Vermietung einer Wohnung an einen guten Freund?

Zu allererst sei gesagt, dass meine Frage etwas kompliziert und ausführlich wird.

Ich schildere erst mal die Ausgangssituation. Mein bester Freund und ich haben unser Abitur gemacht und wollen für unser Studium in eine nicht weit entfernte (20km) Unistadt ziehen. Glücklicherweise besitzt der Opa meines Freundes eine Eigentumswohnung in besagter Stadt und wäre bereit uns diese kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Nur schon vorweg: offizieller Hauptwohnsitz soll bei den Eltern bleiben (wegen Versicherung):

Unsere Hauptfrage ist erst einmal ob wir das ganze "offiziell" mit Mietvertrag, Ummeldung, etc. machen sollten oder es lieber unter der Hand regeln wollen. (An sich müsste ich ja nur meine Nebenkosten sowie Hausverwaltungskosten übernehmen, da der Opa nichts daran verdienen möchte.) Das Problem: Der Opa hat absolut gar keine Lust auf Bürokratie. Sollte er Vermieter werden, müsste er sich mit einer Materie beschäftigen, die ihm viel seiner letzte Lebenszeit rauben würde. Deshalb waren wir von Anfang an eigentlich dafür uns das zu sparen.

Jetzt meine erste Frage: wäre es überhaupt legal, wenn ich mit meinem Freund zusammen dort wohnen würde, keine Miete zahlen würde, sondern nur jeden Monat die Nebenkosten + Verwaltungskosten an den Opa überweisen würde und mich nicht ummelden würde? Steuern hinterziehen würde ja in diesem Fall eigentlich niemand, da wir ja wirklich nur die Deckung unsere eigenen Kosten zahlen würden. Dies dürfte ja nicht versteuert werden.

Allerdings erhebt die Stadt eine Zweitwohnsitzsteuer. Keinen Zweitwohnsitz anzumelden ist ja verboten oder nicht? Aber würde dies überhaupt eine Rolle spielen, wenn die Steuer sich auf eine "Miete" von 0 € beziehen würde? Dann gäbe es ja an sich auch da nichts zu versteuern.

Meine Frage würde noch weiter gehen, aber der Übersichtlichkeit halber will ich jetzt erst mal auf ein paar Antworten warten.

Steuern, Freunde, Recht, Mietrecht
Ehrenamtspauschale bzw. Übungsleiterpauschale als Student?

Hallo zusammen,

meine Frage bezieht sich auf einen Studenten "A", der neben seinem Studium keiner beruflichen Tätigkeit nachgeht. Dieser Student hat einen Steuerfreibetrag von 9.168 € (Stand 2019) im Jahr. Zwar geht Student "A" keiner beruflichen Tätigkeit nach, er engagiert sich aber ehrenamtlich in 2 Organisationen.

  1. Organisation ist ehrenamtlich, daher nimmt Student "A" die Ehrenamtspauschale (720€) in Anspruch.
  2. Organisation ist ehrenamtlich mit einem pädagogischen Hintergrund, daher nimmt Student "A" die Übungsleiterpauschale (2400€) in Anspruch.

Angenommen Student "A" verdient in beiden Organisationen jeweils mehr als die Ehrenamtspauschale bzw. Übungsleiterpauschale ermöglicht, muss Student "A" dann Steuern zahlen? Oder tritt dann der Steuerfreibetrag von 9.168 € (Stand 2019) in Kraft, wodurch Student "A" keine Steuern zahlen muss, da er immer noch unter dem Steuerfreibetrag liegt?

Erweiterung der Frage: Wenn Student "A" in den Semesterferien einen Monat als Festangestellter in der 2. Organisation arbeitet und 2.500€ verdient, ist dieser Betrag dann unabhängig von der Übungsleiterpauschale und zählt direkt in den Steuerfreibetrag?

Entschuldigt die wirre Fragerei, aber gerade hinsichtlich ehrenamtlichen "Aufwandsentschädigungen" und dem Zusammenspiel als Student sind im Internet keine klaren Antworten für den oben genannten Fall zu finden.

Ich bin über jede Antwort dankbar.

Grüße,

Hummelxy

Finanzen, Steuern, Steuererklärung, Finanzamt, Steuerrecht, Student

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