Hallo,
ich habe bei Karstadt eine automatische Kaffeemühle gekauft und wollte sie zurückgeben, da ich von der Mahlleistung nicht zufrieden war. Als ich bei Karstadt war und die Verkäuferin diesbezüglich kontaktiert habe, meinte sie, dass das Produkt gebraucht wurde und deswegen nicht zurückzunehmen ist, was für mich auch verständlich ist. Wer hat hier aber das Recht? Wenn ich gewusst hätte, dass die Mahlleistung nicht überzeugend ist, hätte ich das Produkt nicht gekauft. Ich werde jetzt eine andere Mühle kaufen und umsonst Geld ausgegeben.
Vg