Welches Baurecht gilt?

Hallo,

wenn man neu baut aber vor Jahren den ersten Bauantrag beim Bauamt gestellt hat, welches Baurecht gilt dann?

Das zur Zeit des ersten Bauantrages oder das zur Zeit des Bau des Hauses? Zwischenzeitlich haben sich nämlich die Abstandsflächen von Erkern von 2 m auf 3 m erhöht und wir haben eher nach dem alten Baurecht gebaut.

Neben uns das Grundstück wurde verkauft und der neue Besitzer hat die Abstandsflächen unseres Hauses überprüft, die wohl leider nicht so ganz stimmen.

Erster Antrag für unser Haus wurde 1997 gestellt da hatten Erker in NRW noch 2m Grenzabstand, Haus wurde aber erst 2004 gebaut - da galten wohl schon 3m Grenzabstand - jetzt waren wir nicht ganz so genau und der Grenzabstand beträgt nach neuer Vermessung wohl nur 1,82m.,da das Grundstück vorher einer Erbengemeinschaft gehörte , bei der aber wohl alle verstorben waren hat sich bisher keiner dafür interessiert. Der neue Besitzer hat das Nachbargründstück erst im Dezember entgültig gekauft und Anfang März vermessen lassen, dabei sind ihm die falschen Maße erst aufgefallen.

Mit was für Folgen müssen wir denn nun rechnen?

Kann er einen Rückbau verlangen und auch evl. durchsetzten?

Baulast will der Nachbar keine auf sein Grundstück eintragen lassen.

Oder könnten wir Glück haben und alles ist verjährt und es passiert gar nichts.

Vielleicht hat ja hier jemand Ahnung davon. Bin ziemlich ratlos. Freue mich über jede helfende Antwort.

Bauantrag, Baurecht, Folgen, Verjährung
Verjährung? Stadt entscheidet nach 12 Jahren über Bauantrag für Carport mit Ablehnung

Folgender Sachverhalt:

Im März 2003 wurde ein Bauantrag bei der Stadt gestellt zwecks Errichtung eines Carports (leider stand das Carport da allerdings schon). Nach mehreren Ortsbesichtigungen durch die Stadt hieß es, das Carport müsste 5 Meter nach hinten versetzt werden (dann stünde es aber genau im Vorgarten vor den Fenstern der Nachbarn, die würden sich freuen), da es laut Bauordnung zu nah an der Straße stünde (es steht aber komplett auf unserem Grundstück). Bei einer weiteren Ortsbesichtigung, unter anderem auch mit dem damaligen Bürgermeister, wurde sich darauf geeinigt, dass die Stadt sich wieder melden würde, da es sein könnte dass sich die Bauordnung ändert und das Carport erstmal stehen bleiben kann.

Seit dem haben wir nichts mehr von der Stadt gehört, 12 Jahre lang hat es niemanden gestört, niemand hat sich beschwert und es sind auch keine Unfälle geschehen (wie wohnen in einem kleinen Dorf mit wenig Durchgangsverkehr).

Gestern kam dann plötzlich und aus heiterem Himmel ein Ablehnungsbescheid gegen den Antrag aus 2003. Ist dieser Antrag nicht Verjährt, wenn sich die Stadt über 10 Jahre nicht meldet?

Außerdem liegt hier eine unmittelbare Härte vor, da unter dem Carport auch das Fahrzeug meines Schwiegervaters steht, der allerdings linksseitig eine Beinprothese hat und über 80 Jahre alt ist. Er kann nicht so weit laufen und benötigt daher das Carport um sein Auto abzustellen.

Kann mir jemand sagen, ob man sich auf die Verjährung berufen kann?

Bauantrag, Carport, Verjährung, Ablehnungsbescheid
Diebesgut "wieder gefunden"

Hallo zusammen, ich such mich den ganzen Tag schon dumm und dusselig.

Im Jahre 2011 wurde mir meine Sportausrüstung aus dem Auto geklaut. Wir haben natürlich eine Anzeige gemacht bei der Polizei. Am vergangenen Dienstag kam ein Herr in den Laden meines Händlers mit den Sachen zum reparieren, mein Händler hat die Sachen direkt wieder erkannt, weil zum einen direkt am Gerät eine beschädigung war die er reparieren musste und diese unverkennbar ist und zum anderen stand teilweise mein Namen auf den Sachen noch. Er hat sich direkt das Kennzeichen aufgeschrieben und ein paar infos dem Typen entlockt. Wir haben jetzt den Namen der Person noch herrausfinden können und das Kennzeichen. Ich weiss jetzt nicht was ich machen soll mit den Infos.

Heute morgen haben wir mit dem Beamten telefoniert der damals die Anzeige aufgenommen hat. Er meinte dass ich keine Chancen mehr habe die Sachen wieder zu bekommen, den wenn er die Sachen von jemanden anderen erworben hat, darf er diese behalten. Ich kann anhand von Fotos und Rechnung beweisen dass die Sachen mir gehören. Mein Händler will sich noch bemühen den Lieferschein raus zu suchen, da die Artikel aus Amerik sind und auf dem Lieferschein die Seriennummer vermerkt ist. Es wurden von dem Artikel auch nur 3 Stück in dem Jahr verkauft.

Hab jetzt bange wenn ich zur Polizei gehe dass mir da nicht geholfen wird. Den ich bin doch Eigentümer, so einfach kann die doch nicht verfallen.

Würde mich sehr freuen wenn mir jemand was positives Antworten könnte.

Dickes danke schomal im vorraus.

Diebstahl, Verjährung
Nach fünf Jahren (vier Jahr nach Kündigung) plötzlich Nachforderung von Fitnessstudio

Hallo, ich hoffe hier kann mir wer weiterhelfen. Folgende Situation: Am 01.12.2009 habe ich einen einjährigen Vertrag bei einem Fitnessstudio abgeschlossen. Da der Besitzer mir sagte, dass ich, wenn ich einen Rehasport-Schein mitbrigen würde, nur 32,99€ bezahlen würde anstatt 44,99€, habe ich das dementsprechend so gemacht. Einige Monate später habe ich fristgerecht gekündigt und somit war für mich das Thema Fitnessstudio erledigt. Nun stand plötzlich der Studiobesitzer vorletzte Woche vor meiner Tür und forderte, dass ich die - laut ihm - ausstehenden Unterschriften auf dem Rehaschein noch zu leisten hätte. Ich war völlig perplex und auch grade in Eile und an der Haustür unterschreibe ich schonmal gar nicht. Abgesehen davon, weiß ich gar nicht, von der Herr meinen neuen Nachnamen (mittlerweile verheiratet) und meine neue Adresse hat, aber das ist ja nur zweitrangig. Jedenfalls wollte er ein andermal dann wiederkommen. Letzte Woche stand er dann um acht Uhr abends als ich meine Kinder gerade zu Bett gebracht hatte wieder vor der Tür und wollte wieder diese Unterschriften, ohne mir überhaupt richtig erklären zu können, warum das jetzt nach fünf Jahren erst aufgefallen ist. Zuerst sagte er, dass ich das, was ich noch unterschreiben müsste, dann als Gutschrift bekäme, falls ich mal wieder bei ihnen Sport machen wollen würde und beim zweiten Besuch dann hieß es, dass ich ja noch gar keine Unterschriften geleistet hätte (leider kann ich mich daran auch nicht mehr erinnern, muss ich gestehen). Ich hab ihm dann meine Telefonnummer genannt, damit er mir das bitte am Telefon mal genau erläutern könnte, wieso weshalb warum ich jetzt irgendwas unterschreiben soll, nach so vielen Jahren. Jetzt am Samstag flattert mir plötzlich ein Einschreiben in den Briefkasten mit dem Wortlaut: "... Leider stehen aus Ihrer Trainingsanmeldung vom 01.12.09 bis 30.11.2012 noch 12 Monate x 12,08 € - 144,96 € offen, die wir im Vorhinein für eine mögliche Rehasportteilnahme abgezogen haben. Diese müssen wir hiermit anmahnen. Bitte teilen Sie umgehend mit, ob Sie am Rehasport teilgenommen haben." Meine Krankenkasse meint, der Rehasportantrag sei nach vier Jahren verjährt, aber wie steht es mit der Geldforderung an sich? Ist das nicht auch nach drei Jahren verjährt? Viele sagen vielleicht jetzt, warum unterschreibst Du nicht einfach und gut ist, aber ich fühl mich bedrängt von ihm und ärger mich einfach drüber. Daher dachte ich, ich frag einfach mal hier um Rat. Vielleicht war der ein oder andere auch schonmal in einer ähnlichen Situation... Liebe Grüße und Danke im Voraus

Fitnessstudio, Recht, Verjährung, nachforderung
Wird mein lebenslängliches Wohnungsrecht nach 3 Jahren verjähren?

Hallo, ich komme mit meinem Problem nicht weiter. Es geht um dieses Testament von meiner Mutter. Vielleicht kann mir jemand helfen.

Zusammenfassung vom Testament von meiner Mutter - KOPIE

  1. Erbeinsetzung – mein Sohn als Alleinerbe und Stammerbe

  2. Auflage - Meiner Tochter 1 (das bin ich), wohnhaft xx ist im Hause xx ein lebenslängliches unentgeltliches Wohnungsrecht, im .. , bestehend aus xx, nebst freiem Umgang im Haus und .., von meinem Erbe xx zu gewähren und dinglich zur Eintragung zu bewilligen und zu beantragen.

  3. Vermächtnis - Meine Tochter 2, geb. am .., wohnhaft .. erhält das Bauplatzgrundstück Nr… Weiteres habe ich nicht zu bestimmen.

Wir wohnen in Bayern, das Testament wurde bei einem Notar/Anwalt in Hessen erfasst. Telefongespräch mit dem Notariat in Hessen – der Notar ist a.D., ist jetzt nur als RA tätig. Sein Kollege, RA und Notariatsverwalter meint, von Text her ist es Vermächtnis, aber er will mit der Sache nichts zu tun haben.

Den Notar a.D. habe ich angeschrieben mit der Frage, ob es sich hier um eine Auflage oder doch Vermächtnis handelt. Seine Antwort per mail – er kann sich auf den Vorgang nicht erinnern. Aber er hat doch das Testament unterzeichnet!

Das Testament ist aber trotzdem gültig? Was kann ich da noch unternehmen? Habe ich jetzt wirklich kein Anspruch auf mein Wohnrecht, wenn es im Testament als Auflage steht?

Wenn es nicht ins Grundbuch eingetragen wird, ist es dann nach 3 Jahren nach Todesfall verjährt und ich muss dann ausziehen? Wenn es so wäre, muss ich rechtzeitig meinen Pflichtteil beantragen, oder? Sonst gehe ich ganz leer aus. Ich wohne hier in der Wohnung 30 Jahre.

Ich habe mich nach Erhalt von Testament bei einem RA beraten lassen. Im Testament steht wirklich Auflage, der RA hat gemeint, damit ist ein Vermächtnis gemeint. Und dass mein lebenslängliches unentgeltliches Wohnungsrecht gültig bleibt, auch wenn es nicht im Grundbuch eingetragen wird.

Ich habe danach Grundbucheintrag und Pflichtteilsanspruch in der Nachlasssache bei meinem Bruder beantragt. Danach hat sich der RA von meinem Bruder gemeldet:

Brief Nr. 1 KOPIE: Sie selbst erhielten im Anwesen. . ein lebenslängliches ..Wohnungsrecht… Dieses Wohnungsrecht ist auf ihren Pflichtteilsanspruch anzurechnen... K. Ende

Später Brief Nr. 2: KOPIE: Mein Mandant wurde als Alleinerbe mit einer Auflage belastet. Gem. Par. 1940 gewährt jedoch eine Auflage dem Begünstigten keinen Anspruch auf die Leistung. Insofern Sie Ihren Pflichtteilanspruch geltend machen werden, sieht sich mein Mandant ausser Stande, die hier genannte Auflage zu erfüllen, Sie müssen dann die von Ihnen genutzte Wohnung zu räumen.

Ich habe einen Anwalt f. Erbrecht. Er meint jetzt, wenn man das Testament als ganze ansieht, soll es hier um eine Auflage handeln.

Nach der Testamentseröffnung hat mir Amtsgericht (Bayern) mitgeteilt, ich wurde von der Erbfolge ausgeschlossen, daneben wurde mir ein Vermächtnis (!!) zugewendet.

Danke für Tipps

Wohnrecht, Testament, Recht, Erbrecht, Erbschaft, Verjährung, Auflage

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