Von der verfolgung wird gemäß par. 154 Abs. 1 StPO abgesehen

3 Antworten

denke, dass die sache erstmal vorläufig eingestellt ist..

Es liegt noch eine weitere Straftat vor, die zu einer höheren Strafe führt. Dieses Verfahren geht weiter. Darum wird von der Verfolgung, der Tat, die zu einer geringeren Strafe führt oder die die Bestrafung der anderen Tat kaum oder nur unwesentlich erhöht, aus Zweckmäßigkeitsgründen nach § 154 I StPO abgesehen.

Steht da doch... Von der Verfolgung wird gemäß blablabla abgesehen.