Hundeangriff und -bisse: Zivilrechtliche Ansprüche und Strafrecht

Hallo,

vorweg: Ich bin grad mächtig sauer. Die Wortwahl ist nicht gegen Hunde allgemein, sondern gegen den bestimmten bzw. eigentlich gg dessen Besitzer gerichtet. Hunde sind nicht meine Lieblingstiere, normal mag ich sie aber.

Folgender Fall:

Heute ging ich die (öffentliche) Straße lang. Wie schon 3 mal kommt ein mittelgroßer Hund angelaufen und will mich beißen. Die letzten 3 Male konnte der Besitzer den Hund rechtzeitig stoppen. Heute nicht. Er hat mich 3 mal gebissen in den Unterschenkel. Beim 3. Mal hats mir gereicht, der Besitzer hatte den Hund nicht mehr unter Kontrolle. Ich habe total geblutet. Ich habe gesagt "Notwehr in 1,2,3" und als der Hund nochmal ansetzen wollte habe ich ihm einen Tritt verpasst dass er 1 Meter durch die Luft flog und sich anscheinend ein Bein gebrochen hat. Er hat nur noch gefiept. Der Besitzer will meine Daten. Ich gebe ihm meine Visitenkarte, meie Wunden waren ihm egal. Er schreit "mein Hund nimmt ihn und rennt in sein Haus (nebenan). Aufmachen tut er nicht. Zum Glück hatte ein Anwohner das vom 1. Stock aus beobachtet, er kam mit Verbandszeug und hat mich zum Arzt gefahren. Er kann den kompletten Vorfall wie ich ihn schildere 1:1 wiedergeben und bezeugen. Der Arzt hat mich erstmal 2 Wochen krankgeschrieben, Gehen kann ich kaum noch, so weh tut das.

NAch 2 Stunden hat der Hundebesitzer angerufen, einen Monolog abgegeben von wegen: Körperverletzung, er zeige mich morgen an, den Tierarzt zahle ich. Als ich ihm klar machen wollte, dass das Notwehr war und Tiere juristisch Gegenstände/Sachen seien, hat er mich als Dummschwätzer betitelt. Zum Glück habe ich gesagt: "Ich nehme das Gespräch auf, haben Sie einwände". Er sagt nein. Ich habe also das komplette Gespräch aufgezeichnet.

So, nun meine Fragen:

Habe ich mich der Sachbeschädigung strafbar gemacht bzw. richtig formuliert, greift §32 StGB, da der Hund mich angegriffen hat? Hat sich der Besitzer der unterlassenen Hilfeleistung strafbar gemacht?

Welche Möglichkeiten habe ich hunderechtlich, falls es sowas gibt? Kann dem Besitzer der Hund entzogen werden? Ist das Ordnungsamt zuständig?

Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld und Verdienstausgleich (arbeite frei auf Honorarbasis, mir gehen morgen 4 Aufträge drauf)?

Jetzt kommt das blödeste überhaupt: Ich will/werde übermorgen nach Rio fliegen.

Der Flug (4000€) würde verfallen, und meine Verwandten habe ich seit 6 Jahren nicht mehr gesehen. Das war als Badeurlaub mit Flug weiter auf Martinique. Surfstunden sind unstornierbar gebucht, bzw. nur mit erheblichem Verlust stornierbar.

Was würdet ihr machen? Schwimmen kann ich ja nicht mehr. Bekomme ich Reisekosten erstattet, auch wenn ich die Reise antrete, da ich erhebliche gesundheitliche Einschränkungen habe (kann ja nicht Schwimmen geschweigedenn Surfen)? Ich hab mich so auf den Urlaub gefreut und dann das...

Wer kommt auf? Meine Haftpflicht- oder seine Hundeversicherung?

Wäre nett wenn mir das jemand beurteilen könnte.

Hund, Recht, Strafrecht, Zivilrecht
Anzeige gegen Türsteher?

Hallo, letzte Woche Samstag war ich mit Freunden unterwegs und auf der Tanzbühne hat sich ein Betrunkener (2,2 promille - wie es sich später herausstellte) meine Freundin belästigt, jedesmal habe ich ihn freundlich aufgefodert uns in Ruhe zu lassen doch die Lage besserte sich nicht und als er ihr wieder an die Wäsche ging , ging ich dazwischen und schubste ich ihn mit der bloßen Hand nach hinten weg. Dieser stürzte dann zu Boden und versuchte mich mit der Hand zu packen, und ich hielt diese nur fest. Zur gleichen Zeit kam von hinten ein Türsteher angeschossen griff mich an und schlug mich bewusstlos zu Boden stürzte sich auf mich und obwohl ich mich nicht wehrte versuchte er weiterhin auf mich einzuschlagen woraufhin meine Freundin und mein Kumpel ihn von mir wegzerrten. Nun habe ich eine Platzwunde oberhalb der Augenbraue, Blutergüsse um das Auge herum, eine Franktur der Orbita (Augenhöhlenknochen), und Nachblutungen im Rachen und Nebenhöhlen und ständig Schwindel und Kopfschmerzen. Ich erstattete eine Anzeige, die Polizei war zum Glück gekommen, nahm alles auf und der Krankenwagen brachte mich ins Krankenhaus wo die Wunde genäht wurde. Ich würde gerne wissen, was diesen Türsteher erwartet. Ich habe leider keine Rechtschutzversicherung und einen Anwalt habe ich bisher auch noch nicht eingeschaltet, da soetwas sehr teuer werden kann. Kann ich Schadensersatzansprüche stellen? Ich muss dazu sagen, die Polizei hat bei mir einen Alkoholpegel gemessen und ich hatte 0,0 Promille. Ich habe auch 2 Zeugen die meine Schuld entkräften können. Kann ich auch ohne Anwalt vor Gericht ziehen und Schmerzensgeld beantragen?

LG

Disco, Schadensersatz, Anzeige, Strafrecht, Türsteher
Facharbeit Jugendstrafrecht

Hallo ihr lieben, ich muss eine Facharbeit schreiben und zwar habe ich mich entschieden, diese in Politische Bildung über das Jugendstrafrecht zu schreiben. Ich habe mir als erstes dazu ein Inhaltsverzeichnis aufgebaut: Inhaltsverzeichnis Das Jugendstrafrecht 1. Einleitung 2. Unterscheidung zwischen Strafrecht und Jugendstrafrecht 2.1 Was ist Strafrecht? 2.2 Was ist Jugendstrafrecht? 3. Jugendgerichtsbarkeit 4. Alters- und Reifestufen 5. Vollstreckung und Vollzug 6. Anwendung von Jugendstrafrecht 7. Probleme des Jugendstrafrechts 8. Eigene Meinung zur Fragestellung/Kontroverse 9. Anhang 9.1 Literatur- und Quellenverzeichnisse 9.2 Grafiken, Tabellen Abbildungen u.a. 9.3 Selbstständigkeitserklärung So und nun bin ich gerade dabei die Einleitung verfassen und habe bis jetzt folgendes dazu geschrieben: 1. Einleitung In dieser Facharbeit möchte ich den grundlegenden Unterschied zwischen dem Strafrecht und dem Jugendstrafrecht aufzeigen. Dann etwas zum Thema der Jugendgerichtsbarkeit erläutern und anschließend die Alters- und Reifestufen. Danach werde ich zur Jugendvollstreckung und zum Vollzug rübergehen. Es folgen die Anwendung und die Probleme des Jugendstrafrechts. Ebenso werde ich mich mit der Fragestellung: „ Ist es sinnvoll die Strafmündigkeit auf 12 herabzusetzen?“ auseinandersetzen. Ich habe mich für dieses Thema entschieden, da mich alles um das Jugendstrafrecht sehr interessiert. Wäre das als Einleitung passend? Stimmt es, das man den Rest der Einleitung erst am Ende schreibt? Die Facharbeit soll insgesamt 15-20 Seiten haben. Ebenso hätte ich noch eine Frage zu der Sache mit den Fußnoten, Quellenangaben etc. Ich verstehe das nicht ganz, wenn ich einen Text bsp.weise von Wikipedia lese, hab ich die Möglichkeit es sinngemäß oder direkt zu zitieren? Ich verstehe das mit den Zitaten und Fußnoten nicht so richtig, wann muss man den Fußnoten nehmen usw.. Vielen Dank für eure Hilfe. LG Tini

Arbeit, Schule, Bildung, Politik, Recht, Gesetz, Facharbeit, Jugend, Jugendstrafrecht, Politische Bildung, Strafrecht

Meistgelesene Beiträge zum Thema Strafrecht