SKODA-Werkstatt findet Fehler nicht - Rechnung trotzdem bezahlen (Werkvertragsrecht)?

Hallo, ich habe eine rechtliche Frage. Mein alter Skoda Fabia I springt nicht mehr an wenn der Motor warm ist. Die freie Werkstatt meines Vertrauens findet den Fehler nicht. Tipps in gutefrage.net brachten mich nicht weiter, habe aufgrund dieser Tipps in der freien Werkstatt viel Geld für das Auswechseln von Teilen gezahlt die nicht fehlerursächlich waren..

Deshalb war ich in der SKODA-Vertragswerkstatt.

(zur Technik siehe meine vorhergehenden Fragen hier zu diesem Thema).

Obwohl der Wagen nicht ansprang als er in der Skoda-Werkstatt stand fanden die den Fehler nicht.

Es wurde mir dann vorgeschlagen die Drosselklappe zu wechseln weil das am ehesten die Ursache sein könnte. Würde 1000.-€ kosten. Allerdings ohne Garantie, dh. wenn das ein erfolgloser Reparaturversuch aufgrund Fehldiagnose ist soll ich die 1000.- trotzdem zahlen.

Im Kaffeesatz lesen kann ich selber, rein aufgrund der Vermutung lasse ich nicht für 1000.- Drosselklappen wechseln.. Deshalb meine Frage wie das rechtlich ist:

Für die erfolglose Fehlerdiagnose bei Skoda bezahlte ich schon 150.- € (leider, das war wohl mein Fehler).

Ich brauche jedoch eine verbindliche Fehlerdiagnose als Grundlage für einen Reparaturauftrag und muss deshalb nochmal zu Skoda in die Werkstatt. Will aber nicht nochmal für nicht und wieder nichts Geld bezahlen.

Ist es nicht so, dass die Skodawerkstatt ihren Teil des Werkvertrages nicht erfüllt wenn sie behauptet den Fehler nicht zu finden? Muss ich dann Geld für die erfolglose Fehlersuche bezahlen oder kann ich sagen: "Deal war eine (verbindliche) Fehlerdiagnose, die seid ihr mir schuldig geblieben also brauche ich nichts zu bezahlen???

(Anmerkung: es handelt sich nicht um einen 12-Zylinder-Hightech-Ferrari sondern um einen simplen 18 Jahre alten Skoda... Unfassbar dass die Vertragswerkstatt nicht weiß weshalb die Kiste nicht anspringt...)

Danke schon mal für die Rechtsauskunft...

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Tatverdacht und durchsucht , was sind meine Rechte?

Hallo,

Meine Frage ist sehr wichtig und ich würde mich um hilfreiche Antworten freuen, undzwar ich habe gearbeitet in einem Supermarkt und wurde eines Tages beschuldigt vom Filialleiter Geld aus der Kasse genommen zu haben und wurde von einer Mitarbeiterin von Kopf bis Fuß durchsucht daraufhin habe ich gekündigt. Ein Tag später ging ich in die Filiale um meine Abrechnung abzuholen und es wurde bestätigt das, dass Gestohlene Geld bei einer anderen Kassiererin gefunden wurde.

Ich wurde daraufhin angewiesen das ich ab dem Tag Hausverbot habe ohne jeglichen Grund ( das Beste kommt jetzt)

mein Freund ist ein Tag daraufhin zur Filiale gegangen um für mich einzukaufen und hat von der Mitarbeiterin die mich Kopf bis Fuß durchsucht hat die Anweisung zu bekommen aus der Filiale zu gehen mit dem Spruch „ Du bist doch der Freund von der Frau du hast hier Hausverbot „

aus dem Grund weil er mein Freund ist.

Der Filialleiter kam und griff ihn auch Verbal an und mein Freund hat seine Brille weggeschlagen.

Als er aus der Filiale rausgelaufen ist sind die beiden Mitarbeiter ihm hinterhergerannt und haben meinen Freund angegriffen als ich dazwischen gehen wollte haben sie mich und meinen Hund angegriffen und die Zentrale sagt das man in der Kamera nur sehen kann wie mein Freund die Brille wegschlägt und draußen vor der Tür es keine Aufnahme gibt.

Jetzt wurde mein Freund wegen Körperverletzung und Hausfriedensbruch angezeigt.

Ich habe der Zentrale gesagt die sollen mir eine Bestätigung von der Kassendifferenz schicken und meine Kündigung aber die machen es nicht.

Recht, Strafrecht
Nothilfelage § 32 Stgb - Rechtswidrigkeit des Angriffs - Perspektivwechsel?

Ich schreibe gerade an meiner Hausarbeit (1. Semester Jura, Strafrecht), es geht unter anderem um einen Tierschutzverstoß und einen dadurch bedingten Hausfriedensbruch, weil Behörden nicht helfen können aufgrund fehlender stichhaltiger Beweise. Ich habe den Tierschutz aufgrund verschiedener Urteile als nothilfefähiges Rechtsgut erklärt und daraufhin den Angriff auf das Rechtsgut und die Gegenwärtigkeit des Angriffs bejaht. Jetzt hänge ich gerade an der Rechtswidrigkeit des Angriffs. Meine Definition dafür ist: "Rechtswidrig ist jeder Angriff, der den Bewertungsnormen des Rechts objektiv zuwiderläuft und nicht durch einen Erlaubnissatz gedeckt ist. Maßgebend ist also, was der Handelnde tun darf und zu welchen Eingriffen in den fremden Rechtskreis er befugt ist." Wie gehe ich jetzt weiter vor? Ich finde diese Stelle etwas irritierend. Bleibe ich bei dem Tierschützer und erkläre warum der Hausfriedensbruch in dem Moment gerechtfertigt ist, oder (was für mich mehr Sinn ergibt) erkläre ich hier dass der Landwirt gegen geltende Tierschutzvorschriften verstößt und deswegen der Hausfriedensbruch durch den Tierschützer gerechtfertigt ist (er ist durch das offene Küchenfenster durch die Wohnräume bis hin zu den Stallungen gelangt, einen anderen Weg gab es nicht)? Danke für eure Hilfe 🔆

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Tierschutz, Hausfriedensbruch, Strafrecht

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