Hallo,
ich wurde als Zeuge vor Gericht befragt. Ich habe mehrfach cannabis bei dem Angeklagten gekauft. Die Behörden hatten Handy Chats als Beweismittel. Wieviel die Behörden wirklich wussten weiß Ich nicht, da ich keine Akteneinsicht eingefordert hat. Das Ermittlungsverfahren gegen mich wurde wegen geringfügigkeit eingestellt. Der Richter sagte mir dann vor Gericht, dass ich keine Aussage verschweigen darf, da mein Strafverfahren schon abgeschlossen ist und ich mich deshalb nicht selber belasten kann. Ich wurde dann also vor Gericht gefragt ob ich mehrfach bei dem Angeklagten Cannabis gekauft hätte, darauf sagte ich ja (Ich dachte das wüssten die wegen den handychats). Der Richter meinte dann, dass hätte ich nicht sagen müssen. Muss ich mir jetzt Sorgen machen, dass erneut ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeführt wird? Kann ich überhaupt nur wegen dieser Aussage verurteilt werden? Die Behörden haben ja anscheinend keine Anhaltspunkte, dass das stimmt und die müssen mir den mehrfachen Kauf doch nachweisen.
Danke für hilfreiche Antworten,
Moralapostel sind nicht erwünscht.