Ist man verantwortlich für ein Tier dass sich ungewollt auf dem Grundstück aufhält?

4 Antworten

Der Steinbruchbetrieb hat nichts mit dem Tier zu tun, es ist ja freiwillig dorthin gekommen und wohl geblieben. Offensichtlich findet es genügend Nahrung.

Aber man sollte den Tierschutzverein anrufen, und die haben hoffentlich die Möglichkeit, das Tier einem Schäfer zu übergeben. Das Tier vereinsamt ja so total und wird ihm sicher nicht gefallen.


JayCeD 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 17:05

Anfangs bestand ja noch die Hoffnung dass das Schaf wieder verschwindet und sich irgendwo einer Schafherde anschließt. Tiere sind ja eigentlich Recht gut darin ihre Artgenossen zu finden. Anscheinend will aber es nicht. Ist vielleicht ein antisoziales Schaf.😅

0

Das Schaf ist kein Wildtier bei uns. Daher entlaufen oder ausgesetzt. Ich würde mal das Fundamt oder die Polizei informieren. Die kümmern sich drum.
Oder frage einen Metzger...


critter  01.07.2024, 16:24

Welchen Grund siehst du, das Tier zu töten? Das erschließt sich mir nicht.

1

Der Besitzer oder Halter des Schafes hat dafür zu sorgen, dass es nicht entläuft + andere oder die Öffentlichkeit gefährdet. Z. B. auch den Straßenverkehr oder das Grünzeug in Nachbars Garten.


JayCeD 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 16:54

Der Eigentümer lässt sich aber nicht feststellen da das Tier wie erwähnt keine Ohrmarken hat.

In dem Fall ist ja ein Teilaspekt der Fragestellung, ob der Grundstückseigentümer zum Besitzer werden kann, wenn sich das Tier lange genug auf dem Grundstück aufhält.

0
suedhoern  01.07.2024, 16:58
@JayCeD

Wenn ein Auto lange genug auf meinem Parkplatz steht oder eine Brieftasche lange genug in meinem Garten liegt, werde ich auch nicht zum Besitzer.

0
JayCeD 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 17:00
@suedhoern

Doch in dem Moment indem es die Behörde zu Abfallerklärt bist du der Besitzer von allem was auf deinem Grundstück ist.

0
suedhoern  01.07.2024, 17:04
@JayCeD

Die Behörde kann kein zugelassenes Auto, Ausweisdokumente oder ein Schaf zu Abfall erklären, insbesondere nicht, wenn es auf privatem Grund + Boden steht.

0
JayCeD 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 17:09
@suedhoern

Spätestens wenn die bestimmungsgemäße Nutzung nicht mehr möglich ist, kann ein KFZ durch die Behörde zu Abfall erklärt werden. Auch auf Privatgrundstücken. Wenn die Gefahr besteht dass Flüssigkeiten wie Öl oder Benzin auslaufen, kann es sogar auf Kosten des Grundstückseigentümers entfernt werden. Es gab eine Zeit in meinem Leben da war ich auf einer Behörde für sowas zuständig.

Aber das ist hier nicht das Thema.

0
suedhoern  01.07.2024, 17:16
@JayCeD

Wenn es zugelassen ist, ist eine bestimmungsgemäße Nutzung möglich. Und falls nicht, hat die Behörde es nicht über meinen Kopf hinweg zu entscheiden. Und das Schaf lebt auch noch. Dann weißt Du ja am allerbesten die Antwort auf Deine Frage + stiftest also nur Unfrieden mit den Antwortgebern.

0
JayCeD 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 17:28
@suedhoern

Ich fand das Beispiel mit dem Auto nur unpassend. Wenn ich dir ein Auto in den Garten stelle und da einfach stehen lassen, wird es spätestens wenn der TÜV längere Zeit abgelaufen ist zu Abfall, der auf deinem Grundstück liegt und für den du verantwortlich bis bist. Ggf. kötest du mich natürlich zivielrechtlich in Verantwortung nehme, wenn du mich als Verursacher ausfindig machen kannst. Wenn ich dir Nachts (unbemerkt) eine Ladung Müll über den Zaun kippe, bist du auch unmittelbar dafür verantwortlich, wenn man sonst niemanden findet.

Wenn du einfach nicht einsiehst Abfall von deinem Grundstück zu entfernen (z.B. weil du ihn selbst garnicht verursacht hast oder die Abfalleigenschaft nicht anerkennst), kann die Behörde sehr wohl über deinen Kopf entscheiden, dass sie das entfernen lässt, zur Not unter Polizeischutz. Alles schon erlebt.

Das ist aber immer noch nicht das Thema hier. Sondern nur der Versuch dir klar zu machen dass du mit deinem schlecht gewählten Beispiel ziemlich auf dem Holzweg bist.

0
suedhoern  01.07.2024, 17:34
@JayCeD

Sag' ich ja. Ich habe keine Frage gestellt. Statt Dich um das zu Schaf zu scheren, steigst Du lieber auf Belehrungen der Antwortgeber um. Weil Du die nicht die Antwort, sondern den Kommentar auf Deinen Kommentar unpassend findest.

0
Das Gelände ist relativ weitläufig, grob geschätzt so ein, zwei Quadratmeter.

^^

Aber nein. Er hat mit dem Schaf nix zu schaffen.