Muss ich ihr das Geld gesetzlich wieder geben?

Hey Leute,

ich hab folgende Frage: ich habe über eine Petsitter Seite ein Angebot bekommen, dass ich auf den Hund einer Frau aufpasse während sie weg fährt. Wir haben alles besprochen und ich habe zugestimmt. Jedoch kam es nie dazu, dass ich auf der App auf „Zusagen“ gedrückt habe, das lief alles dann über Telefonat.

Sie hat mir dann angeboten, dass Geld privat mir zu überweisen und nicht über die App bzw. Über die Versicherung der App und die Zahlungsmöglichkeit „Stripe“. In der App steht geschrieben, dass man nur versichert ist, wenn man über die Internetseite auf Zusage klickt und über die Seite zahlt, was aber nicht so war.

Ich habe dann bevor ich angefangen habe bei Ihr storniert auf der App. Meine Aufgabe war es , dort zu übernachten um morgens füttern zu geben und gassi zu gehen und dann wäre ich abgelöst worden.

Dann der Schock, ich sollte nie auf den Hund aufpassen, sondern mich um den 84 jährigen Herzkranken Vater der Medikamente bekommt und Risikopatient ist kümmern. Ich mein ich bin 18 Jahre alt... ich hab keine Ahnung Sie begeht doch eine Straftat, da sie Ihren Vater fahrlässig in Gefahr bringt und mir einfach diese Verantwortung überlässt.

Ich natürlich sofort gesagt ich komme nicht mehr und die Frau überall blockiert. Mir wurde nie gesagt, dass ich mit ihm im selben Raum schlafen muss geschweige dass er überhaupt da ist. Der Mann ist ein ganz lieber, aber in was für eine Gefahr bringt sie mich und dazu ihren eigenen Vater.

Naja ich will als Strafe das ausgezahlte Geld nicht zurückzahlen. Könnte sie aber gegen mich klagen, weil ja nie ein schriftlicher Vertrag über die Seite vereinbart wurde und sie mich Schwarz arbeiten lies.

Ich weiß moralisch nicht vertretbar, also bitte haltet mir keine Standpauke, ich will nur wissen ob ich strafrechtlich in Gefahr wäre, wenn ich es einfach nicht zurück zahle.

Betrug, Gesetz, Hundesitter, Strafrecht
Arbeitszeitbetrug ohne wirtschaftlichen schaden?

Ich habe folgendes Problem. Und zwar arbeite ich als Inklusionshelfer und habe eine vertragliche Arbeitszeit von 28 std. Ich arbeite jede Woche ca 32 std und im Stundenplan sind ca 38 std im Stundenplan eingetragen die ich aber nicht arbeite.

Als ich dort neu angefangen habe, fragte ich eine Kollegin wie ich das eintragen soll, da sagte sie mir folgendes: „Tragen sie die Stunden erstmal so ein, wie sie im Stundenplan stehen, Sie bekommen sowieso nicht mehr ausbezahlt, falls Sie dann aber mehr Stunden arbeiten müssen, müssen wir ihren Arbeitsvertrag abändern“ das ist nun 9 Monate her.

Heute hat mich dann die Chefin angerufen und mir gesagt dass dies Arbeitszeitbetrug wäre und ich wahrscheinlich mit einer Abmahnung/Kündigung rechnen muss. Ich sagte bei ihr aus, dass ich mich dadurch ja nicht finanziell bereichert hätte und ich einfach vorschlage dass ich die Stundenzettel noch einmal alle neu schreiben werde.

Das wäre das mindeste was ich machen könnte sagte sie. Nun habe ich Angst dass ich zursätlich zur Abmahnung/Kündigung strafrechtlich dafür belangt werde.

Ich weiß leider echt nicht weiter. Morgen soll ich die Leitung anrufen und denen nochmal die Situation schildern... ich weiß echt nicht weiter... ich möchte nicht aufgrund solch eines dummen Fehlers ins Gefängnis kommen oder eine Geldstrafe zahlen, da ich selber auch nicht wirklich in der Lage wäre das zu bezahlen...

Recht, Arbeitsrecht, Strafrecht
Verkehrsrecht - Zulassen fahren ohne Fahrerlaubnis - Stellungnahme, Folgen?

Hallo zusammen, folgende Situation:

Der Lebensgefährte(A) von der Mutter(B) meiner Lebenspartnerin ist neulich mit dem Auto von der Polizei kontrolliert worden. A hat sein Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer vor mehreren Jahren abgeben müssen und hat bis heute kein MPU gemacht. Bei der Verkehrskontrolle am 04.01.20 war A alkoholisiert und ohne gültigen Führerschein am Steuer erwischt worden. B hat erst vor ein Paar Monaten ihren Führerschein gemacht und befindet sich noch in der Probezeit. B ist Halter des Autos, der Eigentümer des Autos ist A’s Vater. Während B Zuhause geschlafen hat - hat A heimlich den Autoschlüssel genommen und mit dem Auto rumgefahren. Gegen B läuft jetzt ein Ermittlungsverfahren wegen Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. B muss innerhalb von 2 Wochen eine Stellungnahme abgeben. B ist als arbeitssuchend gemeldet und hat keine Rechtsschutzversicherung. Wie soll B in diesem Fall vorgehen? Kann B eine Stellungnahme abgeben, dass sie an dem Abend Zuhause geschlafen hat und nicht wusste, dass A heimlich mit dem Auto fährt? Oder soll B einen kostenlosen Beratungsschein beim Amtsgericht beantragen und in der Stellungnahme reinschreiben, dass B sich von einem Anwalt beraten lassen möchte? Danke schon mal für Euere Antworten.

Rechtsanwalt, Recht, Verkehrsrecht, alkohol am steuer, Strafrecht, Verkehrskontrolle, Fahren ohne Führerschein, Auto und Motorrad

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