Bafög Formblatt 8?

Hallo liebe Leute, ich hoffe es kann mir jemand Rat geben.

Und zwar habe ich jetzt vor ein paar Tagen meinen neuen Bafög Bescheid bekommen und musste zu meinem Bedauern feststellen, dass mein Bafög Anspruch deutlich durch das Gehalts meines Vaters verringert wurde (angerechnetes Einkommen des Vaters) der Betrag beträgt ca 500€. Da ich nun finanziell ziemlich am Ende bin und dieses Geld eigentlich unbedingt brauche will ich einen Antrag auf Vorausleistung stellen (Formblatt 8

Jetzt stellen sich mir aber noch ein paar fragen, und zwar sind diese 500€ die mir abgezogen werden ja quasi das was er mir monatlich zahlen müsste ( sagte das Bafög Amt ebenfalls) Der Bescheid enthält eine Rückzahlung für diesen und letzten Monat, müsste mir mein Vater dann ebenfalls für diesen und letzten Monat „rückwirkend“ Unterhalt zahlen? Er hat auch noch nie Unterhalt gezahlt seit meine Mutter verstorben ist, weiß nicht inwiefern das wichtig ist. Kindergeld bekommt ebenfalls mein ehemaliger Pflegevater und wurde seit 8 Jahren nicht von meinen Eltern bekommen

Eine weitere Frage hätte ich zur schriftlichen Aufforderung, die ich bevor ich den Antrag auf Vorausleistung abschicken kann meinem Vater zusenden muss. ( besteht übrigens keinerlei Kontakt seit mehr als 10 Jahren.) Muss ich nun einfach aufschreiben das er mir den Unterhalt der letzen zwei Monate (oder nur von diesem Monat ?) innerhalb von 14 Tagen überweisen muss? Oder gibt es da in irgendeiner weise ein Formblatt?

tut mir leid für den langen Text, hoffe trotzdem das jemand da durchsteigt und mir helfen kann

Mit freundlichen Grüßen

Unterhalt, Vater, Antrag, BAföG, Student, studieren, vorausleistung, Ausbildung und Studium
Zulassungsbescheid zurückgezogen - was passiert mit dem Mietverhältnis?

Guten Tag,

ich habe am 03.09.20 einen Zulassungsbescheid erhalten für mein Studium zum Wintersemester auf einer Hochschule. Daraufhin habe ich nach einer Unterkunft gesucht, da sich die Hochschule in einem anderen Bundesland befindet. Habe dann ein WG-Zimmer in einem Wohnheim für Studierende gefunden, wodurch ich mithilfe meiner Zulassungsbescheinigung den Mietvertrag am 02.10.20 dann auch unterschrieben habe (Einzugstermin 15.10.).

Nun das Problem: Ich habe am 13.10. von der Hochschule einen Anruf erhalten und mir wurde gesagt, dass mein Zulassungsbescheid zurückgezogen werden muss. Der Grund dafür ist eine falsche Angabe bei meiner Bewerbung über Hochschulstart.de meinerseits (unbeabsichtigt natürlich).

Ich habe daraufhin meiner Vermieterin in einer Email das Problem geschildert und Sie gebeten mich bitte schnellstmöglich anzurufen, habe daraufhin aber weder eine Antwort bekommen noch einen Rückruf. Habe auch gestern versucht mit Ihr Kontakt aufzunehmen, jedoch ohne Erfolg.

Wie sieht das nun aus mit dem Mietvertrag? Besteht eine außerordentliche Möglichkeit zu kündigen? Folgendes steht nämlich im Mietvertrag:

  1. Der Mieter hat seine Identität durch Überlassung einer Kopie des Personalausweises nachzuwei- sen und eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung zu Mietbeginn / Schulbescheinigung vor- zulegen. 

Ich habe letztendlich keine Immatrikulationsbescheinigung bzw. Schulbescheinigung. Ich habe zwar die Zulassungsbescheinigung, dort steht jedoch dass sollte es sich bei der Bewerbung um falsche Angaben gehandelt haben, wird die Zulassungsbescheinigung unwirksam.

Bitte um Hilfe, bin am verzweifeln.

Studium, Recht, Mietvertrag, Hochschule, studieren, Mietrecht Kündigung, Zulassungsbescheid, Ausbildung und Studium

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