Sollten Fahrschulen zur Rechenschaft gezogen werden?

Wie findet ihr die Idee, Fahrschulen mitverantwortlich zu machen, wenn ehemalige Fahrschüler einen Unfall bauen oder Verkehrsregeln brechen?

Trunkenheit am Steuer oder Rasen sind letztendlich von der Psyche des Fahrers abhängig. Sanfte, ruhige Fahrer machen keine Probleme. Aber es gibt nunmal viele junge Leute, die Menschenleben riskieren, wenn sie nach der Fahrschule denken, sie wären total frei und nichts könnte sie stoppen.

Ich würde vorschlagen, dass man je nach Schwere der Tat -- natürlich nur bei Eigenverschulden -- die Fahrschule ebenfalls zur Verantwortung zieht, bei der der Führerschein ausgestellt wurde.

Es gibt viele Fahrschulen, die hauptsächlich von Mundpropaganda und von familiären/freundschaftlichen Kunden leben. Da wird dann auch mal während den Fahrstunden ein Auge zugedrückt.

Die Prakxisprüfung kann man tausend Mal wiederholen. Nur weil man die einmal schafft, heißt es nicht, dass man Autofahren kann. Der Fahrlehrer sollte auch auf die Psyche der Schüler achten.

Indem ein solches Gesetz, dass ihn bestraft, sollte der Fahrschüler einen schweren Unfall bauen, existiert, könnte der Fahrlehrer auch sagen, dass er dem Schüler keinen Führerschein ausstellt, weil er denkt, dass vom Schüler eine Gefahr ausgehen könnte (z.B. durch aggressive Fahrweise oder depressive Eigenschaften).

Im äußersten Fall könnte er eine psychische Untersuchung anordnen lassen, wo die Tauglichkeit unter psychologischen Aspekten getestet wird.

Somit würden weniger Idioten auf die Straßen gelassen werden.

Man könnte entwurfsweise sagen, dass nach den Ausstellen des Führerscheins eine Frist von 5 Jahren gilt, in der die Fahrschule angeklagt werden kann. In dieser Zeit kann man nämluch genügend Praxis sammeln und wird älter, sodass man vernünftiger fährt.

Gefahr, Unfall, Führerschein, Gesetz, Fahrlehrer, Fahrschule, raserei, Straßenverkehr, praktische Prüfung
Beinahe Unfall? Kann ich angezeigt werden?

Hallo,

ich hatte gerade fast einen Unfall mit einer Fahrradfahrerin. Ich bin Fahranfänger und weiß daher nicht ob ich in der Situation hätte anders handeln können. Folgendes: Innerorts ist vor mir eine Fahrradfahrerin (schätze sie auf 60/70) gefahren.

Ich hab gewartet bis von der Gegenseite kein Auto kam und war gerade dabei sie mit genügend Seitenabstand zu überholen. (Habe dabei auf ungefähr 50km/h beschleunigt)

Ich war mit der Spitze des Autos schon neben ihr und plötzlich 1m vor einer kleinen Gasse hebt sie den linken Arm und will rüberziehen. Ohne Schulterblick oder sonstige vorherige Anzeichen. Hinter mir sind Autos gewesen, also hätte eine Vollbremsung dazu geführt, dass alle Autos in mich gekracht wären. Also hab ich den Abstand zu ihr vergrößert in dem ich weiter nach links gelenkt habe und schnell überholt.

Sie hat es zum Glück noch rechtzeitig bemerkt und ist nicht abgebogen. Danach bin ich rechts rangefahren. Sie kam völlig verärgert an mein Auto und gibt mir ein Zeichen dass ich das Fenster runterlassen soll.

Dann schreit sie mich an wieso ich sie überhole obwohl sie den Arm gehoben hat. Ich war selber noch geschockt aber habe mich entschuldigt und ihr erklärt dass ich schon dabei war sie zu überholen und sie den Arm viel zu spät gehoben hat. Daraufhin hat sie den Kopf geschüttelt und ist gegangen.

Ich bin mir nicht sicher ob sie sich mein Kennzeichen notiert hat. Kann sie damit zur Polizei gehen? Ich hätte meiner Meinung nach nichts anderes machen können und schlimmstenfalls wäre sie in die Seite von meinem Auto gefahren.

Könnte sie mich deshalb anzeigen? Hätte ich etwas anders machen müssen?

Auto, Unfall
ist es Fahrerflucht wenn ich den Geschädigten winke damit er mir auf einen Parkplatz hinterherfährt er aber nicht mit kommt?

Hallo ich bin heute vor einem Kreisverlehr gestanden um den viele Leute standen weshalb ich nicht richtig erblicken konnte ob von Links nun ein Auto kommt also bin ich vorsichtig mit etwa 10-15km/h in den Verkehr auf einmal kam von links mit etwa 30-40km/h ein Mercedes welcher nun auf die Mittlere Insel des Verkehrs auswich ich versuchte davor zu bremsen aber meine Bremse funktionierte nicht richtig also wich ich nach rechts aus da ich dort Platz hatte damit er durch kann, anschließend beschwerte er sich natürlich und fuhr zurück äußerlich waren keine Schöden an seinem Fahrzeug sichtbar und ich blieb mit ihm für einen Augenblick stehen anschließend winkte ich ihn mir zu folgen aus dem Kreisverkehr um den Verkehrsfluss nicht weiter zu behindern ich fuhr langsam mit etwa 10km/h im Ersrn Gang die nächste Ausfahrt raus aber er folgte mir nicjt und fuhr kurz darauf in eine andere Richtung weiter.
Begehe ich mit meinem handeln sogenannte Fahrerflucht oder der gleichen und könnte eine Anzeige oder der gleichen erhalten? Immerhin habe ich versucht es mit ihm zu klären da ich ja nicht will, dass die Person einen Schaden durch mich erleidet weder am Auto noch körperlich aber er beschwerte sich nur und kam meiner Forderung mit zu folgen nicht nach auch Warnblinklicht betätigte er nicht.

Auto, Unfall, Polizei, Recht, Anzeige, Fahrerflucht
3 Tage nach Autounfall angeblicher Schaden?

Moin,

vor drei Tagen bin ich Rückwärts gegen ein anderes Auto gefahren, die Dame kam plötzlich aus der Ausfahrt (hab nicht geschaut, war meine Schuld). War ganz langsam, wir haben beide an den Autos geschaut geschaut und keinen Schaden festgestellt. Danach sind wir wieder eingestiegen und beide gefahren.

Jetzt drei Tage später schreibt sie einen Zettel, dass ich sie anrufen soll. Hab ich gemacht und am Telefon sagt sie mir, dass sie nach drei Tagen das erste Mal mit dem Auto gefahren sei und unter dem Auto eine Flüssigkeit ist. Ich sagte ihr dass es nicht davon kommen kann, da es ja nicht doll war und kein Schaden sichtbar war, worauf sie mir sagte dass es ja doch schon doll war und es einen sichtbaren Schaden gab aber das Auto ja alt sei. Hätte es einen Schaden gegeben wäre ich da geblieben und wir hätten es klären können.

Ich kann ja jetzt nicht nachvollziehen ob sie das Auto in den vergangenen 3 Tagen wirklich nicht bewegt hat und es nicht durch etwas anderes passiert ist. Ich habe an dem Tag leider keine Fotos gemacht um festzuhalten, dass dort kein Schaden zu sehen war.

Sie geht jetzt zu ihrem Schwager der Mechatroniker ist um zu schauen ob es damit zusammenhängt. So sind wir auch verblieben.

Jetzt zu den Fragen:

  1. Kann sie 3 Tage nach den Unfall auf einmal einen Schaden mit dem Unfall in Verbindung bringen?
  2. Wird ein Gutachter es nachvollziehen können, dass sie angeblich drei Tage nicht mit dem Auto gefahren ist?

Wenn ich dafür verantwortlich bin, komme ich gerne dafür auf, allerdings klingt das alles komisch.

Würde mich über eine Einschätzung freuen :)

Autounfall, Unfall, unfallschaden, Versicherungsschaden, schadensmeldung

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