Ich habe kein interesse an anderen Menschen. Woran liegt das?

Hallo, ich bin weiblich, 15, bald 16 und ich bin seit ein paar Monaten auf einer neuen Schule. Die meisten Leute dort sind auch wirklich nett, aber ich habe bei keiner einzigen Person wirklich interesse daran sie kennenzulernen und mich mit ihr anzufreunden. Schon an meiner alten Schule hatte ich dieses Problem, aber es gab dort zumindest ein paar Leute für die ich mich interessiert habe und mit denen ich befreundet war. Ich musste mich anfangs auch dazu zwingen mich in den Pausen und bevor der Unterricht anfing, zu den Leuten aus meiner Klasse zu stellen. ich hab mich nämlich einfach lieber allein irgendwo hingestellt und hab gewartet bis der Unterricht wieder anfing. Aber jedes mal wenn ich allein auf dem Hof stand kamen irgendwelche Leute aus anderen Klassen zu mir und haben mich zu sich geholt. Ich wollte nicht unhöflich sein und bin jedes mal mit gegangen. Darauf hatte ich aber einfach noch weniger Lust, weshalb ich mich, wie gesagt, mittlerweile einfach zu den Leuten aus meiner Klasse stelle. Ihre Gespräche langweilen mich, weshalb ich so gut wie nie mit ihnen rede. Im Allgemeinen bin ich aber so weit es geht nett zu allen, einfach weil ich es einfacher habe wenn die Leute mit denen ich tagtäglich zu tun habe mich nicht hassen. Also versteht mich bitte nicht falsch, ich möchte mich schon mit meinen Klassenkameraden anfreunden aber ich finde sie einfach uninteressant und bin von ihnen gelangweilt. Ich weiß wirklich nicht was ich tun soll, die meisten fangen nämlich schon an mich seltsam zu finden, ich meine das ist ja auch nicht normal, warum haben andere dieses Problem nicht? Woran liegt das, und wie werde ich das los?

Menschen, Soziales
Kann ein Arbeitgeber b. einem ruhenden Arbeitsverhältnis meinen Wunsch zur Änderung der Steuerklasse von 3 auf 6 verweigern?

Folgende Situation: Ich bin seit 2012 langzeiterkrankt. Krankengeld u. Arbeitslosengeld I ist schon lange ausgelaufen. Lebe jetzt von Arbeitslosengeld II. Aufgrund meiner Erkrankung kann mein Arbeitgeber mir keinen behinderten gerechten Arbeitsplatz anbieten. Eine Wiedereingliederungsmaßnahme hat er 2012 abgelehnt. Habe 50 % Grad d. Behinderung. Im vergangenen Jahr habe ich einen Arbeitgeber gefunden, der bereit war mir einen Teilzeitjob zur Verfügung zu stellen. Auch behindertengerecht. Der Job ist sozialversicherungspflichtig. In Abstimmung des Arbeitsberaters v. Jobcenter darf ich aufgrund meines Handycaps diesen Job ausüben. Ergo bekommen ich seit ca. 1 Jahr eine Aufstockung. v. Jobcenter. Auch der andere Arbeitgeber hat diese Info. Leider verweigert er mir meinen Wunsch meine Steuerklasse v. 3 auf 6 zu wechseln, sodass ich bei meinen Teilzeitjob in 3 gehen kann. Das andere Arbeitsverhältnis ruht bis eine Genesung in Aussicht ist. Leider bin ich schon 60 Jahre alt u. eine Genesung ist nicht abzusehen. Bin nur für die Tätigkeiten bei meinen Arbeitgeber, bei dem die Wiedereingliederungsmaßnahme abgelehnt wurde arbeitsunfähig geschrieben. Das ist rechtlich in Ordnung, da eine Begründung des Integrationsdienstes aus Münster ihm vorgelegt wurde. Mich würde nun interessieren, in wie weit der AG meinem Wunsch nicht nachkommen darf? Gibt es dafür rechtliche Grundlagen, seinem Verhalten zu widersprechen ? - Bitte nur nachvollziehbare Antworten geben - Danke im voraus.

Arbeitsrecht, Soziales, Steuerrecht

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