rote ampel überfahren 3! mal geblitzt

Hallo. das mit dem 2 Mal blitz hatten wir ja schon. Jetzt meine Story die vermutlich kein mensch glaubt: Wiesbaden. Sonntagmittag. 3Tages-Seminar beendet. Bin ziemlich relaxt aber voller INPUT. Entfernung Hotel bis Ampel ca 1 km. Nach der Abfahrt vom Hotel vergas ich das Navi einzuschalten. Dies holte ich dann auf der kurzen Strecke irgendwann nach. bis dieses jedoch seine Verbindung gesucht und gefunden hat, dauert ja üblicherweise einige Zeit. Zwischenzeitlich stehe, wie gesagt ich stehe an der ROTEN AMPEL. (riesige Kreuzung, ich glaube von allen Seiten 2-spurig) plötzlich die Ansage: "FAHREN SIE LINKS". Und ich BIN gefahren!!!! Beim ersten Blitz, (ich bin ja sehr langsam gefahren) merkte ich mit einem Blick nach links das ich ALLEINE gefahren bin, die anderen auf der 2. Spur neben mir nicht. Aldo war klar: die AMpel ist immer noch rot. Da ich nun mitten auf der Kreuzung stand, checkte ich reflexartig die Situation, und dachte besser zurückfahren als ganz drüber!!! Mittlerweile war der 2. Blitz längst erledigt. Ich war schon ganz tattrig und guckte nur nach hinten um da jetzt kein Chaos auszulösen. setze zurück und kurz darauf: Klar der 3. BLITZ!!!!! So mittlerweile wurde es grün .......

Abgesehen davon das ich es selbst nicht glauben kann, von der Stimme meines NAVIS so automatisiert gewesen zu sein, das ich nur darauf und nicht auf das Leuchtsignal der Ampel losgefahren bin... gönne ich erst mal jedem der das liest einen herzlichen Lacher. Aber weiter möchte ich um aussagefähige und qualifizierte Aussagen oder Erfahrungsberichte bitten, die mir im weiteren Verhalten hier weiterhelfen könnten. Lieben Dank

Strafrecht, Straßenverkehr
Vorladung Vergehen § 29 BtMG

Hallo, bin eine 29jährige alleinerziehene Mama und habe gestern beim Blick in den Briefkasten einen riesen Schock bekommen, da ich dort eine Vorladung der Polizei vorgefunden habe. Folgendes war dort erschreckenderweise zu lesen:

Anlass/Straftat: Vergehen nach § 29 Betäubungsmittelgesetz Tatort: Meine Adresse Tatzeit: 15.6.2013 00:00uhr bis 31.7.2013 14:32uhr Zweck: Beschuldigtenvernehmung Termin: 6.9.2013 10:00uhr

Ich habe als erstes mal gegoogelt was § 29 sein soll un dort war ja alles mögliche bezüglich BtMG angegeben (vom Besitz bis Großhandel), sodass ich nicht klar erkennen kann was mir nun genau vorgeworfen wird. Bis dato war ich noch nie straffällig und hatte auch noch nie was mit Drogen zutun, deswegen bin ich natürlich sehr geschockt wie die Polizei zu dieser Beschuldigung kommt. Gehe mal davon aus, das jemand mir dort was unterstellt haben muss. Jetzt quälen mich viele Fragen. 1.Kann ich den Termin verschieben, da ich zum angegebenen Termin auf Arbeit bin? 2. Was erwartet mich dort und wie soll ich mich am besten verhalten? 3. Womit kann ich nach meiner Vernehmung rechen bzw wie geht es danach weiter? 4. Habe ich die Möglichkeit zu erfahren wer mich in diese Situation gebracht hat um eine Anzeige wegen Verläumdung und übler Nachrede zu machen? 5. Muss ich als Mutter befürchten das die Polizei das Jugendamt kontaktiert und ich dort auch noch Probleme bekomme?

Hoffe auf schnelle Antworten und Danke schon mal!

Polizei, Strafrecht

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