Gilt es als Notwehr, wenn ich jemandem, der mich ausrauben will, den Arm breche?
Ich wüßte gerne, ob es als Notwehr gilt, wenn ich jemandem, der mich mit einem Messer bedroht, da er mich ausrauben will, einen Arm breche? Oder ist es trotz Notlage bereits Körperverletzung?
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