Darf ich wegen Falschaussage anzeige machen?

Hallo, ich und mein Kumpel sind einmal zum Müller gegangen und er schrieb mir am Handy das ich ihm 2 PS3 Spiele bringen sollte, als er sie hatte packte er sie aus gab mir die leeren Hüllen und steckte sich die CDs in sein Hosenbein, wo er dann rausgehen wollte fielen die ihm raus, er is dann schnell weggelaufen und gab mir die leeren Hüllen an denen man nicht gesehen hatte das sie aufgeschlitzt wurden, die ich zurückstellen sollte, als ich dann vernommen wurde meinte eine der Verkäuferin, dass sie mich gesehen hat und wie die CDs aus "meinen" Hosen fielen. Dies hat sie der Polizei gesagt und 1 Monat später hatte ich die Anzeige wegen versuchten Diebstahls und ich sollte 10 Sozialstunden ableisten und 70€ an Müller zahlen(50€ fangprämie und 20€ wegen eines der Spiele)mein kumpel bekam lediglich einen brief wegen den 10 sozialstunden und nix vom müller, ich wollte dies aber nicht akzeptieren und wollte Anzeige gegen diese Verkäuferin wegen falschaussage erstatten. Als ich bei der Polizei war fragte ich ob ich Anzeige erstatten könnte und erzählte ihm diese geschichte und dieser meinte das das nicht möglich sei und konnte auch keine anderen gründe nennen außer das wenn gerade ein verfahren über mich läuft ich keine anzeige erstatten kann, danach meinte er er hätte keine zeit und ich sollte gehen .... jetzt die frage an euch: darf ich sie anzeigen? und ist das wirklich eine falschaussage?

Rechtsanwalt, Recht, Strafgesetzbuch, Strafrecht
Berufsschule schwänzen über 18 Strafbar? (BW)

Hallo ich bin 18 Jahre alt und "offiziell" Berufsschüler aber ohne Ausbildung also Vollzeitschüler! Aus bestimmten Persönlichen Gründen bin ich schon länger nicht mehr in die Schule gegangen. UNGEFÄHR 4 MONATE NICHT MEHR. Nun habe ich 3 (!) Bußgeldbescheide bekommen mit der Überschrift "Anhörung im Bußgeldverfahren" in denen steht ich kann / solle mich zur Sache äußern & Stellung nehmen. Das habe ich allerdings nicht getan, warum ist egal.

Und nun beschäftigt mich sehr die frage, da ich schon seit März nicht mehr die Schule besuche aber immer noch angemeldet bin & nun schon das 3. Bußgeldverfahren gegen mich läuft, ob ich überhaupt eine Strafe bekomme (weil ich ja schon 18 bin & meine Schulpflicht eig erfüllt habe) und wenn ja wie hoch denn diese ungefähr sein wird?? & wird das dann zu einer Gerichtsverhandlung kommen oder klärt das der Staatsanwalt?

Überall lese ich etwas anderes. & noch ein problem ist, ich habe kein festes Einkommen, dh was passiert wenn ich das Bußgeld nicht zahlen kann? Tagessätze a 25€? Oder Sozialstunden?

Ich bin wirklich sehr verzweifelt & weiß nicht was ich jetzt noch machen soll & ich hoffe wirklich sehr das mir irgendjemand eine ehrliche & richtige Antwort geben kann, er würde mir eine große Last der ungewissheit von der Schulter nehmen.... Ich bedanke mich schon einmal herzlich! Und entschuldige mich für meine Unwissenheit, aber bei mir läuft grade alles drunter und drüber... -.-

Schule, Bußgeld, Gesetz, Baden-Württemberg, Berufsschule, Ordnungswidrigkeit, Schulpflicht, Strafrecht

Meistgelesene Beiträge zum Thema Strafrecht