Strafrecht Scherz in WhatsApp Gruppe übertrieben?

Hallo, ich habe eine Vorladung der Staatsanwaltschaft bekommen, mir wird aufforderung zu straftaten vorgeworfen. Ich bin 21 und nicht vorbestraft, in der WhatsApp Gruppe habe ich öfter geschertzt, bis ich dann jetzt diese Vorladung erhalten habe. Ich habe dann natürlich nachgefragt was ich genau getan haben soll. Der Beamte erläuterte es mit dann und sagte "Sie haben in einer WhatsApp Gruppe Leute zu straftaten aufgefordert" dann hat er mit die Zitate vorgelesen welche sind "Wenn ihr im Danni einen Bullen seht schlagt ihn einen Stein ins Gesicht" und "Bullen den Kopf abschlagen". Ich habe absichtlich übertrieben damit niemand es ernst nimmt. Natürlich ist so etwas nicht lustig und ich möchte betonen das so etwas nicht gesagt (geschrieben) werden sollte. Ich habe nicht nachgedacht und einfach drauf los geschrieben. Auf Nachfrage wurde es auch als "Scherz" aufgenommen. Welche Strafe erwartet mich wenn man bedenkt das ich nicht vorbestraft bin und auch das geschriebene nicht ernst meinte. Ebenfalls beräu ich es und mach es nie wieder (habe es auch nie wieder gemacht). Bitte nur antworten und nicht eure Meinung zu der Tat denn mir ist bewusst wie dämlich so etwas ist. Die Polizei besteht schließlich aus menschen welche familie etc. Haben und auch nur ihren job verrichten. Ebenfalls ist Gewalt nie eine Lösung und sollte nur in Notfällen zum Einsatz kommen dürfen.

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Hat ein Einbrecher wirklich Anspruch auf Schmerzensgeld vom Eigentümer, wenn er beim Einbruch verletzt wird?

Ich habe da so zwei Geschichten gehört.

Die erste ist ein Mann, der bei einem geparkten Auto die Radkappen klauen wollte. Als der Halter des Autos losfahren wollte während der Dieb noch an den Radkappen zugange war, fuhr er aus Versehen mit dem Auto über die Hand des Diebes. Der Dieb verklagte den Fahrzeughalter auf Schmerzensgeld und bekam Recht.

Die zweite ist ein Mann, der in einer Wohnung eingebrochen ist, während die Anwohner im Urlaub waren. Er ist zwar in die Wohnung reingekommen, aber nicht mehr raus, da die Eingangstür, durch die er reingekommen ist, zugefallen und das Garagentor defekt war. Er soll eine ganze Woche in der Wohnung eingesperrt gewesen sein und hat nur durch Hundefutter und Cola überlebt. Er verklagte erfolgreich die Anwohner auf Schmerzensgeld plus Behandlungskosten, weil er durch die Freiheitsberaubung psychische Langzeitschäden davon trug.

Meine Frage ist: Kann sowas wirklich sein?

Müssen Hausbesitzer und Mieter wirklich dafür sorgen, dass man ohne Gefahr bei ihnen einbrechen kann.

Können Hausbesitzer und Mieter wirklich haftbar gemacht werden, wenn sie Opfer einer Straftat werden und der Täter sich durch seine eigene Dummheit verletzt?

Das grenzt schon an Absurdität! Diese Geschichte müssen doch Fake sein. Weiß da zufällig jemand mehr darüber?

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