Kann mir jemand beim Text helfen?(BITTE)?

Hallo,

kann jemand den Text bitte verbessern?

Martin Kriele war ein deutscher Staatsrechtslehrer und Politiker. Im Jahr 1975 veröffentlichte er den Text ,,Die Theorie des monarchischen Absolutismus“, wo er seine Kritik an Thomas Hobbes Vorstellung eines Staates äußerte.

Zunächst erklärt Kriele dabei, dass jede öffentliche Ordnung versuche Konflikte und die Verwendung von Gewalt in der Gesellschaft zu verhindern, um die Gewalt bei sich selber zu monopolisieren

(vgl.M2 Z.1-4). Danach geht der Philosoph auf den Begriff ,,Souveränität“ ein und behauptet, dass früher die Theoretiker des Absolutismus keinen Unterschied zwischen staatlicher Souveränität und die Souveränität eines Souveräns gesehen hätten (vgl.M2 Z.7-10). Laut Kriele war es zu der Zeit nur möglich Souveränität im Zusammenhang mit einem monarchischen Absolutismus zu sehen. Er erklärt, dass der Begriff ,,Absolutismus“ dafür stehen für, dass der Souverän an kein Recht oder Gesetz gebunden sei (vgl.M2 Z.10-15). Im nächsten Absatz stellt der Philosoph seine Behauptung noch genauer dar, in dem er die Rechte des Souveräns erläuert. Dabei kritisiert Kriele zunächst, dass der Souverän ein uneingeschränktes Recht verfüge und die Fähigkeit besäße neue Rechte zu schaffen. Zudem dürfe der Souverän alte Rechte abschaffene und sei daher die Quelle aller Rechte (vgl.M2 Z.17-23). Des Weiteren kritisiert der Politiker, dass der Souvern nicht dazu verpflichtet sei, Rechtsordnungen zu beachten, die entweder von ihm selbst verabschiedet wurden oder schon vor seiner Herrschaft existierten und weiterhin bestehen bleiben dürfen. Jedoch müssten alle anderen das Gestetz befolgen, nur der Souverän würde die Ausnahme bilden (vgl.M2 Z.24-29). Des Weiteren nennt Kriele, die nicht vorhandene Gewaltenteilung und kritisiert, dass nur der Souverän die Fähigkeit besäße Gewalt auszuüben (vgl.M2 Z.30-34). Ebenso findet der Autor es kritisch, dass die Souveränität des Souveräns unwiderruflich sei und zeitlich uneingeschränkt wäre (vgl.M2 35-38).

Kriele erklärt, dass es solch einen Gesellschaftsvertrag zwischen Volk und Herrscher nicht geben könne. Er behauptet, dass das Volk dem Herrscher die Macht übertrage und daher einen Anspruch auf eine Kündigung des Gesellschaftsvertrages besäße. Zudem dürfe man Vertragsverletzungen durch den Souverän behaupten und damit seinen Wiederstand gegen ihn rechtfertigen (vgl.M2 39-46).Kriele geht danach erneuert auf Hobbes ein und erklärt, dass dieser einen Gesellschaftsvertrag erschuf, um die Bürger zu verpflichten ihre Rechte abzutreten und dem Souverän zu übertragen. Daher seie der Souverän im Besitz einer ungeteilten, unbedigten unbeschränkter Macht, für Rechte zu sorgen, diese zu brechen und zu verändern. Jedoch ist der Souverän nicht Teil des Vertrages, da er diesen Vertrag nicht verletzen könne (vgl.M2 47-57).

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