Brief vom Gerichtsvollzieher wegen Rundfunkbeitrag?

Hallo,

mein Schwager hat heute einen Brief vom Gerichtsvollzieher bekommen, wegen einer 770€ Rechnung an den Südwestrundfunk ARD ZDF.

2009 ist mein Schwager zu uns gezogen und wir leben zu 5 in einer Wohnung, in der mein Vater schon immer den Rundfunkbeitrag gezahlt hat.

2017 bis Anfang 2019 war mein Vater Arbeitslos und hat Arbeitslosengeld bekommen und einen Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag gestellt und bestätigt bekommen. Somit wurde der Betrag zu jeder Zeit gezahlt.
Als er 2019 dann einen neuen Beruf bekommen hat, hat das Jobcenter aufgehört den Betrag zu zahlen und somit musste wieder jemand für den Rundfunkbeitrag angemeldet werden. Zu der Zeit haben mein Schwager und ich Briefe bekommen mit Rechnungen von über 600€, was ich nicht verstehe, da der Betrag ja bezahlt wurde.
Nach ein paar Emails wurde uns ein Formular zugesendet in der wir meinen Vater aufs neue angemeldet haben, und den Beitrag wieder regulär zahlen. Ich hab zudem erklärt, dass die Rechnungen nicht sein können, da der Betrag zu jedem Zeitpunkt von jemandem gezahlt wurde und dachte, dass sich die Sache damit erledigt hat, da ich selber keine Rechnungen oder Briefe mehr bekommen habe.

Nun kam vor paar Wochen eine Mahnung auf die ich wieder eine Email geschrieben habe, ohne jegliche Antwort und nun kam der Brief vom Gerichtsvollzieher.

Prüfen die nicht ob eine Wohnung bereits angemeldet ist oder wie kommt eine Rechnung von 600-700€ zustande. Die 700€ können doch nur zustande kommen, wenn er seit 2009 angemeldet wäre und zu dem Zeitpunkt hat mein Vater ganz normal gezahlt. Nicht zu vergessen, dass von meiner 600€ Rechnung ein Großteil berechnet wurde als ich Minderjährig war.

Was soll ich dem Gerichtsvollzieher sagen?
Ich kann ihm ja nur erklären, dass der Betrag nicht sein kann und, dass der Südwestfunk ohne es zu Überprüfen Beträge von über 700€ verlangt.
Ist ja wohl Diebstahl...

Rechnung, Recht, Gerichtsvollzieher, GEZ, Mahnung, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung, Rundfunkbeitrag
Ist der Widerspruch dieser GEZ Nachzahlung wirkend?

Hallo zusammen.

Habe heute Post bekommen in der ich eine Nachzahlung bei der GEZ nachgehen soll welche aber meines Wissens nicht nachvollziehbar ist. Ich habe ein Widerspruchsschreiben fertig gemacht was den Sachverhalt erklären sollte:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Widerspruch gegen die oben genannte Zahlungsaufforderung vom 03.01.2020 ein. Bei der Wohnung, für die Sie den Rundfunkbeitrag erheben, handelt es sich bis zum Zeitpunkt der Ummeldung (09.10.2019) um einen Zweitwohnsitz. Der Eizugszeitpunkt des Zweitwohnsitz war bereits am (01.06.2014) laut Meldebestätigung, da ich die Ummeldung aus Unwissenheit versäumt hatte. Aufgrund das ich bis (09.10.2019) offiziell noch in (Ort) gemeldet war, welcher in diesem Fall noch mein Erstwohnsitz war, wurde für diese Wohnung der Rundfunkbeitrag bereits entrichtet. Als Beitragszahler ist Herr (Name) bei Ihnen angemeldet, die Beitragskontonummer lautet (Nummer).

Ich fordere Sie daher auf, die Angelegenheit zu prüfen und eine Berichtigung des zu Unrecht veranlassten Beitragsbescheids zu veranlassen, welcher eine Belastung ab 01.2016 beinhaltet und diesen auf das offizielle Datum meiner Ummeldung (09.10.2019 = 01.10.2019) zu datieren.

[Anlagen]

Meldebestätigung vom 09.10.2019

Kurz und Knapp soll ich jetzt 3 Jahre nachzahlen obwohl ich erst offiziell seit 09.10.2019 gemeldet bin.

Eine Service-Mitarbeiterin der GEZ meinte ich solle die Meldebestätigung hinsenden, da automatisch zurückdatiert wird wenn keine Meldebestätigung vorliegt, was mit diesem Schreiben abgewickelt wird. Und ich solle aufgrund der verspäteten Ummeldung einfach den Wohnzeitraum (Datum-Datum) angeben wo ich vor Ummeldung gemeldet war.

Der Haupt-Knackpunkt welcher mich gerade verunsichert ist da das Einzugsdatum schon seit 2014 ist, aber nicht als Erstwohnsitz.

Worauf sollte ich mich noch einstellen? Ist mein Widerspruch wirkend aufgrund dieser Umstände?

Nein 100%
Ja 0%
Recht, GEZ, Widerspruch, Rundfunkbeitrag, Wirtschaft und Finanzen
GEZ zieht Geld von Konto sehr spät ab, zu dem Zeitpunkt keine Deckung. Was tun?

Hallo.

ich bin Studentin und im Oktober umgezogen. Direkt kam der Brief der GEZ wegen der Beitragszahlung. Ich habe mich da online angemeldet und denen per Brief dieses Lastschriftmandat erteilt, dass die die Beträge halt immer von meinem Girokonto abziehen können. Am 19.10!! Habe ich einen Brief von denen bekommen an denen die angekündigt haben, dass sie in Kürze 87,50€ von meinem Konto abziehen werden. Dass ist für mich eine hohe Summe Geld, die ich also dann dauerhaft auf dem Konto haben musste. Nunja, Zeit ist vergangen und sie haben den Betrag als nicht abgezogen. Ausgerechnet an den 2 Tagen, an denen die Deckung nicht auf meinem Konto war, fast einen ganzen Monat später, am 15.11, wollten sie es halt abziehen aber da war die Deckung nicht genügend. Das macht mich echt sauer, da ich bei „In Kürze“ ja damit gerechnet habe, dass das die nächsten Tage passiert.

1) dürfen die das einfach? Müssen die das nicht in einem festgelegten Zeitraum abziehen wenn sie das ankündigen?

2) die 2,75€ die meine Bank jetzt haben möchte wegen ungenügend Deckung kann ich nicht irgendwie abwälzen oder?

3) Droht mir jetzt irgendeine Strafzahlungen an die GEZ?

Die fragen würde ich ja an das Servicetelefon der GEZ stellen aber der Mist kostet ja auch 60ct/Minute. Diese Halsabschneider.

liebe Grüsse

Recht, GEZ, Rundfunkbeitrag, Wirtschaft und Finanzen

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