Wann handelt es sich um eine Betriebsunterbrechung in der Landwirtschaft?

Hallo zusammen.

Vor 12 Jahren haben wir im Zeitraum von 2-3 Jahren unseren Betrieb aufgrund horrender Schulden aufgegeben und Stall, Vieh, Maschinen und einen Großteil der Flächen verkauft. (Ein sofortiger einmaliger Verkauf ist in der Landwirtschaft auch aus wirtschaftlicher Sicht nicht möglich) Glücklicher Weise sind noch 2-3 ha bei der Entschuldung übriggeblieben. Es wurde aber übersehen eine offizielle Betriebsaufgabe zu erklären, da es für alle klar war dass es aus ist und keiner wusste, dass es noch steuerrechtlich relevant sein würde.

"In der Land- und Forstwirtschaft sind wesentliche Betriebsgrundlagen die Grundstücke mit den Wirtschaftsgebäuden und der bewirtschaftete, im Eigentum des Land- und Forstwirts stehende Grund und Boden."

-So die gefundene Definition im Internet

Ein ruhender Betrieb muss laut Steuerrecht die Tätigkeit jederzeit wieder aufnehmen können deswegen müssen die wesentlichen Betriebsgrundlagen zu jeder Zeit der Stilllegung vorhanden sein.

Wirtschaftsgebäude sind keine mehr vorhanden, da alle verkauft.

Was ich nicht gefunden habe:

Reicht es zur Betriebsruhe/Betriebsunterbrechung nur eine der wesentlichen Betriebsgrundlagen zu erhalten oder müssen zur Betriebsruhe alle wesentlichen Betriebsgrundlagen erhalten sein? Also würden 2ha verpachtete Flächen überhaupt eine Betriebsruhe begründen? Oder kann man mit dem Verkauf des Betriebs auch inoffiziell die Aufgabe sehen?

Sind natürlich mit einer Steuerberaterin in Kontakt, nur sind das jetzt meine Gedanken und möchte mir noch paar Meinungen einholen.

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Fahrtkosten von der Steuer absetzen (Duales Studium)?

Ich bin seit August Beamter auf Widerruf. Damit ich pünktlich zur Arbeit komme, wohne ich übergangsweise bei meinem Onkel. Mein Erstwohnsitz ist aber immer noch mein altes Zuhause. 

Von meinem Onkel aus fahre ich mit dem Bus zur Ausbildungsstätte (nicht Hochschule). Eine einfache Fahrt kostet 6€. So bezahle ich in der Woche 60€ nur für die Bustickets. 

1. Frage: Kann ich diese Kosten von der Steuer absetzen? Und mache ich das anhand des Ticketpreises oder anhand der Entfernungspauschale? Muss ich die Entfernung von meinem Onkel zur Arbeit angeben oder von meinem Erstwohnsitz zur Arbeit?

Um nach Hause zu kommen (Erstwohnsitz), fahre ich mit der Bahn. Es sind ca 300km und eine Fahrt kostet ca 50€.

2. Frage: Kann ich eine Fahrt von meinem Onkel aus bzw. von meiner Arbeit von der Steuer absetzen? Und von Zuhause wieder zu meinem Onkel, um am nächsten Morgen rechtzeitig mit der Arbeit zu beginnen? 

Mein Studienort liegt ca 150km von meinem Zuhause entfernt. Wohnen tue ich in der unmittelbaren Umgebung. Am Wochenende fahren aber, wie alle in ihre jeweiligen Heimatorte, zurück.

3. Frage: Kann ich die Fahrt mit dem Auto bzw. mit der Bahn dorthin mit der Entfernungspauschale von der Steuer absetzen, wenn ich am Freitag ebenfalls nach Hause fahre und am Sonntagabend wieder dorthin anreise?

Ich denke das waren zunächst erstmal die wichtigsten Fragen :)

Vielen dank 

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