". Es geht mir auch nicht um Geld. Im Gegenteil ich wäre sogar bereit ihre Anwaltskosten zu zahlen wenn ich sie dafür nur vor ein Gericht zerren könnte. Selbst wenn sie dann freigesprochen wird.

Würdet ihr das tun? Sollte ich das tun? Ich glaube ich könnte es in einem Jahr bereuen es nicht getan zu haben... und dann wäre es endgültig zu spät.

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