Ist man verantwortlich für ein Tier dass sich ungewollt auf dem Grundstück aufhält?

Ein Fall den ich in meinem beruflichen Umfeld beobachte ohne diereckt daran beteiligt zu sein:

Ein Unternehmer hat einen Steinbruch. Das Gelände ist relativ weitläufig, grob geschätzt so ein, zwei Quadratkilometer. In der freien Landschaft ist das Areal auch nicht umzäunt. So können (Wild-)Tiere ungehindert auf das Gelände welches von Wäldern, Wiesen und Feldern umgeben ist vordringen.

Vor zwei Jahren ist in dem Steinbruch ein Schaf aufgetaucht. Das Tier trägt keine Ohrmarken und wird in den umgebenen Dörfern soweit bekannt nicht vermisst.

Es wird nicht gefüttert und könnte den Steinbruch theoretisch jederzeit wieder verlassen. Versuche das Schaf zu fangen oder zu vertreiben waren nicht erforderlich.

Das Schaf wird von den Mitarbeitern des Steinbruchs seither weitestgehend ignoriert und lässt sich auch vom Steinbruchbetrieb nicht weiter stören.

Nun hat jemand den Besitzer des Steinbruchs wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetze beim Veterinäramt angezeigt, wegen der nicht artgerechten Haltung eines Schafes im Steinbruch.

Ich frage mich nun. Kann man hier überhaupt von Haltung ausgehen, denn das Tier wird ja nicht durch Zäune oder ähnliches gehalten. Es hält sich aus eigenem Antrieb dort auf. Es besteht auch kein Wille des Grundstückseigentümers sich das Tier anzueignen. Er tolletiert lediglich dessen Anwesenheit.

Können dem Grundstückseigentümer durch das Tier, welches ihm nicht gehört, welches er nicht füttert oder sonst irgendwie versorgt, Verpflichtungen entstehen?

Hätte das Veterinäramt eineHandhabe den Steinbruchbesitzer zu verpflichten das Schaf artgerecht zu halten?

Tierschutzgesetz, Schafe, Steinbruch

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