Autounfall beim rückwärtsfahren?

4 Antworten

Wenn kein Fremdschaden vorliegt, liegt auch kein Verkehrsunfall vor. Wurde es vorsorglich trotzdem polizeilich aufgenommen? Hat die Polizei euch vor Ort etwas ausgehändigt? Ansonsten mal Rücksprache mit deiner örtlichen Dienststelle halten. Vielleicht wurde dort ein Vermerk zu der Sache geschrieben.

Da ohne fremden Schaden auch kein Verkehrsunfall vorliegt, musst du natürlich auch nicht für irgendwelche alten Schäden aufkommen. Dokumentiere am besten deinen eigenen Schaden noch einmal selbst, bevor du ihn reparieren lässt. Inklusive eines Fotos mit Zollstock um die Höhe über dem Boden auszumessen. Wenn die Höhe gar nicht zum Schaden am anderen Pkw passt, wäre das ein Beweis zu deinen Gunsten.

Je nachdem wie es genau abgelaufen ist würde für dich noch die Verkehrsordnungswidrigkeit, beim Rückwärtsfahren jemanden zu gefährden, in Betracht kommen. Das wären dann 80€ und 1 Punkt.

Was den Schaden an sich angeht ist es so wie es peterobm geschrieben hat. Wie hoch die Kosten für deine eigene Reparatur ohne Vollkasko sind hängt natürlich von deinem Schaden ab.

Was das Verwarngeld/Bußgeld angeht, kommt es ganz drauf an. War die Polizei zur Unfallaufnahme vor Ort? Wenn nicht kommt auch kein Verwarngeld oder Bußgeld auf dich zu.

Ansonsten wird ein Fehler beim Rückwärtsfahren mit 100€ Bußgeld und einem Punkt geahndet. Wenn du dort aus einer Parklücke rausgefahren bist dann mit einem Verwarngeld von 30€.


dhmaster 
Beitragsersteller
 28.06.2022, 00:00

Hallo und zwar die Polizei war da aber es gab garkeinen schaden beim anderen Auto und die Polizei hat das auch gesagt , ich habe die Polizisten extra nochmal gefragt ob mein Führerschein weggenommen wird oder ob ich 2000 bis 3000 Euro schaden bezahlen aber die Polizisten meinten du das ich höchstens 90 bis 100 Euro bezahlen muss da ich ja rückwerds gefahren bin. Aber wie gesagt beim anderen Auto ist garkein schaden nur der besitzer des anderen Auto meint das der ganze vordere teil repariert werden muss bzw er hat es per köpersprache so gezeigt und die Polizisten meinten das es nicht so der fall sei

Wer rückwärts fährt ist zu BESONDERE Sorgfalt verpflichtet. Ist sein Sichtbereich eingeschränkt, muss er sich ausweisen lassen.

Wer nichts sieht, darf NICHT fahren. Das ist ganz einfach.

Bußgeld keins, üblich ist ein Verwarngeld in Höhe von etwa 35€, teurer ist allerdings der verursachte schaden.


dhmaster 
Beitragsersteller
 27.06.2022, 23:57

Das andere Fahrzeuge hatte garkein schaden und die Polizei hat es auch gesagt