Muss mich bei einem freiwilligen Umzug eine neue Schule annehmen? Recht auf Schule?

Hallo,

ich werde demnächst 18 Jahre und möchte dann gerne in eine relativ weit entfernte Stadt ziehen. (Wohnung etc. etc. alles kein Problem, das ist alles geklärt - finanzielle Dinge sind uninteressant) Das Problem: ich bin noch schulpflichtig, da ich zur Zeit die Q2 des Gymnasiums hier besuche. Nun werde ich im laufenden Schuljahr 18 und bin bis zum Ende dieses Schuljahres schulpflichtig.

Wie sieht das nun aus? Kann ich dennoch umziehen und mir in der neuen Stadt eine neue Schule suchen? MUSS mich das dortige Gymnasium annehmen? Oder vielleicht die dortige Gesamtschule? Oder kann mir grundsätzlich verboten werden, dass ich umziehe - mit der Begründung mich müsse keine Schule annehmen, daher könne ich nur auf meiner aktuellen bleiben?

War das nun verständlich? ^^ Ich will eigentlich nur wissen, ob ich umziehen darf (ich denke man darf keinem Menschen vorschreiben, wenn er 18 ist, wo er zu leben hat?) und ob mich dann eben das dortige Gymnasium oder die dortige Gesamtschule nehmen muss? Oder können dort alle Schulen "rumzicken" und so praktisch meinen Umzug verhindern?

Ich hoffe das war so verständlich, bei Nachfragen bin ich selbstverständlich gerne bereit diese möglichst genau zu beantworten!

Für alle Tipps und Antworten bin ich sehr dankbar! (Wenn jemand irgendwelche rechtlichen Kenntnisse besitzt, wären Quellenangaben nett, zur Sicherheit)

PS: Besteht die Chance, dass mit meinem aktuellen Gymnasium abgeklärt wird wo genau ich hingehen möchte und die beiden Gymnasien dann untereinander alles weitere klären? Ich habe irgendwas von einem "Antrag auf Schulwechsel" gelesen?

PPS: Stimmt es, dass mich jedes Gymnasium ablehnen könnte, jedoch jede niedere Schule (z.B. Gesamtschule) mich annehmen müsste? (Gelesen bei http://www.gutefrage.net/frage/schulwechsel-welche-schule-muss-aufnehmen , Antwort von Blindi56, ganz oben)

Mit freundlichen Grüßen,

Alexander / KingOfKingz2109

Schule, Umzug, Recht, Gesetz, Schulpflicht, Schulwechsel
Schule unentschuldigt versäumt, Einspruch gegen Bußgeld einlegen?

Hallo,

zu Beginn erstmal - Moralpredigten, "hättest du dir doch denken können", "wärst du mal hingegangen" usw. brauche ich nicht. Bitte nicht antworten, wenn du mir nicht helfen kannst. Ich bin kein Faulenzer und will kein Hartzer werden, ich habe durch das Fernbleiben auch nichts verpasst, eher im Gegenteil.

Ich war bisher einige Zeit in der Berufsschule angemeldet, da ich die vorherige Schule aus verschiedenen (triftigen) Gründen abgebrochen habe, aber leider noch berrufsschulpflichtig bin. Das war mir zu blöd, sodass ich oft ohne Attest zu Hause geblieben bin - waren insgesamt wohl um die 15 Fehltage. Mittlerweile bin ich von der Berufsschule befreit und arbeite Vollzeit, was ich ursprünglich auch wollte, hat sich leider extrem gezogen.

Dass ein Bußgeld für unentschuldigtes Fehlen gibt, wusste ich. Jetzt habe ich einen Brief vom Landratsamt (wohne in Bayern) bekommen, in dem ich mich zu der Ordnungswidrigkeit äußern kann. Einen Bußgeldbescheid in dem Sinn gibt es noch nicht.

Das Bußgeld ist ja als Abschreckung gedacht, dass man die Schule besucht, damit man seine Bildung erhält. Ist ja an sich OK, ich finde Schule auch wichtig, aber eben nicht in so einem Fall. Das ist pure Bürokratie und widerspricht jeglichem gesunden Menschenverstand, durch das Fernbleiben habe weder ich noch irgendjemand anders irgendeinen Nachteil erlitten. Die einzige schlechte Sache in diesem Fall ist das Bußgeld, das mich als junge Person unnötig finanziell belastet.

Gibt es eine Möglichkeit, sich dagegen zu wehren bzw. zumindest den Betrag zu senken? Den grundsätzlichen Vorwurf abstreiten hat keinen Sinn, das ist ja nicht zu leugnen, aber vielleicht gäbe es eine Möglichkeit, dass wegen dem besonderen Fall anders entschieden wird.

Danke im Voraus!

Schule, Recht, Bußgeld, Gesetz, Berufsschule, Geldstrafe, Ordnungsamt, Ordnungswidrigkeit, Schulpflicht, Schulrecht, schwänzen

Meistgelesene Beiträge zum Thema Schulpflicht