Rechtskräftig ohne Bewährung verurteilt - nachträglich Bewährungsverlängerung um 6 Monate!?

Hallo zusammen, ich versteh die Welt nicht mehr...kurze Erklärung:

Mein Partner wurde vor 4 Jahren zu einer Bewährungsstrafe wegen Betrug (Nr.1) verurteilt (eigentlich keine große sache, aber sein Führungszeugnis hat insgesamt 8 Eintragungen) welche im Januar 2013 ausgelaufen ist. Im August 2013 kam Post von der Staatsanwaltschaft "es wird geprüft ob ein Sozialleistungsbetrug vorliegt und Anklage erhoben wird" - hierzu kurz, er war im Januar 2013 geringfügig beschäftigt und hat dies dem Arbeitsamt 3 Tage zu spät gemeldet, 283 € zu "unrecht" erhalten, zurückbezahlt ende Juli 2013, natürlich wurde Anklage erhoben (Nr.2). Verhandlung Januar 2014 - Staatsanwalt hat 4 Monate auf 4 Jahre Bewährung + 600€ gefordert bekommen hat er: 2700€ Strafe, Sozialprognose gut weil Festanstellung somit keine Bewährung (meinte die Richterin noch extra)+ Gerichtskosten und Anwalt natürlich. Urteil kam Februar. Diesen Montag kam Post von der Staatsanwaltschaft das nun geprüft wird ob die Bewährung (von Nr. 1) um 6 Monate verlängert wird - telefonische Nachfrage heute hat ergeben das es die Bewährungsverlängerung selbstverständlich gibt...

Wie kann das denn möglich sein, wenn ich einen rechtskräftigen beschluß habe nachträglich noch was drauf kommt?

Anwalt nehmen? Oder eher schlechte chancen das was besseres raus kommt?

Danke für Antwort :-)

Betrug, Recht, Gericht, Bewährung, Staatsanwaltschaft, Strafrecht
Falsche Verdächtigung durch Ordnungsamt - Anzeige?

Folgender Fall: Mein jüngerer Bruder ist im November mit dem Auto meiner Mutter über eine rote Ampel gefahren und wurde geblitzt. Zunächst wurde meine Mutter als Fahrzeughalterin angeschrieben, sie hat alle Unterlagen ordnungsgemäß ausgefüllt und zurückgeschickt. Kurze Zeit später wurde statt meinem Bruder jedoch ich vom Ordnungsamt angeschrieben, dass jetzt das Lichtbild von dem Blitzer vorliegt (abgedruckt auf dem Schreiben) und ich der Täter gewesen sei. So habe auch ich kurzerhand alle Unterlagen sachgemäß ausgefüllt und angegeben, dass ich nicht der Fahrer zum Tatzeitpunkt gewesen bin. Widerum kurze Zeit darauf habe ich ein weiteres Schreiben vom Ordnungsamt erhalten, ein Busgeldbescheid mit der Begründung, dass meine Einlassung mich nicht entlassten konnte, da ich anhand einer Fahrerermittlung und eines Lichtbildabgleiches als Fahrzeugführer ermittelt wurde. So, ein kurzer Anruf beim Ordnungsamt hat keine klarheit geschaffen, mir wurde gesagt, ich sollte bis dann und dann einen Einspruch einlegen, andersfalls wird die Strafe auf mich gültig. Dann bin ich noch direkt am selben Tag mit meinem Bruder zum Ordnungsamt zur besagten Verfasserin des Briefes, mit der ich bereits telefoniert hatte, hingegangen, jedoch sind sowohl sie, drei ihrer Kollegen und der in dem Fall ermittelnde Mitarbeiter, die hinzugezogen wurden, alle knallhart der Meinung, ich sei es gewesen, nicht mein Bruder! Wobei ich erstens eine Brille Trage und zweitens jeder Blinde Mensch erkennt, dass es mein Bruder auf dem Lichtbild ist, nicht ich. Die Mitarbeiterin hat nun ein Einspruch verfasst, dass ich unterschrieben habe, allerdings sieht es nach bisherigem Stand erdrückend aus! Nun meine Frage: Gibt es die Möglichkeit, dass ich das Ordnungsamt wegen falscher Verdächtigung anzeige? Oder einen der zuständigen Mitarbeiter?

Gesetz, Behörden, Strafrecht

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