"Versuchter Ladendiebstahl während der Ausbildung. welche Strafe?

Hallo ihr Lieben und frohes Fest!

Ich habe eine Ausbildung zur Kauffrau im Einzelhandel in einem Schuhgeschäft angefangen. Am Donnerstagabend nach Ladenschluss wollte ich wie gewohnt nach Hause gehen und habe dabei vergessen, dass ich mir zwei paar Schuhe in das Treppenhaus des Ladens gestellt habe, da ich fragen wollte ob ich mir diese Ausleihen darf... (das geht normalerweise). Dadurch das ich durch das Treppenhaus zum Ausgang gelange, fiel mir dann wieder ein, dass ich noch zwei Paar Schuhe dort stehen hatte. Meine Hände waren allerdings voll bepackt, sodass ich die zwei Schuhe in meine Tüte steckte um damit wieder in den Laden zurück zu kehren und nachzufragen ob ich sie mir nun ausleihen dürfte. Komischerweise kam genau zu diesem Moment meine Ausbilderin das Treppenhaus von der Herrenabteilung runter (was sie sonst nie macht) und fing mich ab. Sie forderte mich auf in den Laden mitzukommen und die Tüte zu öffnen, dies habe ich natürlich ohne Widerwillen getan. Plötzlich hieß es das ich die zwei Paar Schuhe klauen wollte, was natürlich nicht der Fall war! Man hat mir keinen glauben geschenkt und den Bezirksleiter umgehend informiert. Ergo: Die Polizei wurde gerufen, ich habe nun eine Anzeige wegen Ladendiebstahl am Hals und bin natürlich fristlos gekündigt und das alles obwohl ich nichts böses vor hatte!!! Ich habe nun zwei Fragen. die 1. Ich war ja noch nicht auf dem Geschäft draußen.. Müsste es dann nicht eigentlich "Versuchter Ladendiebstahl" heißen, statt "Ladendiebstahl"? Und die 2. Welche Strafe könnte mich erwarten, wenn man mir nach wie vor keinen Glauben schenkt? Ich bin nicht vorbestraft, meine Polizeiliche Akte ist also unbeschriftet!

Danke im Voraus! :)

Polizei, Ausbildung, Recht, Diebstahl, Ladendiebstahl, Strafrecht
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