Nach 303 StGB, 304 StGB oder 305a StGB?
Einen Stolperstein mit Farbe übermalen.
(Da denke ich mir 303 StGB)
Ein Briefkasten der Deutschen Post wird mit einem „Tag“ mit einer nicht wasserlösliche Farbe „verziert“
(da glaube ich ist es 304 StGB)
bei einem Polizeieinsatzwagen wird die Windschutzscheibe eingeschlagen.
(da denke ich mir 305a StGB)
Was denkt ihr?