Ist der Kaufvertrag in meinem Fall gültig (Minderjährige Käuferin)? (Motorradverkauf)

Hallo, ich habe vor einiger Zeit mein altes Motorrad ohne TÜV verkauft. Steht im Kaufvertrag auch drinne, ohne Garantie etc.

Mein Problem ist folgendes: Die erste Besichtigung erfolgte in Anwesenheit der Mutter einer 17-Jährigen, beiden gefiel das Motorrad gut. Um auf Nummer sicher zu gehen kam die Käuferin (die 17 Jährige) ein paar Tage später mit zwei Freunden die sich über den technischen Zustand des Motorrads vergewisserten und beim Kauf anschließenden Kauf ihrerseits dabei waren. Den Kaufvertrag unterschrieb allerdings nur 17-Jährige. Da bei der ersten Besichtigung die Mutter dabei war, bin ich davon ausgegangen das sie natürlich das Einverständnis ihrer Mutter hatte, das Motorrad zu kaufen.

Ein paar Tage späte stellte sich allerdings heraus das ein größerer Mangel an dem Motorrad vorhanden ist (Federgabel hinten). Ich wusste davon aber nichts. Nun droht mir die Mutter damit den Kaufvertrag rückgängig zu machen, da ja ihre Tochter noch Minderjährig ist und die den Vetrag unterschrieben hat, aber nur teilweise geschäftsfähig ist.. Zur Info es handelt sich um ca. 700 Euro.

Wie sieht die Situation jetzt für mich aus? Kann ich es drauf ankommen lassen oder sollte ich versuchen mich mit ihr zu einigen? (Beteiligen an Reperaturkosten)

Habe schon viel dazu gelesen (Taschengeldparagraph etc. aber weiß nicht was davon jetzt auf mich zutrifft)

Vielen Dank für Antworten1

Motorrad, Recht, Kaufvertrag, kaeufer, Mangel, minderjährig, Rückgabe

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