willhaben Privatverkauf Probleme (österr. Gesetz)?

Hallo zuammen!

ich habe über willhaben massenhaft Damenkleidung verkauft. Nun war es so, dass dann auch mehrmals Leute bei mir waren, um sich die Sachen durchzuschauen bzw anzuprobieren. Ein Mädchen dürfte beim Anprobieren von einem Bikini eine weiße Spur im Höschen hinterlassen haben. Davor war der Bikini absolut neu und ungetragen. Leider habe ich den Fleck nicht bemerkt und den Bikini weiterverkauft. Die will jetzt aber wegen der Spur das gesamte Geld (3€ der Bikini, 4€ Versand, insgesamt 7€) wieder und hat den Bikini (angeblich) zu mir zurückgeschickt. Er ist immer noch neu und in bestem Zustand, außer dem kleinen rauswaschbaren Fleck. Ich habe ihr angeboten, die 3€ für die Ware zurückzuschicken, sofern der Fleck bei der Ankunft wirklich drin ist. Ich sehe nicht ein, warum ich ihr den Versand auch erstatten muss, da ich ihr das erklärt habe und der Bikini nicht unbrauchbar ist, da man das sogar nur mit Wasser rauswaschen kann, also hätte sie ihn 1 mal in die Waschmaschine getan, wäre das Problem erledigt gewesen. Nun befürchte ich allerdings, dass sie ihn mir unfrei geschickt hat, also ich die Versandkosten für den Retourweg auch noch bezahlen muss, obwohl sie die Ware einfach weggeschickt und mich erst danach zwecks Problemlösung kontaktiert hat. Jetzt droht die mir wegen den paar € mit Anzeige usw.

Was muss ich jetzt übernehmen/erstatten? Hab da eigentlich wenig Lust drauf, da sie mega unfreundlich & beleidigend ist und versucht zu provozieren.

Ich finde die 3€ zurückzahlen wäre angemessen, da der Bikini wie gesagt außer dem Fleck absolut neu ist. Nach 1 mal Waschmaschine wäre er quasi wieder neu, mal abgesehen davon, dass ich für den Fleck genau genommen nicht die Schuld habe. (dass ich ihn vor Versand nochmal kontrollieren hätte können stimmt, aber wer denkt da dran, wenn jedes Teil von über 150 Sachen schon mind. 1 mal genau inspiziert wurde)

Bin für jede Hilfe dankbar lg

Recht, Gesetz, Österreich, Privatverkauf, Rückgabe, willhaben, willhaben.at
Meine Rechte als privater Verkäufer auf Ebay Kleinanzeigen!?

Hallo! Ich habe einen gebrauchten Laptop auf eBay Kleinanzeigen verkauft. In der Anzeige war zu lesen, dass er 6 Jahre alt ist und länger nicht genutzt wurde. Außerdem dass beim jetzigen Versuch eines Starts ein Bluescreen/Fehlermeldung erschien bzw. der Startvorgang abgebrochen wurde. Ich gab an, dass ich mir vorstellen könnte dass mit einer gewissen Fachkenntnis, die mir fehlt, das Gerät wieder zum laufen gebracht wird. Außerdem schrieb ich den Satz: "Es handelt sich um einen Privatverkauf, Rückgabe und Garantie ausgeschlossen." Als der Interessent zu mir kam und das Gerät begutachtete, startete der Laptop und der Käufer war überzeugt. Schnell wurde auch klar, dass der Käufer mehr Fachkenntnis hat als ich. Er überprüfte noch Einige Sachen (Festplatten usw.) auf Funktionalität und wir einigten uns auf einen Preis. Es gab keinen schriftlichen Vertrag. Kurze Zeit später erhielt ich eine Mail, dass das Gerät nicht funktioniert. Genauer gesagt, dass das Display nicht geht. Das ist ein Problem was bei mir noch nie aufgetaucht ist. Das habe ich auch klar kommuniziert. Daraufhin verwies er mich auf die "Sachmängelhaftung als Privatperson" und dass er das Gerät morgen überprüfen lässt und sich bei mir meldet. Meine Frage ist nun wie ich mich zu verhalten habe. Muss ich im schlimmsten Fall das Gerät zurücknehmen und ihm das Geld geben? Das würde ich allerdings nicht ganz einsehen, da der Laptop nun ein völlig anderes Problem aufweist als es mir bekannt war. Ich würde mich über jede Hilfe freuen, da ich in dem Fall keine Ahnung habe was meine Rechte sind bzw. die des Käufers. Vielen Dank!

eBay, Rechte, Kleinanzeigen, Garantie, Privatverkauf, Rückgabe, Sachmängelhaftung

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