Herd defekt in Mietwohnung, Wer haftet?

Hallo, ich wohne in einem kleinen Appartement mit einer zur Mietsache gehörenden Pantry-Küche. Jetzt ist vor ca. 2 Wochen der Herd kaputt gegangen, und zwar sind laut Hausmeister die Bedienelemente von innen geschmolzen. Doch nicht durch unsachgemäße Benutzung, sondern durch die Benutzung auf der höchsten Hitzestufe. Heute hat sich dann die Hausverwaltung bei mir gemeldet und mir mitgeteilt, dass solch ein Vorfall unter die Kleinreparaturenklausel im Mietvertrag fällt und ich daher die Kosten selber tragen muss. Jetzt will ich mich hier erst einmal schlau machen, inwiefern diese Aussage zutrifft. Anbei ein Auszug aus meinem Mietvertrag.

,,§ 1 Mietgegenstand

Die nähere Beschreibung der Wohnung geht aus dem Stammdatenblatt hervor.''

--> Im erwähnten Stammdatenblatt ist die Küche und auch der Herd im Speziellen aufgeführt

,,§ 14 Schäden an den Mieträumen

Entstehende Kosten für notwendige Reparaturen an solchen Gegenständen und Einrichtungen der Mietsache, die dem häufigen und unmittelbaren Zugriff/Gebrauch des Mieters ausgesetzt sind, nämlich Zentralheizungs- und Warm-/Kaltwasserversorgungsanlagen, Öfen, Heizkörper, Herde, Spültische, Türen, Schlösser, Fenster, Fensterläden, Rollos, Rollläden, Markisen, Jalousien, WC- und Badeinrichtungen, Wasch- und Ausgussbecken samt Armaturen, Bodenbeläge, elektrische Einrichtungen, insbesondere die in § 28 Abs. 3 der II. BVO genannten Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser und Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster- und Türschlüsse sowie Verschlüsse für Fensterläden, nimmt der Mieter im Einzelfalle bis einschließlich €uro 80,-- auf sich (Kleinreparaturen), jedoch nur bis zu einem Gesamt-betrag von 8% der Jahresnettomiete innerhalb eines Jahres.''

Schon im Voraus vielen Dank für Eure/Ihre Bemühungen!

Mietwohnung, Mietrecht, Mietvertrag, Haftung, Herd, Reparaturkosten, kleinreparaturen
Alte Rolladenaufhängung gerissen - Wer muß die Reparatur zahlen, Mieter oder Vermieter?

Ist-Zustand: Ich bin Wohnungsmieter in einem Haus das ca. 40 - 50 Jahre alt ist. Nach meinen Informationen sind seit dem Bau des Hauses keine nennenswerten Sanierungen oder Neuerungen im Haus gemacht worden. Im Mietvertrag steht, dass der Mieter die Kosten kleinerer Instandhaltungsarbeiten bis 150 € im Einzelfall trägt.

Vorfall: Die Rolladenhalterung, d.h. die Aufhängung der Lamellen im Rolladenkasten über dem Fenster, sind beim Hochziehen des Rolladens gerissen. Ich dachte erst der Rolladengurt in der Wand zum Hochziehen sei gerissen und habe ihn ersetzt. Danach konnte ich den Rolladen jedoch immer noch nicht hochziehen und habe daraufhin die Vermieterin informiert. Diese hat einen Handwerker beauftragt nachzusehen und dieser hat festgestellt, dass die Aufhängung des Rolladens an sich gerissen war. Er hat sie ausgetauscht und dann lies sich der Rolladen wieder bewegen.

Ich soll nun die Reparatur bezahlen, bzw. meine Vermieterin hat die Kosten der Rechnung bereits bei der Rückzahlung meiner Jahresnebenkostenabrechnung für 2008 abgezogen. (ich hätte Geld zurück bekommen)

Frage: Muss ich als Mieter diese Kosten tragen??? Die Rechnung beträgt 44,17 €. Meiner Meinung nach ist das ein normaler Verschleiß, da der Rolladen so alt wie das Haus ist und ich gerade mal 3 ½ Jahre hier wohne.

Kann mir da jemand weiterhelfen? Vielen Dank schon im Voraus!

Mietwohnung, Recht, Reparaturkosten
Was könnte das kosten?

Ich fahre seit 6 juni einen vw polo aus 2012 mit 90 ps und einem 7gang dsg automatikgetriebe irgendwie hab ich das gefühl das mir der verkäufer (händler) nur die halbe wahrheit über den zustand des autos allgemein gesagt hat weil meine fragen wurden zwar beantwortet allerdings sind 5 tage nach der abholung des autos folgende mängel aufgetreten: die airbagleuchte leuchtet wieder das standlicht vorne links geht nicht und dke kofferraumklappe rastet vom schloß her nicht mehr richtig ein was bedeutet das man trotz abgesperrtem auto den kofferraum aufmachen kann um ins fahrzeug zu kommen und der 4 mangel ist eine längung der steuerkette weil man nur sporadisch ein rasseln der steuerkette hört (sporadisch deswegen weil es nicht bei jedem kaltstart vor kommt) und als ich diese sachen auf garantie über den händler reparieren lassen wollte hat er mich zu einer art hinterhof werkstatt geschickt wo der werkstatt typ einfach abgehauen ist als ich pünktlich zum werkstatt termin aufgetaucht bin und ich hab auch gelesen das man wegen der steuerkette eine rückabwicklung des kaufvertrags machen könnte da ich ohne auto aber nicht vom fleck komme und mir einen verlust des autos nicht erlauben kann hoffe ich hier auf sinnvollen rat was ich machen könnte weil ich angst hab wieder zu einer werkstatt mit schlechtem service geschickt zu werden wenn ich erneut zum händler sage was auf garantie an dem auto repariert werden soll weil im kaufvertrag war zwar aufgelistet das ich ein auto mit vorschäden gekauft hab allerdings sind diese vorschäden nicht explizit im kaufvertrag aufgelistet und davon gesagt wurde mir auch nichts was es genau füf schäden sein könnten deswegen bin ich am überlegen im zweifel auf eigene kosten die steuerkette machen zu lassen wenn der nächste service termin ansteht deswegen die frage kann mir einer ungefähr sagen was da für kosten auf mich zu kommen könnten?

Auto, Kaufvertrag, Reparatur, Risiko, Reparaturkosten, steuerkette

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