Aufgrund einer unerfreulichen vorgeschichte und Trennung von dem Erzeuger meines Kindes musste Amtlich ein Vaterschaftstest angeordnet werden, da mein Expartner sich geweigert hat die Vaterschaft anzuerkennen. Das ergebniss hat keinen Verwundert, er ist der Erzeuger.
Was mich allerdings ein bisschen stutzig gemacht hat, das neben einer Blutprobe von mir und einem Schleimhautabstrich meines Sohnes, ein Fingerabdruck von mir (rechter Daumen) und der Fußabdruck (rechter Fuß) von meinem Kind genommen wurden.
Warum ausgerechnet die Abdrücke, gibt es dort einen zusammenhang? Oder ist das nur eine reine Formsache um zu zeigen das es wirklich ein Kind war von dem man die Probe genommen hat? Der Kinderarzt konnte mir dazu keine Auskunft geben, der wusste auch nicht warum man das machen muss, er hat nur die Aufgabe die Förmlichkeiten zu erledigen.
Ob mein Expartner nun auch einen Fingerabdruck leisten musste, weiß ich leider nicht.
Hat jemand eine Ahnung wozu das nun dienlich ist?