Jugendamt fragt 2 mal im Jahr nach Einkommensverhältnissen und droht?

Da ich nicht genug verdiene um Unterhalt zahlen zu können schreibt mir 2 bis 3 mal im Jahr das Jugendamt und droht damit, dass wenn ich keine Einkommensnachweise innerhalb von 2 Wochen liefere Unterhaltsschulden anwachsen würden.

 Ich antwortete auf das letzte Schreiben wie folgt.

im Bezug auf Ihr Schreiben vom 22.12.2020 nehme ich mein Recht nach § 1605 Abs. 2 BGB in Anspruch. 

Demnach dürfen Sie die Auskunft zum Einkommen nur alle 2 Jahre von mir fordern und nicht alle paar Monate.

Ich fühle mich ehrlich gesagt etwas belästigt. Einmal im Jahr wäre sogar noch vertretbar trotz gesetzeswidrigen Handelns aber 2 bis 3 mal im Jahr?

Bitte keine Moralapostel hier sondern auf Gesetzesebene bezogen antworten.

Dürfen die das und was kann ich dagegen tun wenn es gegen das Gesetz verstößt?

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1605 Auskunftspflicht

(1) Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers, vorzulegen. Die §§ 260, 261 sind entsprechend anzuwenden.

(2) Vor Ablauf von zwei Jahren kann Auskunft erneut nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der zur Auskunft Verpflichtete später wesentlich höhere Einkünfte oder weiteres Vermögen erworben hat.

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