Schönen Tag euch allen,
angenommen eine Person wird zu einer Geldstrafe wegen Kauf von Cannabis verurteilt. Diese Person wurde nie im Straßenverkehr oder sonst wo mit Cannabis erwischt. Also der Konsum und Besitz wurde nie nachgewiesen. Diese Person bekommt von der Führerscheinstelle eine Aufforderung zum ärztlichen Gutachten um zu schauen ob diese Person regelmäßig Konsumiert. Im Regelfall sind solche Personen in einer Verkehrskontrolle durch positive THC-Tests aufgefallen. Ich betone noch einmal, dass das bei dieser Person nicht der Fall ist.
Meine Frage: Wie hoch darf der THC-COOH-Wert in der Urinprobe sein, dass die Person als nicht regelmäßiger Konsument durchgeht? Muss die Probe komplett ohne THC-COOH-Spuren sein (also weniger als 1ng/ml)? Oder gilt die Person erst ab einem Wert von über 75ng/ml als regelmäßiger Konsument?