Fahrlässige Körperverletzung wird eingestellt?
Meine Mutter,unser Hund und ich
waren unterwegs.Wir sahen irgendwann eine Mutter mit Kinderwagen und einen Kleinkinder mit einem Roller von weiten ,und sind extra nah am rechten Rand des Bürgersteiges entlang stehen geblieben .Da gibt es auch rechts einen Streifen mit Wiese neben dem Bürgersteig ,darauf sind wir extra drauf gegangen damit sie genug Platz haben.Wir hörten wie das Kind zur Mama sagte sie hat Angst vor Hunden.
Unser Hund war extra kurz gehalten und meine Mutter hielt ihn rechts nah an ihrem Bein.
Die Mutter des Kindes ging vor,obwohl das Kind ihr mehrmals sagte sie hat Angst,das Kind lief der Mutter hinter,da die Mutter ungefähr 2m entfernt vor lief.
Unser Hund war immer noch rechts nah am Bein meiner Mutter,das Kind hatte angst an uns vorbei Zulaufen, fing an zu schreien und zu weinen und stürzte dann mit ihrem Roller auf den Bürgersteig,ohne das unser Hund sie berührte ,es gab ja auch einen geschätzten Abstand von 1,20m -1,30m zwischen unserem Hund und dem Kind.
Meine Mutter fragte ob sie helfen kann oder etwas kaputt ist ,sie sagte ihr Kind hätte angst vor Hunden und das passiert öfter,es wäre alles ok.
Wir gingen weiter und 1-2min später rief sie uns hinterher sie bräuchte den Namen meiner Mutter,wir fragten warum und sie sagte ihr Kind hätte schmerzen. Aber wir sagten,das wir ja nichts dafür können,wenn ihr Kind durch Angst und Panik hinfällt,und sie als Mutter einfach vor geht ohne zu schauen was mit ihrem Kind ist. Wir haben das ja nicht verursacht .
Wir gingen dann weite Richtung nach Hause waren noch 10-15min bis uns dann ein Polizei Auto anhält. Sie sagte unser Hund hätte ein Kind verletzt und meine Mutter wäre einfach weiter gegangen usw.
Meine Mutter schilderte kurz die Situation, und ich sagte gar nichts dazu wurde aber natürlich als Zeuge aufgenommen.
Gestern bekam nur ich Post, schriftliche Äußerungen als Zeuge gegen
Meine Mutter da sie der fahrlässigen
Körperverletzung 229 stgb beschuldigt wird
Unsere Anwältin sagt ,aufschreiben wie es war und zurück schicken,sie geht davon aus das es eingestellt wird. Höchstens ein Bußgeld ohne Gerichtsverfahren sagt sie und dagegen würde sie dann angehend
11 Antworten
Das ist ein normaler Vorgang, wenn eine Person in einer Situation verletzt wird.
Wie auch bei jedem Autounfall, bei dem jemand verletzt wird, wird automatisch eine Ermittlung wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet - es wird dann auch ohne Auflagen eingestellt, wenn keine Fahrlässigkeit vorliegt oder ggf. wird ein Bußgeld verhängt.
So, wie Du das schilderst, dürfte hier eine Einstellung wahrscheinlich sein, denn die Mutter hätte ja, aufgrund der Äußerung des Kindes, reagieren müssen.
Wer weiß, was die Frau der Anwältin erzählt hat.
Die pure Anwesenheit Eures Hundes, der laut Deiner Angabe überhaupt nichts getan hat außer bei Fuß zu stehen, ist nicht strafbar.
Eure Anwältin schätzt das sehr richtig ein: es war keine KV.
Und wenn ein Bussgeld auferlegt wird, erhebt man Einspruch.
Blöd gesagt: das ist ja, als ob Du als Fussgänger mit Hundi an der Ampel stehst, Ihr rührt Euch nicht.. irgendein Vollhorst -Autofahrer verbremst sich.. und dann fällt ihm ein: Voile Idee, ich sag, der Fußgänger ist's schuld, weil der stand da einfach so an der Ampel SAUEREI
Ihr seid im Recht und ich hoffe, dass das Verfahren eingestellt wird.
Hallo vanney008
Neue Anmeldung?
https://www.gutefrage.net/frage/situation-falsch-geschildert-ich-bin-die-dummeanzeige
Ich habe diesen Account eigentlich gelöscht weil ich wunder mich
Stell doch auch anzeige wegen "vortäuschen einer Straftat" und erzwing das Verfahren, in solchen situationen wie bei dir macht die Mafia das auch, weil 2 vs 1 aussagen.
Ausserdem würd ich mir das Geld Zivil zurückerklagen was ihr wegen Anwalt und unannehmlichkeiten hattet.