Ist man verantwortlich für ein Tier dass sich ungewollt auf dem Grundstück aufhält?
Ein Fall den ich in meinem beruflichen Umfeld beobachte ohne diereckt daran beteiligt zu sein:
Ein Unternehmer hat einen Steinbruch. Das Gelände ist relativ weitläufig, grob geschätzt so ein, zwei Quadratkilometer. In der freien Landschaft ist das Areal auch nicht umzäunt. So können (Wild-)Tiere ungehindert auf das Gelände welches von Wäldern, Wiesen und Feldern umgeben ist vordringen.
Vor zwei Jahren ist in dem Steinbruch ein Schaf aufgetaucht. Das Tier trägt keine Ohrmarken und wird in den umgebenen Dörfern soweit bekannt nicht vermisst.
Es wird nicht gefüttert und könnte den Steinbruch theoretisch jederzeit wieder verlassen. Versuche das Schaf zu fangen oder zu vertreiben waren nicht erforderlich.
Das Schaf wird von den Mitarbeitern des Steinbruchs seither weitestgehend ignoriert und lässt sich auch vom Steinbruchbetrieb nicht weiter stören.
Nun hat jemand den Besitzer des Steinbruchs wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetze beim Veterinäramt angezeigt, wegen der nicht artgerechten Haltung eines Schafes im Steinbruch.
Ich frage mich nun. Kann man hier überhaupt von Haltung ausgehen, denn das Tier wird ja nicht durch Zäune oder ähnliches gehalten. Es hält sich aus eigenem Antrieb dort auf. Es besteht auch kein Wille des Grundstückseigentümers sich das Tier anzueignen. Er tolletiert lediglich dessen Anwesenheit.
Können dem Grundstückseigentümer durch das Tier, welches ihm nicht gehört, welches er nicht füttert oder sonst irgendwie versorgt, Verpflichtungen entstehen?
Hätte das Veterinäramt eineHandhabe den Steinbruchbesitzer zu verpflichten das Schaf artgerecht zu halten?
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/critter/1720361240531_nmmslarge__0_0_200_200_206c5dc1b471eb79da3f219b3ef382b3.png?v=1720361241000)
Der Steinbruchbetrieb hat nichts mit dem Tier zu tun, es ist ja freiwillig dorthin gekommen und wohl geblieben. Offensichtlich findet es genügend Nahrung.
Aber man sollte den Tierschutzverein anrufen, und die haben hoffentlich die Möglichkeit, das Tier einem Schäfer zu übergeben. Das Tier vereinsamt ja so total und wird ihm sicher nicht gefallen.
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Das Schaf ist kein Wildtier bei uns. Daher entlaufen oder ausgesetzt. Ich würde mal das Fundamt oder die Polizei informieren. Die kümmern sich drum.
Oder frage einen Metzger...
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Welchen Grund siehst du, das Tier zu töten? Das erschließt sich mir nicht.
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Der Besitzer oder Halter des Schafes hat dafür zu sorgen, dass es nicht entläuft + andere oder die Öffentlichkeit gefährdet. Z. B. auch den Straßenverkehr oder das Grünzeug in Nachbars Garten.
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Der Eigentümer lässt sich aber nicht feststellen da das Tier wie erwähnt keine Ohrmarken hat.
In dem Fall ist ja ein Teilaspekt der Fragestellung, ob der Grundstückseigentümer zum Besitzer werden kann, wenn sich das Tier lange genug auf dem Grundstück aufhält.
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Doch in dem Moment indem es die Behörde zu Abfallerklärt bist du der Besitzer von allem was auf deinem Grundstück ist.
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Spätestens wenn die bestimmungsgemäße Nutzung nicht mehr möglich ist, kann ein KFZ durch die Behörde zu Abfall erklärt werden. Auch auf Privatgrundstücken. Wenn die Gefahr besteht dass Flüssigkeiten wie Öl oder Benzin auslaufen, kann es sogar auf Kosten des Grundstückseigentümers entfernt werden. Es gab eine Zeit in meinem Leben da war ich auf einer Behörde für sowas zuständig.
Aber das ist hier nicht das Thema.
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Wenn es zugelassen ist, ist eine bestimmungsgemäße Nutzung möglich. Und falls nicht, hat die Behörde es nicht über meinen Kopf hinweg zu entscheiden. Und das Schaf lebt auch noch. Dann weißt Du ja am allerbesten die Antwort auf Deine Frage + stiftest also nur Unfrieden mit den Antwortgebern.
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Ich fand das Beispiel mit dem Auto nur unpassend. Wenn ich dir ein Auto in den Garten stelle und da einfach stehen lassen, wird es spätestens wenn der TÜV längere Zeit abgelaufen ist zu Abfall, der auf deinem Grundstück liegt und für den du verantwortlich bis bist. Ggf. kötest du mich natürlich zivielrechtlich in Verantwortung nehme, wenn du mich als Verursacher ausfindig machen kannst. Wenn ich dir Nachts (unbemerkt) eine Ladung Müll über den Zaun kippe, bist du auch unmittelbar dafür verantwortlich, wenn man sonst niemanden findet.
Wenn du einfach nicht einsiehst Abfall von deinem Grundstück zu entfernen (z.B. weil du ihn selbst garnicht verursacht hast oder die Abfalleigenschaft nicht anerkennst), kann die Behörde sehr wohl über deinen Kopf entscheiden, dass sie das entfernen lässt, zur Not unter Polizeischutz. Alles schon erlebt.
Das ist aber immer noch nicht das Thema hier. Sondern nur der Versuch dir klar zu machen dass du mit deinem schlecht gewählten Beispiel ziemlich auf dem Holzweg bist.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/BekommtjedeFrau/1719618332169_nmmslarge__0_168_750_749_fe6c2e4898fcf126788121fe80b7c480.jpg?v=1719618332000)
Das Gelände ist relativ weitläufig, grob geschätzt so ein, zwei Quadratmeter.
^^
Aber nein. Er hat mit dem Schaf nix zu schaffen.
Anfangs bestand ja noch die Hoffnung dass das Schaf wieder verschwindet und sich irgendwo einer Schafherde anschließt. Tiere sind ja eigentlich Recht gut darin ihre Artgenossen zu finden. Anscheinend will aber es nicht. Ist vielleicht ein antisoziales Schaf.😅