Nachbar anzeigen (Störung und Nötigung)?

Hallo zusammen,

wir haben neulich mit 3 anderen Nachbarn einen Nachbarn (der zwei Stockwerke über mir wohnt) ein Lärmprotokoll ausgefüllt, unterschrieben und der Hausverwaltung zugeschickt.

Die Hausverwaltung hat diesen Nachbarn oft darum gebeten, sich an die nächtliche Hausruhe zu halten, da diese Nachbarn sehr laut trampeln und Möbel fallen lassen bzw. verrücken (das alles nach 22 Uhr!).

Des weiteren wurde mein Fahrrad im Gemeinschaftskeller beschädigt (keine Beweise wer es war, ich tippe auf den Jungen der Nachbarn als „Racheakt“ wegen der Beschwerde bei der Hausverwaltung) und nach einer Woche gestohlen.

Zwei Tage zuvor hat die Mutter der Familie im Treppenhaus geschrien, das die Einwohner „hinterfotzig“ sind und „dumme idioten“. Danach hat sie gesagt, das es noch ein Nachspiel haben wird für uns (nach zwei Tagen wurde mein Fahrrad geklaut und ich habe gehört wie der Junge nach unten gegangen ist, etwas raus gebracht hat und plötzlich war mein Fahrrad nicht mehr im Keller weil ich erst nach 15 Minuten spontan nachgeschaut habe, was rausgenommen wurde).

Wenn ich jetzt zur Polizei gehen würde, könnte ich diese Nachbarn anzeigen mit dem Lärmprotokoll und den oben genannten Sachen?

Ich habe zudem alles protokolliert was gesagt wurde, was gemacht wurde und es im selben Moment an die Hausverwaltung geschickt (inklusive Datum und Uhrzeit und den ganzen Details).

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Wiederholt gefährlich überholt: Anzeige erstatten?

Hallo,

ich habe in meinem Leben noch nie eine Strafanzeige gestellt, trotz vieler Jahrer Fahrpraxis und nicht wenigen "brenzligen" Situationen.

Heute aber habe ich etwas erlebt, was mich wirklich stark über eine Anzeige nachdenken lässt.

Waren mit unseren beiden Kindern auf dem Rückweg vom Familienbesuch mit Tempo 100 auf der Landstraße unterwegs als der Hintermann plötzlich trotz Kurve und Gegenverkehr stark beschleunigt und zu überholen ansetzt. Nur durch starkes Bremsen des entgegenkommenden Fahrzeuges als auch durch mich konnte eine Kollision und somit schlimmeres verhindert werden. Die Lichthupe des Entgegenkommenden zeigte mir, dass dieser die Situation gleichermaßen bedrohlich empfand.

Eine Situation wie ich sie leider öfters erleben muss. Nun habe ich als gutgläubiger Mensch ernsthaft gedacht der Fahrer habe seinen Fehler zumindest im Nachhinein erkannt und daraus gelernt.

Pustekuchen. Wenige Kilometer später musste ich als nun Hintermann das gleiche Spiel nochmal beobachten. Nur dass er dieses Mal gleich zwei Autos überholt hat und die Verkehrslage noch unübersichtlicher war. Die Überholten als auch der Gegenverkehr mussten stark bremsen. Ich kenne die Strecke, fahre diese regelmäßig und weiß wo man überholen könnte und wo nicht. Und diese Stelle ist vollkommen ungeeignet zum Überholen.

Spätestens nach dem zweiten gefährlichen Überholvorgang musste ich feststellen, dass es sich um eine notorischen Gefährder im Straßenverkehr handeln muss. Er gefährdet ja nicht nur sich und seine Beifahrerin, sondern ins Besondere auch andere unschuldige Verkehrsteilnehmer erheblich! So jemand gehört meiner Meinung nach aus dem Verkehr gezogen, mindestens aber gemaßregelt.

Daher denke ich nun ernsthaft über eine Anzeige nach, wobei sich mir aber noch ein paar Fragen ergeben, bei denen mir vielleicht jemand im ein oder anderen Punkt sein Wissen oder Erfahrung helfen kann:

1. Wie vielversprechend ist so eine Anzeige? Besteht überhaupt eine realistische Chance dass es zu einem Verfahren kommt? Gerade da es ja noch mal geradeso glimpflich ausging?

2. Wenn es zu einem Verfahren käme, wo ist der Gerichtsstand? Das ganze ereignete sich in meiner Region, der Fahrer hatte aber ein fremdes Kennzeichen. Müsste ich dort als Zeuge auftauchen?

3. In einer Vorladung taucht ja sicher auch mein Name als Zeuge auf. Jemand der sich im Verkehr so verhält hat ganz offensichtlich eine Schraube locker. Muss ich unter Umständen mit einem Psychopathen und Repressalien z.B. in Form von plattgestochenen Reifen oder schlimmer rechnen?

Vielen Dank schon mal vorab für konstruktiven Rat und Erfahrungen!

3.

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