Üble "falsche Verdächtigung" im Straßenverkehr - muss ich überhaupt was machen bzw WAS muß ich machen?

Ich fahre mit meinem Auto auf einer Straße und komme an eine Unfallstelle, wo ein Auto umgekippt ist und auf der Seite, auf der Straße liegt. Es ist mir ein Rätsel, warum dort noch kein Warndreieck aufgestellt ist, obwohl einige Autos bereits angehalten haben. Da das umgekippte Auto in einer Kurve liegt, halte ich an und stelle mein Warndreieck auf - um eine Massenkarambolage zu verhindern. Die Polizei wird gerufen, sie nimmt den Unfall auf und ich bin ca 1/2 Stunde noch am Unfallort. Dann fahre ich, weil es für mich nichts mehr zu tun gibt. Ich nehme mein Warndreieck wieder mit und verabschiede mich von der Polizei und vom Unfall-Fahrer, dem ich ja geholfen habe.

Und jetzt kommt der "dicke Hamner":

Plötzlich meldet sich die Polizei bei mir, als vom Unfall-Fahrer Beschuldigter! sei ich die Unfall-Verursacherin, und Fahrerflüchtige - weil ich meine Daten als mutmaßlicher Unfall-Verursacherin vor Ort nicht angegeben hätte.

Jedoch war ich keine! Unfallverursacherin.

... was ich der Polizei auch sofort aufgrund von Handy-Fotos zeigezeige und beweisen kann.

Ich bin sehr erstaunt, was die Polizei mir jedoch unterstellt und was sie konstruiert, was gar nicht möglich ist. Also ich bin schon sehr erstaunt.

Die Polizei sagt, ich brauche keine Aussage machen, was mich sehr irritiert, da ich ja unschuldig bin - und meine das halt auch unbedingt sagen zu müssen - was ich mündlich, taggleich getan habe.

Jetzt habe ich im Internet gelesen und mir ist auch gesagt worden, dass man bei der Polizei keine Aussage machen soll, dass jeder Rechtsanwalt streng davon abrät.

Die Polizei hat auch gesagt, dass ich keine Aussage machen muss, sondern nur beim Staatsanwalt. U N D: Daß ich für die Polizei zunächst noch keine! Beschuldigte bin, sondern daß sie das erst ermitteln muß und dann die Akte an die Staatsanwaltschaft weiter gibt.

Diese falsche Beschuldigung belastet mich natürlich sehr. Ich hätte das lieber so schnell wie möglich vom Tisch, weil ich unschuldig bin, was ich der Polizei bereits auch wiederholt gesagt habe.

Und es wäre sicher dringend angesagt, dass ich eine "Gegen"-Anzeige gegen diese falsche Beschuldigung machen müsste.

Hier meine Fragen an die Community:

Wie soll ich in meiner speziellen Situation Vorgehen? - wie begründet?

1.) Fahrerflucht ist ein Straftatbestand, da greift keine Versicherung und auch sonst nix (keine Kosten-Hilfe vom Gericht). Das Schlimme ist meine spezielle Situation: Mein Einkommen ist unter der Armutsgrenze, d. h. ich kann nicht einfach so einen Anwalt für ca. €1000 - und mehr - beauftragen.

2.) Soll ich einen Anwalt für ca. €100 beauftragen und mir "nur Akteneinsicht !" bei der Polizei anfordern lassen? Akteneinsicht ist sehr wichtig!

3.) Oder soll ich warten mit all meiner Aktivität, bis sich der Staatsanwalt bei mir meldet? ... und dann! erst in meiner finanziell unmöglichen Situation einen Rechtsanwalt beauftragen?

Recht, Staatsanwaltschaft, Straßenverkehr, Unschuldig, falsche Verdächtigung, Auto und Motorrad
Fahrlässige Körperverletzung wird eingestellt?

Meine Mutter,unser Hund und ich

waren unterwegs.Wir sahen irgendwann eine Mutter mit Kinderwagen und einen Kleinkinder mit einem Roller von weiten ,und sind extra nah am rechten Rand des Bürgersteiges entlang stehen geblieben .Da gibt es auch rechts einen Streifen mit Wiese neben dem Bürgersteig ,darauf sind wir extra drauf gegangen damit sie genug Platz haben.Wir hörten wie das Kind zur Mama sagte sie hat Angst vor Hunden.

Unser Hund war extra kurz gehalten und meine Mutter hielt ihn rechts nah an ihrem Bein.

Die Mutter des Kindes ging vor,obwohl das Kind ihr mehrmals sagte sie hat Angst,das Kind lief der Mutter hinter,da die Mutter ungefähr 2m entfernt vor lief. 

Unser Hund war immer noch rechts nah am Bein meiner Mutter,das Kind hatte angst an uns vorbei Zulaufen, fing an zu schreien und zu weinen und stürzte dann mit ihrem Roller auf den Bürgersteig,ohne das unser Hund sie berührte ,es gab ja auch einen geschätzten Abstand von 1,20m -1,30m zwischen unserem Hund und dem Kind. 

Meine Mutter fragte ob sie helfen kann oder etwas kaputt ist ,sie sagte ihr Kind hätte angst vor Hunden und das passiert öfter,es wäre alles ok. 

Wir gingen weiter und 1-2min später rief sie uns hinterher sie bräuchte den Namen meiner Mutter,wir fragten warum und sie sagte ihr Kind hätte schmerzen. Aber wir sagten,das wir ja nichts dafür können,wenn ihr Kind durch Angst und Panik hinfällt,und sie als Mutter einfach vor geht ohne zu schauen was mit ihrem Kind ist. Wir haben das ja nicht verursacht .

Wir gingen dann weite Richtung nach Hause waren noch 10-15min bis uns dann ein Polizei Auto anhält. Sie sagte unser Hund hätte ein Kind verletzt und meine Mutter wäre einfach weiter gegangen usw. 

Meine Mutter schilderte kurz die Situation, und ich sagte gar nichts dazu wurde aber natürlich als Zeuge aufgenommen. 

Gestern bekam nur ich Post, schriftliche Äußerungen als Zeuge gegen 

Meine Mutter da sie der fahrlässigen

Körperverletzung 229 stgb beschuldigt wird

Unsere Anwältin sagt ,aufschreiben wie es war und zurück schicken,sie geht davon aus das es eingestellt wird. Höchstens ein Bußgeld ohne Gerichtsverfahren sagt sie und dagegen würde sie dann angehend

Polizei, Menschen, Recht, Anzeige, Staatsanwaltschaft

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