Ich habe hier einige Fragen bezüglich einer Anzeige die ich nach einem Durchsuchungsbeschluss erhalten habe. Jedoch beruhte dieser Durchsuchungsbeschluss auf reinen "Vermutungen" & der falsch Aussage einer weiteren Person die nur Ihre eigene Haut retten wollte. Kurz zum Hergang: letzten Freitag um 6:00 Uhr morgens wurde ich aus dem Bett gerissen weil an meine Tür geklopft wurde... Ich stand auf & wollte mir noch etwas anziehen jedoch drängte die Stimme der Polizeibeamtin penetrant die Tür zu öffnen. Ich öffnete & draußen stand Sie mit 4-5 Weiteren Beamten (alle samt Männer). Ich sagte dass ich mir wenigstens noch etwas anziehen möchte mehrfach jedoch wurde unaufhörlich weiter gedrängt (Ich konnte mir gerade noch so ein Hemd überziehen das gerade in greifbarer Nähe lag, jedoch keine Hose, sodass ich dann in Tanga da stand -_-) Meine erste Frage wäre also ob man das nicht als Belästigung (Gaffen /Spannen) sehen kann (denn das war es meiner Meinung nach), da ja auf den Einlass bestanden wurde obwohl mehrfach darauf hingewiesen wurde dass man sich kurz bedecken möchte ! schließlich waren da fast nur Männer ! Ok weiter im Subtext: Der Durchsuchungsbeschluss beruhte wohl rein auf der Aussage eines ehemalig Bekannten bei dem ich ein paar mal (nur für Eigengebrauch) eingekauft hatte... jedoch wurde mir auf dem Durchsuchungsbeschluss die Helerei unterstellt... was keinen falls und zu keiner Zeit stimmte, da ich Mariuhana ausschließlich zum Eigengebrauch anstatt pharmazeutischer Antidepressiva verwende (da diese bei mir keine oder nur Gegenteilige Wirkungen zeigen)... Die Datumsangaben, waren ebenso wie die Mengen und Preisangaben völlig absurd & aus der Luft gegriffen & beruhten offensichtlich nur auf Aussagen dieses Bekannten. Bei mir wurden zwar auch eine gute Menge an Tütchen und eine Feinwaage gefunden, jedoch hatte ich mir die Tütchen für andere Zwecke (bastelperlen, Anhänger u.ä. Kleinteile) gekauft. Die feinwaage besitze ich rein für den Eigengebrauch da man als Mädchen nur zu gern über den Tisch gezogen wird. Außerdem wurde in meinem alten Schmuckkoffer noch etwas MDMA (max. 0,2-0,3) gefunden das wohl noch von meinem Ex-Freund stammte der es wohl dort versteckt hatte. Der Koffer wurde fast nie von mir geöffnet sodass ich nicht wusste, dass sich überhaupt Chemie in meiner Wohnung befand. Angaben zu seiner Person werde ich bei der Aussage nicht machen.

  • Wie lange kann Gefahr im Verzug Rückwirkend angewandt werden? da es allein schon über ein ganzes Jahr her ist dass ich bei besagtem Bekannten eingekauft hatte.

  • Kann mir die Helerei wirklich ohne handfeste Beweise wie z.B. direkte Aufzeichnungen, große Mengen Bargeld oder eben Helerware angehängt werden ? Schlißlich wurde bei mir nur eine Kleinstmenge (Eigengebrauch) gefunden. Die ganzen Zylo-Tütchen sind legal erlaubt & beweisen noch lange nicht den Verkauf solcher Waren.

  • Mit welchen Konsequenzen muss/kann ich denn rechnen ? (bin schon mal mit Kleinstmengen Weed/ MDMA aufegfallen)

lg