Verpackungsfehler , kein Transportschaden! Bleib auf dem Schaden liegen!

Kurzfassung:

Habe kurz vor Silvester ein SmartTV gekauft. Verpackung des Gerätes war im Top Zustand. Ich habe den 55 Zoll TV im eigenen Auto transportiert. Zuhause ausgepackt, und optisch hat der Bildschirm keine Macken oder Risse. Dann eingeschaltet und im unteren Eck Pixelfehler erkannt. Am TV die PS4 angeschlossen und Apps instaliert. Am nächsten Tag , erkannte ich die bekannten Streifen und man konnte erkennen , das hinter dem Bildschirm das Teil ein Sprung hat.

Nach den Feiertagen, bin ich zum Händler und habe Situation geschildert. Verpackung ist immer noch im Top Zustand.

Nach ner Woche ruft mich die Zentrale an und erläutert mir, dass dies kein Transportschaden wäre, also keiner Haften kann! (Durch die Blume wurde mir mitgeteilt, dass die Vermuten, dass ich den Schaden verursacht hätte)

Aber das Gerät sieht optisch Top aus, also keine Spuren von "Fallen gelassen"

Nun , wurde mir angeboten das der Händler 50% übernimmt. Aus Kulanz !

So, meine Frage ! Ist das denn kein verdeckter Verpackungsfehler oder so ? Warum soll ich zulassen , dass ich die Hälfte des Schaden übernehmen soll ??

Wie kann ich mich dagegen wären??

PS: Vor allem , ist dieses Gerät im Internet 200.- billiger. Ich dachte, wenn was ist mit dem Ding, dann kann ich zum Händler meines Vertrauens gehen und man hilft mir dann. Pustekuchen !!

TV, Versicherung, Transport, Gewährleistung, Rückgabe, Transportschaden
Ist der Kaufvertrag in meinem Fall gültig (Minderjährige Käuferin)? (Motorradverkauf)

Hallo, ich habe vor einiger Zeit mein altes Motorrad ohne TÜV verkauft. Steht im Kaufvertrag auch drinne, ohne Garantie etc.

Mein Problem ist folgendes: Die erste Besichtigung erfolgte in Anwesenheit der Mutter einer 17-Jährigen, beiden gefiel das Motorrad gut. Um auf Nummer sicher zu gehen kam die Käuferin (die 17 Jährige) ein paar Tage später mit zwei Freunden die sich über den technischen Zustand des Motorrads vergewisserten und beim Kauf anschließenden Kauf ihrerseits dabei waren. Den Kaufvertrag unterschrieb allerdings nur 17-Jährige. Da bei der ersten Besichtigung die Mutter dabei war, bin ich davon ausgegangen das sie natürlich das Einverständnis ihrer Mutter hatte, das Motorrad zu kaufen.

Ein paar Tage späte stellte sich allerdings heraus das ein größerer Mangel an dem Motorrad vorhanden ist (Federgabel hinten). Ich wusste davon aber nichts. Nun droht mir die Mutter damit den Kaufvertrag rückgängig zu machen, da ja ihre Tochter noch Minderjährig ist und die den Vetrag unterschrieben hat, aber nur teilweise geschäftsfähig ist.. Zur Info es handelt sich um ca. 700 Euro.

Wie sieht die Situation jetzt für mich aus? Kann ich es drauf ankommen lassen oder sollte ich versuchen mich mit ihr zu einigen? (Beteiligen an Reperaturkosten)

Habe schon viel dazu gelesen (Taschengeldparagraph etc. aber weiß nicht was davon jetzt auf mich zutrifft)

Vielen Dank für Antworten1

Motorrad, Recht, Kaufvertrag, kaeufer, Mangel, minderjährig, Rückgabe

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