Sachenrecht - schwierig?

Hallo zusammen, 

vielleicht könnte mir ja der ein oder andere Jura-Experte im Sachenrecht helfen?

Also:

  • Zwischen E (ursprünglicher Eigentümer) und A kommt eine Verwahrung (§ 688 BGB) auf unbestimmte Zeit über eine Katze zustande.
  • Zwischen A und B kommt eine Leihe (§ 598 BGB) der Katze zustande, so lange, bis E seine Katze wieder abholt. 
  • 7 Monate später möchte A an B die Katze veräußern, da sich E bis dahin immer noch nicht bei A bezüglich der Abholung der Katze gemeldet hat.B schickt den Kaufpreis per Post, A antwortet, dass B sich mit E bezüglich des Kaufs auseinandersetzen soll.
  • 4 Jahre später erfährt E von der Sachlage und möchte die Herausgabe der Katze von B nach § 985 BGB. B möchte von E die entstandenen Fütterungskosten i.H.v. 1.500 € und die übrigen Haltungskosten i.H.v. 2.500 € ersetzt verlangen. Allerdings meint E, nichts ersetzen zu müssen.

1. Wie würde man hier jeweils § 693 BGB (Ersatz von Aufwendungen bei Verwahrung) und § 601 I BGB (Verwendungsersatz bei Leihe) prüfen?

2. Kann E noch die Herausgabe seiner Katze von B gem. § 985 BGB verlangen, wenn ja, wie prüft man diese lange Paragraphen-Kette?

3. Muss E für B die entstandenen Fütterungskosten und die übrigen Haltungskosten ersetzen, auch wenn er sich weigert?

Über jegliche Hilfe wäre ich sehr dankbar!

Recht, Gesetz, Anspruch, Bürger, Jura, Rechtswissenschaft, Sachenrecht, Staat, Zivilrecht
Wenn man Bafög beantragt, wird das Geld von den Eltern abgezogen?

Hallo, wie ihr in der Frage mitbekommen könnt, geht es um Bafög. Ich will Bafög beantragen, mache meine Schulausbildung nur leider bekomme ich von nirgends Unterstützung. Nicht mal von meinen Eltern, eigentlich müssten sie, bis ich 25 bin, zuständig und verpflichtet dafür sein. Nur habe ich etwas komische Eltern. Ich wurde von denen rausgeschmissen, deshalb wollte ich Bafög beantragen. Nur bedauerlicherweise will meine Mutter die Einkommenserklärung nicht ausfüllen, weil sie der Meinung ist, dass ihr das Geld abgezogen und mir überwiesen wird. Was ja vollkommen nicht stimmt, man wird ja vom Staat bezahlt und die Einkommenserklärung muss ausgefüllt werden, weil die ja wissen müssen wie viel Einkommen meine Eltern haben und ob mir dann auch Bafög zusteht. Meine Mutter ist mit einem anderen Mann verheiratet, der hat ihr das alles eingeredet, er hat gesagt er wolle das nicht und sie würden ihm dann auch das Geld abziehen und mir einzahlen, dass sein Einkommen mitgerechnet wird. Ich denke aber meine Version ist doch richtig und deren stimmt einfach nicht, ergibt ja keinen Sinn. Ich beschäftige mich seit Monaten mit dem Thema und habe nichts dazu gefunden. Wisst ihr vielleicht, ob das stimmt? Ich verzweifle, weil mir mein Recht genommen wird und ich keinerlei Unterstützung bekomme und Lügen aufgetischt bekomme. Danke im Voraus für die Antworten.

Schule, Geld, Recht, BAföG, Staat, Ausbildung und Studium

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