Sollte ich einen Anwalt zur Rate ziehen (BtMG)?

Guten Tag,

ich habe von der Polizei eine Vorladung (als Beschuldigter) bekommen. Mir wird zu Last gelegt, dass ich nach §29 (1) Nr. 3 BtMG über "Postversand" in den Besitz und Erwerb von Betäubungsmitteln (Tatzeit 07.09.2019) gekommen bin.

Ich war etwas schockiert als ich den Brief im Briefkasten fand. Habe mich gewundert und bin dann in meinem Paypal-Konto darauf gestossen, dass ich an besagtem Tag über ebay den sog. "San Pedro" Kaktus bestellt hatte, da ich exotische Kakteen züchte. Dieser ist in Deutschland aber legal zu erwerben, solange er nicht zur Weiterverarbeitung als Droge (Meskalin) benutzt wird, sondern lediglich zur Kakteenzucht (was bei mir als Kakteenliebhaber ja der Fall ist).

Natürlich werde ich den Termin bei der Polizei nicht wahrnehmen, würde aber trotzdem gerne Akteneinsicht bekommen. Leider habe ich momentan aber finanziell etwas Probleme und bin mir daher nicht sicher ob ich vor Ort einen Anwalt beauftragen soll (teurer?) oder doch lieber online für einen günstigen Preis (ab ca. 50 Euro) die Akteneinsicht über einen "online" Anwalt beantragen soll.

Würde es denn reichen, falls ich deswegen tatsächlich strafrechtlich angeklagt werden sollte zum etwaigen späteren Zeitpunkt einen Anwalt mit der Sache zu beauftrage?

(Ich persönlich denke die Chancen sind recht gut, dass die Sache sowieso eingestellt wird, da man mir ja niemals nachweisen könnte, dass ich den Kaktus als Droge missbraucht hätte. Sicherlich ist das aber meine Vermutung als absoluter Laie.)

freundliche Grüße

zuvuya

Polizei, Recht, Anwalt, Strafrecht, Vorladung, Betäubungsmittelgesetz

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