Verjährung / Anspruch / Herausgabe Pachtgarten?

Im August 2001 habe ich in einer Kleingartenanlage einen Garten gekauft - mit Pacht- und Kaufvertrag. Der Vorbesitzerin wurde ca. ein halbes Jahr vorher wegen Vandalismus ausserordentlich gekündigt; Polizei war damals dabei.

Da die Laube offenbar größer als die erlaubten 24 qm ist soll die Vorbesitzerin nun von 2011 an die Grundsteuer bezahlen. Sie selber hat angeblich keinerlei Unterlagen über den Verkauf etc.sowie angeblich auch kein Geld erhalten. Nun macht sie nach all den Jahren einen Anspruch auf den Garten geltend, da sie angeblich vom damaligen Vorstand "unrechtmäßig enteignet" wurde.

Während meiner Mitgliedschaft in diesem Verein gibt es mittlerweile den 3ten Vorstand und erstaunlicherweise sind mein Unterlagen verschwunden. Es ist zwar mein Pachtvertrag wieder "aufgetaucht", aber der Kaufvertrag fehlt in den Unterlagen des Vereins - gleichwohl ist aber die Quittung über den Kaufpreis vorhanden.

Lt. § 195 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist 3 Jahre, bei Rechten an einem Grundstück 10 Jahre. Da es sich um einen Pachtgarten / Pachtgrundstück handelt kann nach meinem Verständnis letzteres nicht zutreffen.

Nun mein Frage(n):

  • Muss ich dem Verein, der meine Unterlagen "verbummelt" hat Kopien meiner Verträge zukommen lassen (ohne mir selbst "ein Bein zu stellen")?

  • Muss ich mit einer Forderung des Finanzamtes wg. der Grundsteuer rechnen?

  • Kann diese Person tatsächlich den Garten / Laube zurückfordern?

Der Fall ist sicher komplexer, aber aufgrund der hier vorgegebenen Zeichenbeschränkung kann ich leider nicht viel konkreter schreiben und so hoffe ich das meine angegeben Fakten ausreichend sind.

Recht vielen Dank im voraus

Garten, Recht, pachtgarten, Verjährung, Wirtschaft und Finanzen
Agentur für Arbeit Inkasso will Forderung von Jahren, verjährt?

Habe vor paar Tagen eine Forderung vom Agentur für Arbeit Inkasso-Service gekriegt. Und zwar einmal eine FO für mich und meine kleine Schwester.
Meine Forderung ist am 10.03.2014 fällig gewesen, da ich mir aber sehr sicher bin das die Zahlung getilgt wurde aber ich leider keine "richtigen Beweise" habe, würde mich interessieren welche Möglichkeiten ich hätte es umzugehen die FO. Da wäre noch eine FO von mir, die am 28.01.2013 fällig war, da bin ich auch sicher das die getilgt worden ist.
Halt noch die FO von meiner Schwester die am 28.01.2013 fällig war. Die ganzen Rechnungen wollen die spätestens bis zum 20.07.2017 haben.
Haben schon die telefonisch angerufen um das Problem zu lösen... da wird halt nur gesagt das die noch offen sind und bla bla bla. Wir haben über nea Vorgangsnummer die ganzen Rechnung die früher offen waren getilgt und die Dame meinte auch früher, es wären keine weiteren Forderungen offen aber die finden halt nicht den Eintrag dass die Rechnungen alle getilgt worden sind heute.
Und jetzt auf einmal kriegen hier wir die ganzen Forderung von früher wieder rein.
Was wäre eure Idee/Vorschlag?
Ein "Widerspruch Schreiben" würd ich jetzt denken oder wenn ja wie und was soll alles als Anlage beigefügt werden..?

Danke für eure Vorschläge

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